Beschlussvorschlag:
- Der
Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 157
"An der Vogelstange II“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in
Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
- Die
vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 157 "An der
Vogelstange II“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige
Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in
seiner Sitzung am 21.08.2017 (VL 136/2017) den Beschluss für die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 157 "An der Vogelstange II“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung
von Baufeldern im Innenbereich des Baublocks bzw. in zweiter Reihe mit
ergänzenden Festsetzungen, die eine Anpassung der Baukörper an die örtlichen
Gegebenheiten vorsehen. Der Bebauungsplan soll eine geordnete Nachverdichtung
ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass während des Verfahrens der Name
des Bebauungsplans von „An der Vogelstange – Darup“, zu „An der Vogelstange II“
umbenannt wurde, um Verwechslungen des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 76 „An
der Vogelstange“ zu vermeiden.
Das Verfahren kann nun durch den
Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage
2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner
Personalaufwand
Anlagen:
Anlage
1 Abwägungsvorschläge
Anlage
2 Planzeichnung
Anlage
3 Begründung
Anlage
4 Artenschutzgutachten
Anlage
5 Geruchsgutachten