Zugleich Antrag der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 22.02.2021
Beschlussvorschlag:
Die
Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
beauftragt, auch weiterhin Möglichkeiten der Einigung in Angelegenheiten des
Grunderwerbs auszuloten und erstattet Bericht, wenn sich neuerliche Umstände
ergeben. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens wird u.a. wegen
fehlender Antragsvoraussetzungen wird nicht weiterverfolgt.
Sachverhalt:
Das
Land NRW führt zum Neu- und Ausbau von Radwegen entlang von Landesstraßen eine
Prioritätenliste. Die Strecke zwischen Nottuln und Havixbeck entlang der L 874
(siehe Anlage 1) ist dabei landesweit seit mehreren Jahren auf einem der oberen
Ränge platziert. Mit dem Ziel, die Route tatsächlich auszubauen, sind
inzwischen umfangreiche Planungsprozesse beim Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen als Träger der Straßenbaulast durchlaufen worden. Zudem
haben intensive Planungs- und Abstimmungsgespräche mit der Gemeinde Nottuln als
Belegenheitsgemeinde stattgefunden. Dabei ist deutlich geworden, dass zur
tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme Grunderwerb in nicht geringem Umfang
getätigt werden muss. Auf Grundlage von Grunderwerbsplänen, die die
betreffenden Eigentümer und die benötigten Flächenabschnitte entlang der
geplanten Route ausweisen, sind sowohl von Straßen NRW als auch von Seiten der
Gemeinde Nottuln erste Grunderwerbsverhandlungen geführt worden.
Gesprächsgrundlage ist dabei stets auch ein Verkehrswertgutachten für die
betreffenden Flächen gewesen, die regelmäßig als Acker- oder Grünland zu
bewerten sind.
Gegenwärtig
stellt sich die Situation so dar, dass in den Auftaktgesprächen zum Grunderwerb
eine ganz überwiegende Einigkeit mit den Flächeneigentümern dahingehend erzielt
werden konnte, dass der Radwegebau zwischen Nottuln und Havixbeck für die
gemeindliche Entwicklung eine große Chance bietet. Die Route taugt dabei vor
allem für den alltäglichen wie auch für den freizeitorientierten Radverkehr in
der Baumbergeregion und verspricht zudem, die Verkehrssicherheit im
betreffenden Abschnitt zu erhöhen. Ungeachtet dessen konnte eine Einigung zum
Grunderwerb mit einem angrenzenden Flächeneigentümer weder in den letzten
Jahren noch in jüngster Vergangenheit erzielt werden. Schlechterdings hat das
jedenfalls für den Moment zur Folge, dass der lückenlose Bau des Radweges in
Ermangelung der benötigten Flächen zwar geplant, aber nicht umgesetzt werden
kann. Wenngleich das nicht das Ende der Planungen des Landesbetriebs bedeuten
muss, weil dem Grunde nach auch eine nur abschnittsweise Realisierung der
Verbindung denkbar ist, so erschwert die Unterbrechung des in Rede stehenden
Streckenabschnitts dennoch die Gesamtmaßnahme aus tatsächlichen Gründen
erheblich. Insbesondere auch eine Befreiung vom Landschaftsplan, die für den
Bau des Radwegs notwendig ist, bemisst sich u.a. an der Frage der Schlüssigkeit
der Gesamtmaßnahme, zu der eine Unterbrechung der Verbindung – insbesondere bei
Betrachtung der überörtlichen Zusammenhänge – nicht beiträgt (siehe auch Anlage
2).
Diese
Feststellung ist im weiteren Sinne nunmehr auch Gegenstand des Antrags der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe Anlage 3), die darüber hinaus begehren,
den Radweg entlang der L 874 im Wege der Planfeststellung auf Antrag der
Gemeinde Nottuln zu genehmigen und durchzusetzen. Auch verwaltungsseitig
besteht ein großes Interesse daran, den Planungs- und Bauprozess
umsetzungsorientiert und mit einigem Nachdruck zu begleiten. Rechtlich aber ist
der Verweis im gegenständlichen Antrag auf §§ 41, 42 StrWG NRW und die damit in
Verbindung stehende enteignungsrechtliche Vorwirkung des
Planfeststellungsverfahrens jedenfalls zugunsten der Gemeinde wegen §§ 38, 39
StrWG NRW unzutreffend. Auch unterliegt die hiesige Baumaßnahme schon
grundsätzlich regelmäßig nicht der Planfeststellung.
Insoweit
schlägt die Verwaltung vor, die intensiven Abstimmungsgespräche mit Straßen NRW
auch weiterhin fortzusetzen und insbesondere auch eine abschnittsweise
Realisierung des Radwegs entlang der L 874 positiv zu begleiten. Die
politischen Gremien werden entsprechend informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst
keine
Anlagen:
Anlage
1: Strecke zwischen Nottuln und
Havixbeck entlang der L 874
Anlage
2: Schreiben der Straßen.NRW
Regionalniederlassung Coesfeld
Anlage
3: Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 22.02.2021