Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW vom 29.03.2021
Bewerbung um Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“
Vorlage
098/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Fördermittel aus dem betreffenden Programm werden in Ermangelung geeigneter Maßnahmen nicht beantragt.


Sachverhalt:

Am 03.09.2019 ist der Gemeinde Nottuln eine Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (siehe Anlage 1) zugegangen, die eine Bewerbung um Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ begehrt.

Das Förderprogramm, besonders für investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen, gliedert sich in den Baustein „Städte und Hitze“, welcher Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung und „coole“ öffentliche Räume beinhaltet sowie den zweiten Baustein „Klimaresiliente Schulen: Coole Schulhöfe“. Die Frist zur Antragsstellung geht bis zum 31.12.2021 und der letzte Mittelabruf muss bis 28.02.2022 gestellt werden.

Mögliche Flächen zur Entsieglung von Schulhöfen und anderen kommunalen Standorten wurden vom Gebäudemanagement und den Gemeindewerken geprüft.

Für den in Planung befindlichen Wiederaufbau der Schule in Darup wird eine Antragstellung der Fördergelder zur Schulhofgestaltung bis zum Jahresende und eine Durchführung der geförderten Maßnahme im Laufe des nächsten Jahres schon aus zeitlichen Gründen als unrealistisch angesehen.

Eine Entsieglung von Flächen am Gymnasium ist leider nicht möglich, da die versiegelten Flächen als Aufstellflächen und Rettungswege im Brandfall notwendig sind.

Auf Grund der angespannten Haushaltslage sind Planungen zur Änderung der Schulhöfe an Nottulner Schulen derzeit nicht vorgesehen.

Bei der Ortkernentwicklung zum Beispiel am Rathausplatz sind bereits Maßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes, der auch Fördermittel in Anspruch nimmt, vorgesehen. Eine Nutzung verschiedener Fördertöpfe ist leider nicht möglich

 

Aktueller Hinweis:

Das Budget des Sonderprogramms Klimaresilienz in Kommunen ist derzeit ausgeschöpft. Von Anfragen und Antragstellungen ist daher abzusehen.

Wir bedanken uns für das große Interesse am Sonderprogramm und informieren auf unserer Homepage, sofern wieder Anträge gestellt werden können oder es vergleichbare Programme gibt.


Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschluss für die Bearbeitung von Maßnahmen und dem davon abhängigen internen und externen Arbeitsaufwand.

Für die Durchführung konkreter Maßnahmen könnten im Haushalt für das Jahr 2021/2022 Mittel bereitgestellt werden.


Anlagen:

Anlage 1:         Bürgeranregung vom 29.03.2019