Betreff
Satzung über die Abfallentsorgung
Vorlage
109/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.


Sachverhalt:

Anstoß für die vorgenommene Satzungsänderung ist die vom Kreis Coesfeld in den Fokus gerückte Verpflichtung zur Getrennthaltung der Abfälle – insbesondere der Bioabfälle. Untersuchungen des eingesammelten Biomülls an der Kompostierungsanlage Coesfeld hatten ergeben, dass der Biomüll sehr viele Störstoffe wie Plastiktüten, biologisch abbaubare Tüten und Restmüll enthält.
Der Biomüll wird in der Kompostierungsanlage in Coesfeld aufbereitet. Die dabei entstehenden Gase werden zur Stromerzeugung genutzt. Das Endprodukt Kompost kann von den Bürger:innen an den Wertstoffhöfen als Blumenerde erworben werden oder/und er wird den Landwirt:innen als Dünger verkauft. Plastikrückstände, die leider nicht aus dem Kompost herausgefiltert werden konnten, landen in Folge dessen auf dem Acker – und dann schließlich in unserem Essen. Aufgrund dieser Verwertung ist ein „sauberes Biogemisch“ unbedingt notwendig.

Im Rahmen der Aktion #WIRFUERBIO hat sich die Gemeinde Nottuln mit allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld sowie weiteren Kommunen und Kreisen in NRW und Niedersachsen zusammengeschlossen, federführend sind hier die Wirtschaftsbetriebe im Kreis Coesfeld.

In Nottuln wurde bereits mit einigen Aktionen für sauberen Biomüll geworben. Die Schüler:innen der hiesigen Liebfrauen-Sekundarschule hatten im Juli 2019 auf Initiative der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld die Biotonnen in Nottuln mit dem Aufkleber „Trenn dich hier und jetzt von deiner Plastiktüte“ versehen. Diese Aktion hatte schon einen kleinen Erfolg für die Reinhaltung des Biomülls zur Folge. Weitere Information durch die Presse und die für kurze Zeit hier am Informationszentrum der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellten Muster-Papiertüten, die tatsächlich kompostierbar sind, haben weitere Verbesserungen ergeben. Weitere Aktionen mussten leider Corona bedingt pausieren.

Beschäftigte der Wirtschaftsbetriebe im Kreis Coesfeld kontrollieren kreisweit die Biotonnen auf ihren Inhalt hin. In mehreren Kommunen sind diese Kontrollen bereits durchgeführt worden. Die Anlieferungen von Bioabfällen aus den kontrollierten Bezirken zum Kompostwerk erwiesen sich als deutlich verbessert. Bis zum Jahresende wird auch in Nottuln kontrolliert.

Bei den falsch befüllten Biotonnen soll der:die Verursacher:in die Möglichkeit haben, sein/ihr Gefäß nach zu sortieren und zur kostenpflichtigen Nachabfuhr innerhalb einer Woche erneut leeren zu lassen oder kostenfrei bei der nächsten regulären Abfuhr wieder bereit zu stellen. Wer sein Gefäß nicht nachsortieren möchte, soll die Möglichkeit bekommen, sein Biogefäß gegen Kostenerstattung als Restmüll entsorgen zu können. Die auf privatrechtlicher Basis geregelten Kostenerstattungen für die Nachleerungen (ca. 40 € für eine Biotonnennachleerung, ca. 55 € als Restmülltonnenleerung) werden direkt zwischen Entsorgern und Grundstückseigentümer vor der Abfuhr durch Überweisung des Betrages abgerechnet.

Da die Handhabung dieser Problematik bislang nicht in der aktuellen Satzung hinterlegt ist, ist die Abfallsatzung der Gemeinde Nottuln anzupassen. Bei dieser Gelegenheit wurde die aktuelle Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln mit der Mustersatzung über die Abfallentsorgung vom Städte- und Gemeindebund NRW, Stand: 25.11.2020, abgeglichen. Die Änderungen sind in der beigefügten Synopse (Anlage 2) dargestellt worden.

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Änderungen haben sich daraus ergeben:

 

Präambel:  Anpassung an gesetzliche Regelung. Es wurden das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das Batteriegesetz und das Verpackungsgesetz der Aufzählung hinzugefügt.

 

§ 1               Anpassung an gesetzliche Regelung

§ 2               Anpassung an gesetzliche Regelung

§ 3               Anpassung an gesetzliche Regelung,
redaktionelle Änderungen bezüglich des § 3 a

§ 4               Anpassung an gesetzliche Regelung

§ 5               redaktionelle Änderungen

§ 6               Anpassung an gesetzliche Regelung

§ 7               unverändert

§ 8               redaktionelle Änderungen

§ 9               unverändert

§ 10             Aktualisierung der Daten

§ 11             Entsprechend der Mustersatzung entfällt Abs. 2.  Er wird als § 14 eingefügt.

§ 12             unverändert

§ 13             redaktionelle Änderungen;

§ 14             neuer Paragraf bzgl. der Nachbarschaftstonnen, vorher in § 11 Abs. 2 geregelt

§ 15             redaktionelle Änderungen

§ 16             Anpassung an gesetzliche Regelung

§ 17             unverändert (bisher § 16)

§ 18             redaktionelle Änderungen (bisher § 17)

§ 19             unverändert (bisher § 18)

§ 20             redaktionelle Änderungen (bisher §19)

§ 21             unverändert (bisher § 20)

§ 22             unverändert (bisher § 21)

§ 23             unverändert (bisher § 22)

§ 24             redaktionelle Änderungen entsprechend der Mustersatzung (bisher § 23)

§ 25             unverändert (bisher § 24)

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln

Anlage 2: Gegenüberstellung der alten und der neuen Abfallsatzung