Beschlussvorschlag:
Der Standort ___ wird für die Entwicklung eines Skateparks festgelegt und wird entsprechend vorgehalten. Wenn es die Haushaltslage zulässt bzw. sich eine entsprechende Förderkulisse ergibt, ist die Verwaltung beauftragt, in die weitere Standortplanung einzusteigen.
Sachverhalt:
Sachstand
Im Dezember 2020
wurde im Ausschuss für Umwelt und Mobilität mit der Vorlage 179/20202 beschlossen,
dass im kommenden Jahr eine Standortprüfung sowie eine Entwurfsplanung für
einen Skatepark erarbeitet und die Ergebnisse im Anschluss in einer Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Mobilität zur Beratung vorgestellt werden sollen.
Aus internen Gesprächen sowie Bürger:inneninformationsveranstaltungen
ergeben sich hier zunächst folgende Potenzialstandorte (siehe Anlage 1).
1) Fläche auf einer der Restflächen der Gemeindewiese
2) Fläche südlich der Steverschule
Weiteres Vorgehen
Auf Basis des
bürgerschaftlichen Interesses und der bisherigen Beschlusslage verfolgt die
Gemeindeverwaltung weiterhin den politischen Auftrag, eine Skateanlage zu
ermöglichen. Dazu soll in der heutigen Sitzung eine Standortfestlegung
erfolgen. Sobald die wirtschaftliche Situation der Gemeinde es zulässt, soll
dann eine konkrete Standortplanung im Detail beauftragt werden. Dazu gehört
insbesondere auch die bauplanungsrechtliche und technische Vorbereitung des
Standorts einschließlich der Einholung vorbereitender Gutachten (z.B. zu
Immissionen und der Bodenqualität). Für den Moment kann noch nicht gesagt
werden, in welchem Haushaltsjahr diese Beauftragung möglich sein wird.
Insbesondere bemüht sich die Verwaltung, das Projekt mit Fördermitteln zu
flankieren. Auch prüft die Verwaltung zu gegebener Zeit, ob durch
bürgerschaftliches Engagement, Crowdfounding-Projekte, lokale und fachlich
geeignete Unternehmen oder Sponsoren die Realisierung der Maßnahme
vorangetrieben und unterstützt werden kann.
Ziel des Beschlusses soll es sein, im
Falle einer gesicherten Finanzierung zügig in die Planung einsteigen zu können
ohne erneut in die Standortdebatte eintreten zu müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner Personalaufwand
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtskarte der Potenzialstandorte