Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW - Änderung der Verkehrsführung im Ortskern
Vorlage
043/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung des barrierefreien Umbaus der Straßen und Gehwege im Ortskern besteht zurzeit jedoch keine Notwendigkeit einer (erneuten Diskussion) über die Neugestaltung  der dortigen Verkehrsführung.


Sachverhalt:

Am 22.02.2021 ist eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW bei der Gemeinde Nottuln eingereicht worden. Der Antragsteller begehrt, zu überprüfen, ob eine Neugestaltung und Verkehrsberuhigung im Ortskern durchgeführt werden kann. Hierzu macht der Antragsteller Vorschläge zur Verkehrsführung (siehe Anlage 1).

Seit 2016 wird im Ortskern von Nottuln das Gesamtkonzept zum barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege in insgesamt 4 Bauabschnitten sukzessive umgesetzt. Konkret in der Planung ist nun die Umsetzung des BA 4.1 mit dem Brückenbauwerk Stiftsplatz. In der Vergangenheit wurden sowohl in diesem Zusammenhang als auch unabhängig davon die Themen Verkehrsberuhigung, Verkehrsführung und auch der autofreie Ortskern mehrfach diskutiert. Entsprechende Anträge wurden in die Gremien eingebracht und beraten. Diese Beratungen hatten immer zum Ergebnis, dass die bestehenden Verkehrsbeziehungen im Ortskern grundsätzlich aufrechterhalten werden sollen. Dem Wunsch nach einer Neugestaltung der Straßen wird mit dem o. g. Gesamtkonzept entsprochen, Tempo 20 im gesamten Ortskern dient der Verkehrsberuhigung. Im Fall von Veranstaltungen wird die Verkehrsführung entsprechend bedarfsgerecht durch die Sperrung von Straßen und die Einrichtung von Einbahnstraßen angepasst (z. B. Feste, Markttag etc.). Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung zurzeit nicht den Anlass oder die Notwendigkeit, sich erneut grundlegend mit der Fragestellung zu beschäftigen.


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine


Anlagen:

Anlage 1: Anregung gemäß § 24 GO NRW