Bewerbung um Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“
Beschlussvorschlag:
Fördermittel aus dem betreffenden Programm werden in
Ermangelung geeigneter Maßnahmen nicht beantragt.
Sachverhalt:
Am 03.09.2019 ist der Gemeinde Nottuln
eine Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (siehe Anlage 1) zugegangen,
die eine Bewerbung um Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in
Kommunen“ begehrt.
Das Förderprogramm, besonders für
investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen, gliedert sich
in den Baustein „Städte und Hitze“, welcher Maßnahmen zur Dach- und
Fassadenbegrünung und „coole“ öffentliche Räume beinhaltet sowie den zweiten
Baustein „Klimaresiliente Schulen: Coole Schulhöfe“. Die Frist zur
Antragsstellung geht bis zum 31.12.2021 und der letzte Mittelabruf muss bis
28.02.2022 gestellt werden.
Mögliche Flächen zur Entsieglung von
Schulhöfen und anderen kommunalen Standorten wurden vom Gebäudemanagement und
den Gemeindewerken geprüft.
Für den in Planung befindlichen
Wiederaufbau der Schule in Darup wird eine Antragstellung der Fördergelder zur
Schulhofgestaltung bis zum Jahresende und eine Durchführung der geförderten
Maßnahme im Laufe des nächsten Jahres schon aus zeitlichen Gründen als
unrealistisch angesehen.
Eine Entsieglung von Flächen am
Gymnasium ist leider nicht möglich, da die versiegelten Flächen als
Aufstellflächen und Rettungswege im Brandfall notwendig sind.
Auf Grund der angespannten
Haushaltslage sind Planungen zur Änderung der Schulhöfe an Nottulner Schulen
derzeit nicht vorgesehen.
Bei der Ortkernentwicklung zum
Beispiel am Rathausplatz sind bereits Maßnahmen im Rahmen des
Hochwasserschutzes, der auch Fördermittel in Anspruch nimmt, vorgesehen. Eine
Nutzung verschiedener Fördertöpfe ist leider nicht möglich
Aktueller
Hinweis:
Das Budget des Sonderprogramms
Klimaresilienz in Kommunen ist derzeit ausgeschöpft. Von Anfragen und
Antragstellungen ist daher abzusehen.
Wir bedanken uns für das große
Interesse am Sonderprogramm und informieren auf unserer Homepage, sofern wieder
Anträge gestellt werden können oder es vergleichbare Programme gibt.
Finanzielle Auswirkungen:
Je
nach Beschluss für die Bearbeitung von Maßnahmen und dem davon abhängigen
internen und externen Arbeitsaufwand.
Für
die Durchführung konkreter Maßnahmen könnten im Haushalt für das Jahr 2021/2022
Mittel bereitgestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Bürgeranregung
vom 29.03.2019