Betreff
Radwegebau entlang der L 874 zwischen Nottuln und Havixbeck
Zugleich Antrag der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 22.02.2021
Vorlage
041/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auch weiterhin Möglichkeiten der Einigung in Angelegenheiten des Grunderwerbs auszuloten und erstattet Bericht, wenn sich neuerliche Umstände ergeben. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens wird u.a. wegen fehlender Antragsvoraussetzungen wird nicht weiterverfolgt.


Sachverhalt:

Das Land NRW führt zum Neu- und Ausbau von Radwegen entlang von Landesstraßen eine Prioritätenliste. Die Strecke zwischen Nottuln und Havixbeck entlang der L 874 (siehe Anlage 1) ist dabei landesweit seit mehreren Jahren auf einem der oberen Ränge platziert. Mit dem Ziel, die Route tatsächlich auszubauen, sind inzwischen umfangreiche Planungsprozesse beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen als Träger der Straßenbaulast durchlaufen worden. Zudem haben intensive Planungs- und Abstimmungsgespräche mit der Gemeinde Nottuln als Belegenheitsgemeinde stattgefunden. Dabei ist deutlich geworden, dass zur tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme Grunderwerb in nicht geringem Umfang getätigt werden muss. Auf Grundlage von Grunderwerbsplänen, die die betreffenden Eigentümer und die benötigten Flächenabschnitte entlang der geplanten Route ausweisen, sind sowohl von Straßen NRW als auch von Seiten der Gemeinde Nottuln erste Grunderwerbsverhandlungen geführt worden. Gesprächsgrundlage ist dabei stets auch ein Verkehrswertgutachten für die betreffenden Flächen gewesen, die regelmäßig als Acker- oder Grünland zu bewerten sind.

Gegenwärtig stellt sich die Situation so dar, dass in den Auftaktgesprächen zum Grunderwerb eine ganz überwiegende Einigkeit mit den Flächeneigentümern dahingehend erzielt werden konnte, dass der Radwegebau zwischen Nottuln und Havixbeck für die gemeindliche Entwicklung eine große Chance bietet. Die Route taugt dabei vor allem für den alltäglichen wie auch für den freizeitorientierten Radverkehr in der Baumbergeregion und verspricht zudem, die Verkehrssicherheit im betreffenden Abschnitt zu erhöhen. Ungeachtet dessen konnte eine Einigung zum Grunderwerb mit einem angrenzenden Flächeneigentümer weder in den letzten Jahren noch in jüngster Vergangenheit erzielt werden. Schlechterdings hat das jedenfalls für den Moment zur Folge, dass der lückenlose Bau des Radweges in Ermangelung der benötigten Flächen zwar geplant, aber nicht umgesetzt werden kann. Wenngleich das nicht das Ende der Planungen des Landesbetriebs bedeuten muss, weil dem Grunde nach auch eine nur abschnittsweise Realisierung der Verbindung denkbar ist, so erschwert die Unterbrechung des in Rede stehenden Streckenabschnitts dennoch die Gesamtmaßnahme aus tatsächlichen Gründen erheblich. Insbesondere auch eine Befreiung vom Landschaftsplan, die für den Bau des Radwegs notwendig ist, bemisst sich u.a. an der Frage der Schlüssigkeit der Gesamtmaßnahme, zu der eine Unterbrechung der Verbindung – insbesondere bei Betrachtung der überörtlichen Zusammenhänge – nicht beiträgt (siehe auch Anlage 2).

Diese Feststellung ist im weiteren Sinne nunmehr auch Gegenstand des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe Anlage 3), die darüber hinaus begehren, den Radweg entlang der L 874 im Wege der Planfeststellung auf Antrag der Gemeinde Nottuln zu genehmigen und durchzusetzen. Auch verwaltungsseitig besteht ein großes Interesse daran, den Planungs- und Bauprozess umsetzungsorientiert und mit einigem Nachdruck zu begleiten. Rechtlich aber ist der Verweis im gegenständlichen Antrag auf §§ 41, 42 StrWG NRW und die damit in Verbindung stehende enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsverfahrens jedenfalls zugunsten der Gemeinde wegen §§ 38, 39 StrWG NRW unzutreffend. Auch unterliegt die hiesige Baumaßnahme schon grundsätzlich regelmäßig nicht der Planfeststellung.

 

Insoweit schlägt die Verwaltung vor, die intensiven Abstimmungsgespräche mit Straßen NRW auch weiterhin fortzusetzen und insbesondere auch eine abschnittsweise Realisierung des Radwegs entlang der L 874 positiv zu begleiten. Die politischen Gremien werden entsprechend informiert.


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine


Anlagen:

Anlage 1:       Strecke zwischen Nottuln und Havixbeck entlang der L 874

Anlage 2:       Schreiben der Straßen.NRW Regionalniederlassung Coesfeld

Anlage 3:       Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2021