Betreff
Stellungnahme im Rahmen der 2. erneuten Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden im Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Senden
Hier: „Konzentrationszonenfür die Windenergie“
Vorlage
096/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 2. erneuten Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden im Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Senden eine Stellungnahme i.S.d. untenstehenden Bewertung abzugeben.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Senden führt derzeit die 2. erneute Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans durch. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, Konzentrationszonen für die Windenergie auszuweisen. Die Gemeinde Senden hat aufgrund der, aus der Durchführung der 1. erneuten Beteiligung hervorgegangenen Stellungnahmen die Flächenszenarios zur Ausweisung von Konzentrationszonen neu erarbeitet.

Als Nachbargemeinde und Behörde ist die Gemeinde Nottuln aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben (§§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB). Maßgeblich ist hier die in Anlage 1 enthaltene Abgrenzung der geplanten Konzentrationszonen auf dem Gebiet der Gemeinde Senden. Erkennbar grenzt die geplante Konzentrationszone 8 mit 28,5 ha an das Nottulner Gemeindegebiet. Die Konzentrationszone 8 ist durch die Überarbeitung des Flächenszenarios neu hinzugekommen. 

 

Bewertung:

Zur Ermittlung ihrer möglichen Konzentrationszonen hat die Gemeinde Senden wie üblich ein Standortkonzept bemüht. Auf dieser Grundlage sind in der Regel 1000 m Abstand zu allgemeinen und reinen Wohngebieten und 400 m Abstand zu Wohngebäuden im Außenbereich eingeplant worden. Der immissionsschutzrechtliche Mindestabstand von 300 m zwischen einer möglichen Windenergieanlage und einem Wohnhaus im Außenbereich wurde Seitens der Gemeinde Senden um einen Vorsorgepuffer von 100 m erweitert.

 

Die Gemeinde Nottuln regt an, sich vorbehaltlich der Anwendung von Einzelfallkriterien einem Abstand zu Wohngebäuden im Außenbereich von 450 m zu orientieren. Der von der Gemeinde Senden vorgesehene Vorsorgeabstand von 100 m würde damit auf 150 m vergrößert werden. Das würde im Ergebnis wahrscheinlich auch die absolute Distanz der Konzentrationszone 8 gegenüber den auf Nottulner Gemeindegebiet liegenden Wohnnutzungen im Außenbereich vergrößern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:         Plandarstellung Gemeinde Senden