Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW – Erweiterung/ Neubau Rathaus im Ortskern
Vorlage
039/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen und findet Berücksichtigung in den weiteren Planungen zum Ratshausneubau.


Sachverhalt:

Am 22.02.2021 ist eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW bei der Gemeinde Nottuln eingereicht worden. Der Antragsteller begehrt die Überprüfung, ob das Rathaus durch einen Anbau erweitert werden könnte. Dieser könne sich viergeschossig ausbilden, eine ungefähre Größe von 355 m² aufweisen, Barrierefreiheit berücksichtigen und zudem Tiefgaragenstellplätze bereithalten (siehe Anlage 1).

Da bereits Planungen für eine Rathauserweiterung und Standortfindung betrieben werden, wird diese Anregung im Rahmen des Planungsprozesses sowie einer anstehenden Beschlussvorlage im Ausschuss für Planen und Bauen Berücksichtigung finden.


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine


Anlagen:

Anlage 1: Anregung gemäß § 24 GO NRW