Betreff
Hochwasserschutz im Gemeindegebiet
Hier: Absenkung des Streichwehrs an der Stever in Appelhülsen und Hochwasserrisiko- und Gefahrenkarten;
Zugleich Anträge der CDU-Fraktion vom 23. und 27.02.2020
Vorlage
042/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Absenkung des Streichwehrs an der Stever in Appelhülsen zu beauftragen.

 

Optional: Die Verwaltung wird zudem beauftragt, Planungen zur Renaturierung der Stever im Bereich des Streichwehrs in Gang zu setzen und zur großräumigen Renaturierung einen Fördermittelantrag vorzubereiten.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Hochwasserschutzkonzept für die Ortslage Nottuln zu erarbeiten.


Sachverhalt:

Appelhülsen:

Die Ursache für die wiederkehrenden Überschwemmungen an der Stever in Appelhülsen sowie eine mögliche Problemlösung wurden zuletzt Anfang 2020 in einer Machbarkeitsstudie beschrieben. Die Studie wurde am 08.06.2020 im Gemeindeentwicklungsausschuss beraten. Der Rat der Gemeinde hat die Verwaltung in der Folge am 23.06.2020 beauftragt, die Umsetzung der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen zu veranlassen (VL 067/2020). In der Folge fand im September 2020 ein Abstimmungsgespräch mit den zuständigen Fachstellen vom Kreis Coesfeld und der Bezirksregierung Münster statt.

 

Das Ergebnis ist, dass die vorgeschlagene Absenkung des Streichwehrs an der Stever grundsätzlich befürwortet wird. Eine wasserrechtliche Genehmigung für die Maßnahme ist aber zwingend erforderlich. Dazu sind aktuelle Grundlagendaten zum Hochwasserabfluss der Stever nötig. Das vorliegende Berechnungsmodell aus dem Jahr 2007 muss insoweit neu aufgestellt werden. Dafür sind u.a. aktuelle Vermessungen durchzuführen. Die Kosten für die Vermessung, die hydraulische Berechnung und die Planung der Absenkung sowie die Aufstellung der Genehmigungsunterlagen werden auf rd. 50.000 € geschätzt. Die Baukosten liegen mit rd. 20.000 € deutlich darunter. Kostenträger des gesamten Verfahrens ist die Gemeinde.

 

Alternativ zum reinen Umbau des Wehrs kann die Maßnahme auch in eine größere ökologische Verbesserung des Gewässers eingebunden werden. Dabei wird das Gewässer mit einem natürlichen Verlauf aufgeweitet und ökologisch hochwertige Flächen geschaffen. Ein Lageplan mit einer beispielhaften Skizze ist beigefügt (siehe Anlage 3). Die Flächen können zum Teil auch zur Naherholung genutzt werden. Die durch die Maßnahme ggf. erzielten Ökopunkte können durch die Gemeinde genutzt oder an Dritte vermarktet werden. Durch die Schaffung von Retentionsraum kann es möglich sein, dass die Absenkung des Wehrs nicht mehr erforderlich wird. Die nötigen Vorarbeiten und Planungen für das Genehmigungsverfahren sind vergleichbar mit dem für die reine Absenkung des Wehrs. Eine erste Grobkostenschätzung beläuft sich auf 1 Mio. € inklusive der Planungsleistungen und erforderlicher Voruntersuchungen. Die Baukosten hängen wesentlich vom Umgang mit den rd. 55.000 m³ Bodenaushub ab. Daraus kann sich eine Kostenerhöhung von bis zu 1 Mio. € ergeben. Die gesamte Maßnahme zur ökologischen Verbesserung ist mit bis zu 80 % durch das Land NRW förderfähig. Die in Anspruch zu nehmenden gemeindeeigenen Flächen stehen dann zukünftig nicht mehr als Tauschflächen etwa für potenzielle Baugebietsflächen zur Verfügung.

 

Zum Hochwasserschutz in Appelhülsen erfolgt in der Sitzung ein Vortrag des Planungsbüros Hahm (siehe Anlage 3).

 

Nottuln:

Die Bezirksregierung Münster hat mit dem 2. Zyklus der Hochwasserrisiko- und Gefahrenkarten (Stand 08-2019) zur Hochwasserrisikomanagementrichtlinie erstmalig auch die Ortslage Nottuln dargestellt (siehe die interaktive Karte unter dem Link in Anlage 4). Daraus ergeben sich für die betrachteten Jährlichkeiten Überflutungsflächen sowie Risikopotentiale für Flächen und Gebäude. Der Hochwasserschutz in Folge von ausufernden Gewässern ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Daher ist es die Aufgabe der Gemeinde, in ihrem Gebiet Hochwasserschutz zu betreiben. Welche Art von Hochwasserschutz ergriffen werden muss, soll durch ein Schutzkonzept auf Grundlage der Risiko- und Gefahrenkarten erarbeitet werden.

 

Bewertung:

Im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage sowie den personellen Aufwand ist die zeitgleiche Realisierung beider Maßnahmen nicht darstellbar. Die Verwaltung empfiehlt den Gremien daher die Priorisierung der beiden Maßnahmen unter einander.


Finanzielle Auswirkungen:

1.    Absenkung Streichwehr nach Kostenschätzung 70.000 €.

2.    Renaturierung Stever nach Kostenschätzung 1.000.000 € mit bis zu 80 % Förderung

3.    Aktueller Haushaltsansatz 30.000 € Planungskosten.


Anlagen:

Anlage 1:       Antrag der CDU-Fraktion vom 23.02.2020

Anlage 2:       Antrag der CDU-Fraktion vom 27.02.2020

Anlage 3:       Vortrag des Planungsbüros Hahm

Anlage 4:       Hochwasserrisiko- und Gefahrenkarten unter https://www.flussgebiete.nrw.de/gefahren-und-risikokarten-tezg-lippe-6089