Betreff
Gemeinsames Lernen in der Grundschule
Vorlage
107/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Den Anträgen der Astrid-Lindgren-Grundschule, der St. Marien Grundschule und der Sebastian Grundschule auf Einrichtung des Gemeinsamen Lernens wird seitens der Gemeinde Nottuln als Schulträger zugestimmt. Während beide erstgenannten Schulen bereits zum 01.08.2021 starten zieht die Sebastian-Grundschule nach, sobald die sächlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Raumsituation, dieses ermöglichen.


Sachverhalt:

In Nottuln ist bislang die St. Martinus Grundschule definierte Schule Gemeinsamen Lernens.

Nunmehr gibt es auch an der Astrid-Lindgren-Grundschule, der St. Marien Grundschule und der Sebastian Grundschule Bestrebungen, Standort des Gemeinsamen Lernens (GL-Standort) zu werden.

Während beide erstgenannten Schulen bereits mit dem jetzt laufenden Schuljahr beginnen wollen, möchte die Sebastian Grundschule aufgrund der Raumsituation – nachvollziehbar - erst zu einem späteren Schuljahr starten, sobald die sächlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Raumsituation, dieses zulassen. Die Schulen haben entsprechende Anträge an die Schulaufsicht gerichtet.

Alle drei Grundschulen haben bereits langjährige Erfahrungen mit dem inklusiven Arbeiten. In erster Linie wegen der räumlichen Distanz zwischen den Schulen ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit, dass Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auch an diesen Schulen gefördert werden müssen. Das entspricht dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“. Das Gemeinsame Lernen erstreckt sich in jedem Fall auf die Bereiche der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung).

Mit der Definition einer Schule als GL-Standort ist die Steuerung von Personalressourcen verbunden. Diese besagt, dass für die Schuleingangsstufe je eine halbe Stelle für eine Lehrkraft für die sonderpädagogische Förderung und für eine Sonderpädagogische Fachkraft zur Verfügung gestellt wird. In den Klassen 3 und 4 wird auf der Grundlage von festgestellten sonderpädagogischen Verfahren ein Mehrbedarf geltend gemacht.

In einem gemeinsamen, einvernehmlich verlaufenden, Abstimmungsgespräch zwischen Schulaufsicht, den Schulen und der Schulverwaltung vom 20.08.2021 wurde seitens der Schulaufsicht signalisiert, dass eine zusätzliche Personalressource auch schon in diesem Schuljahr zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Runderlass des MSB vom 12.03.2021 sieht u.a. vor, dass der Schulträger seine Zustimmung für die Bestimmung einer Schule als Standort Gemeinsamen Lernens erteilen muss.

Gemäß § 3 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln beschließt der Ausschuss für Bildung und Soziales empfehlend über Angelegenheiten der Schulorganisation, soweit der Schulträger dazu Entscheidungen treffen muss.

Da die Zustimmung des Schulträgers spätestens am 15.08.2022 bei der Bezirksregierung vorliegen musste, bat die Schulaufsicht am 28.06.2021 um Rückmeldung bis zum 12.08.2021. Hierauf wurde seitens der Schulverwaltung, nach Abstimmung mit den Schulen, bereits eine grundsätzliche Zustimmung, unter Hinweis auf den Sitzungskalender und die noch folgende politische Beratung und Beschlussfassung, signalisiert.


Finanzielle Auswirkungen:

Kein generell gesteigerter Kostenaufwand; sondern evtl. inklusiver Mehraufwand in Einzelfällen, derzeit nicht bezifferbar.


Anlagen:

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