Betreff
Gleichstellungsplan 2021 - 2025
Vorlage
126/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt den in der Anlage beigefügten Gleichstellungsplan für die Jahre 2021 bis 2025.


Sachverhalt:

Gemäß § 5 Abs. 1 LGG hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan (ehemals sog. „Frauenförderplan“) aufzustellen und diesen nach Ablauf fortzuschreiben.

Inhalt des Gleichstellungsplanes sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat am 20.07.2004 erstmalig den „Frauenförderplan für die Gemeinde Nottuln“ beschlossen. Mit dem nun vorgelegten Gleichstellungsplan erfolgt die sechste Fortschreibung. Die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes wurde mit der Gleichstellungsbeauftragten sowie dem Personalrat abgestimmt und enthält den gesetzlich geforderten Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen. Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigefügten Entwurf des Gleichstellungsplanes verwiesen.

Der Gleichstellungsplan ist dem Rat gem. § 5 Abs. LGG vorzulegen.

Der vorliegende Gleichstellungsplan tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2025.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung des Gleichstellungsplanes entsteht keine zusätzliche finanzielle Belastung, da die darin formulierten Ziele bei der Personalauswahl und -entwicklung regelmäßig Berücksichtigung finden.


Anlagen:

Gleichstellungsplan 2021 bis 2025