hier: Umwandlung von Parkplätzen in Stellplätze für Fahrräder im Ortskern - Beitrag zum Klimaschutz durch Anreize zur Fahrradnutzung (25.02.2021)
Beschlussvorschlag:
Der Antrag
wird zur Kenntnis genommen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Planungen bzw.
Vorhaben der Gemeinde Nottuln
1. zur Aufstellung von Fahrradboxen und Fahrradanlehnern im Ortskern
von Nottuln (Einreichung als LEADER-Projekt),
2. zur Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes,
3. zur Einstellung eines Mobilitätsmanagers,
4. zur Umsetzung des 4. BA „barrierefreier Ortskern“
schlägt die Verwaltung vor, die Inhalte des
Antrags bei künftigen Planungen im Hinblick auf ihre
Umsetzbarkeit zu prüfen.
Sachverhalt:
Mit Datum vom 25.
Februar 2021 ist ein Antrag der SPD-Fraktion bei der Gemeinde Nottuln
eingereicht worden, der die Umwandlung von Parkplätzen in Stellplätze für
Fahrräder im Ortskern begehrt. Damit soll ein Beitrag zum Klimaschutz durch
Anreize zur Fahrradnutzung erreicht werden.
Grundsätzlich wurde und wird die Umwandlung von bestehenden Parkplätzen
im Ortskern von Nottuln insbesondere aus Sicht des Einzelhandels sehr kritisch
gesehen bzw. abgelehnt. Die direkte Erreichbarkeit der verbliebenen Geschäfte
im Ortskern wird von den Betreibern regelmäßig als wichtiges Kriterium für ihre
Kundschaft und damit auch für den Umsatz benannt. Der nahe Parkplatz mit kurzen
Wegen scheint also auch weiterhin ein wichtiges Merkmal der
Einzelhandelsversorgung im ländlichen Raum zu sein. Dieses Merkmal hat durch
die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden starken Beeinträchtigungen für
den Einzelhandel wahrscheinlich zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Die
Parkplätze werden ebenfalls für den Besuch von Ärzten und weiteren
Dienstleistungen im Ortskern genutzt.
Die Sensibilität des Themas wurde in jüngster Vergangenheit bei der
Umsetzung der Bauabschnitte 1 und 2 zum barrierefreien Umbau der Straßen und
Gehwege im Ortskern erneut deutlich. Weiterhin ist zurzeit im Bereich des
Brückenbauwerks Stiftsplatz mind. 1 Stellplatz dauerhaft gesperrt. Auch
langfristig fallen in diesem Bereich voraussichtlich Stellplätze weg, die
bereits heute in verkehrsrechtlich nicht zulässigen Kurvenabschnitten liegen.
Diese Problematik wird im Zusammenhang mit den Planungen für den 4.
Bauabschnitte aufgegriffen.
Die Gemeinde Nottuln erkennt unabhängig davon die besondere Bedeutung der
Nutzung des Fahrrads im Umweltverbund und auch des Fahrradtourismus für die
Gemeinde Nottuln an und fördert diese Ansätze. Die Gemeinde hat daher bereits
im Februar des laufenden Jahres im Rahmen des LEADER-Förderprogramms
„Kleinprojekte“ folgendes Projektkonzept eingereicht:
„Mit
Hilfe der Förderung sollen nun 5 abschließbare Fahrradabstellboxen, die jeweils
1 Fahrrad und Zubehör unterbringen können, im historischen Ortskern im Bereich
des Kulturzentrums "Alte Amtmannei" aufgestellt werden […]. Das
Angebot soll durch 5 Fahrradanlehner ergänzt werden, die vor der Stiftsmühle/
Ecke Nonnenbach installiert werden sollen.“ (Auszug aus dem Projektkonzept).
Mit den geplanten Fahrradboxen wird insbesondere auch der zunehmenden
Nutzung höherwertiger E-Fahrräder Rechnung getragen. Das Projekt konnte
aufgrund der großen Überzeichnung des Kleinprojekte-Förderprogramms nicht
berücksichtigt werden. Es soll jedoch im Rahmen der regulären LEADER-Förderung
in Kürze „erneut“ eingereicht werden.
Weiterhin bereitet die Gemeinde Nottuln zurzeit die Vergabe eines
Mobilitätskonzeptes (ein Arbeitspaket ist z. B. die Erarbeitung eines „New
Mobility Konzeptes: Alternative Angebote zum MIV“) ebenso vor, wie die
Einstellung eines Mobilitätsmanagers, der sich u. a. auch diesen
Fragestellungen explizit und in einem größeren Kontext der Gesamtheit der
Verkehrssysteme widmen wird.
Darüber hinaus wird zurzeit der 4. Bauabschnitt des barrierefreien Umbaus
im Ortskern geplant. In diesem großen Bereich zentral im Ortskern von Nottuln
liegen viele Stellplätze, so dass sich auch hier noch Änderungen ergeben
werden.
Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen schlägt die Verwaltung
daher vor, die Fragestellung des betreffenden Antrags und deren konkrete
Inhalte bei künftigen Planungen im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst keine
Anlagen:
Anlage
1: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.02.2021