Hier: „Konzentrationszonenfür die Windenergie“
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 2. erneuten Beteiligung der Behörden
und Nachbargemeinden im Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Senden
eine Stellungnahme i.S.d. untenstehenden Bewertung abzugeben.
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Senden führt derzeit die 2. erneute Beteiligung der Behörden und der
Nachbargemeinden zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans durch. Ziel des
Änderungsverfahrens ist es, Konzentrationszonen für die Windenergie
auszuweisen. Die Gemeinde Senden hat aufgrund der, aus der Durchführung der 1.
erneuten Beteiligung hervorgegangenen Stellungnahmen die Flächenszenarios zur
Ausweisung von Konzentrationszonen neu erarbeitet.
Als
Nachbargemeinde und Behörde ist die Gemeinde Nottuln aufgefordert eine
Stellungnahme abzugeben (§§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB). Maßgeblich ist hier die
in Anlage 1 enthaltene Abgrenzung der geplanten Konzentrationszonen auf dem
Gebiet der Gemeinde Senden. Erkennbar grenzt die geplante Konzentrationszone 8
mit 28,5 ha an das Nottulner Gemeindegebiet. Die Konzentrationszone 8 ist durch
die Überarbeitung des Flächenszenarios neu hinzugekommen.
Bewertung:
Zur
Ermittlung ihrer möglichen Konzentrationszonen hat die Gemeinde Senden wie
üblich ein Standortkonzept bemüht. Auf dieser Grundlage sind in der Regel 1000
m Abstand zu allgemeinen und reinen Wohngebieten und 400 m Abstand zu
Wohngebäuden im Außenbereich eingeplant worden. Der immissionsschutzrechtliche
Mindestabstand von 300 m zwischen einer möglichen Windenergieanlage und einem
Wohnhaus im Außenbereich wurde Seitens der Gemeinde Senden um einen
Vorsorgepuffer von 100 m erweitert.
Die
Gemeinde Nottuln regt an, sich vorbehaltlich der Anwendung von
Einzelfallkriterien einem Abstand zu Wohngebäuden im Außenbereich von 450 m zu
orientieren. Der von der Gemeinde Senden vorgesehene Vorsorgeabstand von 100 m
würde damit auf 150 m vergrößert werden. Das würde im Ergebnis wahrscheinlich
auch die absolute Distanz der Konzentrationszone 8 gegenüber den auf Nottulner
Gemeindegebiet liegenden Wohnnutzungen im Außenbereich vergrößern.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Plandarstellung Gemeinde Senden