Beschlussvorschlag:
Die Stellenpläne für die Beamten:innen und Beschäftigten (m/w/d) werden gemäß den Anlagen 1 und 2 beschlossen.
Sachverhalt:
I.
Veränderungen im Stellenplan
In der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage
Nr. 127/2021 sind die Änderungen im Stellenplan 2022 gegenüber dem Vorjahr –
ggf. unter Angabe der jeweiligen Stelleninhaber:innen – dargestellt worden.
Zusammenfassend kann öffentlich mitgeteilt
werden, das folgende Veränderungen vorgenommen werden sollen:
1.
Umstrukturierung des Geschäftszimmer BM/BG
o
Reduzierung einer Vollzeitstelle auf 26,0 h
o
Reduzierung einer Vollzeitstelle auf 22,0 h
o
Neueinrichtung einer Teilzeitstelle EG 6 mit 30,0
h
Nach Veränderungen in der Besetzung des Geschäftszimmers
der Verwaltungsleitung bietet sich die Möglichkeit auf die geänderte
Arbeitsbelastung in diesem Aufgabenbereich zu reagieren. Die Veränderung ist nicht
mit einer Personalkostensteigerung verbunden.
2.
Neueinrichtung einer Vollzeitstelle
„Automatische Datenverarbeitung, Schuldigitalisierung“
(Entgeltgruppe 10)
Durch die rasanten Entwicklungen im
Aufgabengebiet Schuldigitalisierung, die durch die Corona Pandemie ausgelöst
wurden, ist es zwingend notwendig, den Stellenanteil in diesem Bereich zu
erhöhen. Für diese Maßnahme stehen aus der Richtlinie über die Förderung von
IT-Administratoren Fördermittel zur Verfügung.
3.
Umwandlung von einer Beamtenstelle (A9)
in eine Angestelltenstelle (Entgeltgruppe 9a) „ Vollstreckung“
Nach Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses des bisherigen Stelleninhabers erfolgt in
Zusammenhang mit der Nachbesetzung die Umwandlung der Stelle.
4.
Reduzierung
einer Teilzeitstelle „Ehrenamt“ (Entgeltgruppe 9c) um 5,5 h
Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der bisherigen
Stelleninhaberin bot sich die Möglichkeit auf die geänderte Arbeitsbelastung in
diesem Aufgabenbereich zu reagieren. Die vor Beendigung hier zusätzlich
bearbeiteten Aufgaben „Lokale Agenda“ wurden verlagert auf eine ebenfalls neu
zu besetzende Stelle, deren Aufgaben angepasst wurden (Klimaschutzmanagement).
Auszubildende
In 2021 war ursprünglich nur die Einstellung einer:s Auszubildenden
geplant, obwohl es aus Sicht der Unterzeichnerin dringend notwendig ist,
weiterhin mehr junge Menschen selbst auszubilden und damit den zukünftigen
Personalbedarf der Gemeinde Nottuln zu decken. Bei der Stellenplanung 2021
wurde jedoch entschieden, dass dies Ausbildung von zwei Auszubildenden pro
Jahrgang eine zu hohe Belastung für die ausbildenden Beschäftigten darstellt
und dies bei der relativ kleinen Anzahl von Beschäftigten, die sich für die
Ausbildung engagieren, nicht zumutbar und leistbar sei.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens bot sich die Möglichkeit eine
Ausbildung in Teilzeit anzubieten. Bei einer Ausbildung in Teilzeit, wird der
schulische Teil wie bei einer Ausbildung in Vollzeit abgeleistet und es
verringert sich lediglich der fachpraktische Anteil. Um dem demographischen
Wandel entgegenzuwirken wurde entschieden, einer weiteren jungen Person eine
fundierte Ausbildung zu ermöglichen.
In 2022 wird zunächst nur eine Ausbildungsstelle eingeplant.
Demografie-Ausgleich
Bei einer Stelle zur Nachwuchskräfteförderung kann der kw-Vermerk
umgesetzt werden, da die Nachwuchskraft eine Planstelle übernommen hat.
II.
Personalkostenentwicklung
Grundsätzlich werden die Personalaufwendungen für jedes Haushaltsjahr
neu kalkuliert. Die Veranschlagung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
basiert im Wesentlichen auf einer personenscharfen Kalkulation der Bedarfe
unter Berücksichtigung der jeweiligen besoldungs- bzw. tarifrechtlichen
Voraussetzungen. Planbare Stellenwechsel und Vakanzen werden eingeplant.
Grundlage hierfür sind zwei verschiedene Instrumente, der Stellenplan und der
Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan.
Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushalt ein rechtsverbindliches
SOLL-Instrument in der Personalbewirtschaftung für Anzahl und Wertigkeit von
Stellen. Dem Stellenplan ist u.a. eine Übersicht über die vorgesehene
Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche beizufügen
(Stellenübersicht).
Der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan ist eine nach
Fachbereichen sortierte Übersicht über die anzahlmäßige Besetzung der
SOLL-Stellen aus dem Stellenplan.
Im Rahmen der Kalkulation der Personalaufwendungen werden immer nur die
Stellen aus dem Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan kalkuliert. Somit
werden immer nur die Stellen/Stellenanteile kalkuliert, die auch tatsächlich
besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden, nicht aber z.B. die sich
in Elternzeit befindlichen Beschäftigten oder die Kosten für Vollzeitstellen,
die nur teilweise besetzt sind.
Eine Verringerung der kalkulierten Personalaufwendungen durch
Nichtberücksichtigung der unbesetzten Stellen/Stellenanteile ist damit nicht
möglich, da die Kalkulation sich an den tatsächlich besetzten Stellen
(IST-Zahlen) orientiert.
Die Personalaufwendungen haben sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 um
rund
312 T € erhöht. Die Mehrkosten entstehen durch die Berücksichtigung von
unbeeinflussbaren Mehrbedarfen, insbesondere aufgrund von Tarif- und
Besoldungsentwicklung.
III.
Pensions- und Beihilferückstellungen
Die Basis für die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen
der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen Versorgungskasse
Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der Vorjahre wurde eine
Hochrechnung für die Jahre 2022 – 2025 vorgenommen.
Die Mehrbedarfe bei den Versorgungszahlungen und Pensionsrückstellungen
sind insbesondere auf die Besoldungssteigerung der vergangenen Jahre
zurückzuführen.
a. Versorgungsempfänger
In den Versorgungsaufwendungen sind zum einen die Rückstellungen und
zum anderen die tatsächlichen Aufwendungen für die Pensions- und
Beihilfezahlungen enthalten. Insgesamt ist eine
negative Veränderung von rund 5,6 T € zu verzeichnen.
Grundsätzlich ist der Bereich der Rückstellung nur schwer
prognostizierbar, da anhand von statistischen Werten die voraussichtlichen
Lebenserwartungen der aktiven Beamten:innen sowie der Pensionäre:innen zugrunde
gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in
den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt werden.
b. Aktive Beamte:innen
Für die aktiven Beamte:innen sind die Anpassungen unter den
Personalaufwendungen auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2022 sind mit 6.495.123 € kalkuliert.
Für Vorsorgeaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 751.323 € eingeplant.
Anlagen:
Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet
Anlage 2 – Stellenplan Teil B: Beschäftigte – vollzeitverrechnet