Betreff
Umsetzung der Bauabschnitte "Barrierefreier Umbau des Ortskerns Nottuln"
hier: zeitliche Verschiebung des 3. Bauabschnitts
Vorlage
038/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verschiebung der Umsetzung des 3. Bauabschnitts (BA) auf einen späteren Zeitpunkt nach Realisierung des 4. BA wird zugestimmt. Die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung der Bauabschnitte des Gesamtkonzeptes „Barrierefreier Umbau Ortskern“ wird damit an die akuten Handlungserfordernisse im Bereich Brückenbauwerk Stiftsplatz angepasst: zunächst wird der BA 4.1, dann BA 4.2 und zu einem späteren Zeitpunkt der BA 3 umgesetzt.


Sachverhalt:

Entwicklung und Beschlusslage

Der erste Bauabschnitt (BA) des Gesamtkonzepts zum barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln wurde im Jahr 2017 umgesetzt, der 2. BA wurde im Jahr 2019 fertiggestellt. An den 2. BA sollte sich gemäß Planung der 3. BA anschließen. Dieser knüpft an das Ausbauende des 2. BA auf der Stiftsstraße an und erstreckt sich entlang der Stiftsstraße bis zur Einmündung in die Straße Potthoff (s. Anlage 1 Übersichtsplan Bauabschnitte).

Der 3. BA wurde in der Vergangenheit bereits in mehreren Ausschusssitzungen behandelt. Das Bauprogramm für den 3. BA wurde zunächst in der Ausschusssitzung am 10.09.2019 vorgestellt und beraten (VL 133/2019). Die entsprechenden Beschlüsse wurden mit dem Vorbehalt gefasst, die Ausführungsplanung zuvor erneut im Ausschuss vorzustellen. Der Beschluss vom 10.09.2019 war ebenfalls Grundlage für die Einreichung eines Antrags auf Städtebaufördermittel zum Stichtag 30.09.2019 für eine Förderung in 2020.

Im GUO am 28.01.2020 wurde ein überarbeiteter Entwurf erneut beraten, Hintergrund und Anlass war insbesondere auch der geplante Umgang mit den vorhandenen Platanen entlang der Stiftsstraße (VL Nr. 011/2020). Dem positiven Beschluss des GUO folgte der Rat in seiner Sitzung vom 18.02.2020 jedoch nicht.

Exkurs Baumgutachten

Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen insbesondere im Hinblick auf den gegenwärtigen Zustand der Platanen und ihrer Erhaltungswürdigkeit wurde ein Baumgutachten in Auftrag gegeben. Im Planungsbereich stehen insgesamt 10 Platanen, die im Oktober 2019 im Rahmen des Gutachtens eingehend untersucht wurden. Ziel war es, den Zustand der Bäume zu beurteilen und eine Aussage zu deren Erhaltungswürdigkeit und -praktikabilität treffen zu können.

Das Gutachten beschreibt verschiedene Probleme der Bestandsbäume und deren absehbare zukünftige Entwicklung. Der Gutachter beschreibt ausgehend hiervon Maßnahmen, die notwendig wären, um die Bäume (verkehrssicher) zu erhalten. Die Maßnahmen sind mit erheblichen wiederkehrenden Kosten verbunden. Kurz- bis mittelfristig werden die Bäume voraussichtlich mit beschriebenem Aufwand und gestörtem Habitus zu erhalten sein. Mittel- bis langfristig muss damit gerechnet werden, dass einzelne oder alle Bäume nicht mehr bruchsicher sind und dann aus sachverständiger Sicht gefällt werden müssen. Insofern ist die Erneuerung der Straße und der Gehwege im 3. BA unter Erhalt der Platanen nicht i. S. d. Nachhaltigkeit, die eben nicht nur heutige, sondern auch künftig entstehende Kosten in den Blick nehmen muss. Darüber hinaus erschwert der Baumbestand das Erreichen einer Barrierefreiheit in diesem Abschnitt.

Aufgrund des nicht zukunftsträchtigen Zustands der Bäume empfahl der Gutachter eine Fällung der Platanen im Vorfeld der Baumaßnahme. Es sollten dann in der Folge neue Baumstandorte mit angemessenen Baumscheiben geplant und erstellt werden. Am Standort selbst sollten dann keine Platanen neu gepflanzt, sondern Baumarten mit kleinerer Endgröße gewählt werden.

Die Fortführung der Umsetzung des Konzeptes in den Bauabschnitten 3 und 4 wurde zuletzt in der Ausschusssitzung am 05.05.2020 und der Ratssitzung im Mai 2020 beraten (VL 050/2020). Demnach sollten die Planungen sowohl des 3. BA als auch des 4. BA fortgeführt werden.

In der Sitzung des HFA am 28.02.2021 (VL-Nr. 019/2021) wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Planung des 4. BA in erweiterter Form (Straße Stiftsstraße, Lückenschluss Kirchplatz) weiterzuentwickeln. Weiterhin wurde der Beschluss gefasst, die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung der Bauabschnitte des Gesamtkonzeptes „Barrierefreier Umbau Ortskern“ an die akuten Handlungserfordernisse im Bereich Brückenbauwerk Stiftsplatz anzupassen: zunächst wird demnach der Bauabschnitt 4.1, dann BA 4.2 und zu einem späteren Zeitpunkt der BA 3 umgesetzt.

Auswirkungen der aufgezeigten Entwicklung auf den 3. BA

Auf der Grundlage des Beschlusses der Ratssitzung im Mai 2020 wurden die Planungen für den 3. BA unter der Maßgabe des Erhalts der Platanen fortgeführt. Hierfür wurde der bereits bestehende Planungsauftrag an das Büro nts insofern erneuert, als dass die Entwurfsplanung unter dieser Maßgabe überarbeitet werden sollte. Zwischenzeitlich lagen bereits erste Ergebnisse in Form verschiedener Varianten vor. Diese zeigten wie erwartet, dass die Erneuerung der Straße und der Gehwege im 3. BA unter Erhalt der Platanen einerseits mit einem hohen (baulichen) Aufwand, andererseits auch mit Einbußen in Hinblick auf eine optimale Verkehrsführung und insbesondere auch in Hinblick auf eine Barrierefreiheit verbunden ist.

Hinzu kommt die absehbare Entwicklung, dass Straße und Gehwege im Nachgang der Erneuerung sukzessive im Laufe der Jahre wieder geöffnet werden müssten, nämlich immer dann, wenn eine der Platanen abgängig ist bzw. anderweitige umfängliche Maßnahmen zum Erhalt der Platanen oder zur Reparatur der Straße und Gehwege erforderlich werden. Dieses Vorgehen wäre grundsätzlich nicht wirtschaftlich, da die Lebensdauer der umfänglich erneuerten Straße und Gehwege in jedem Fall länger ist als die Lebensdauer der Platanen.

Aufgrund des Verzichts auf den 3. BA zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Abrechnung der KAG-Beiträge für den 2. BA ebenfalls zunächst nicht möglich.

Weiteres Vorgehen und Zeitplan

Wegen der dringenden Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz wird der Bauabschnitt 4 entgegen der ursprünglich geplanten und insofern benannten Reihenfolge in der Umsetzung gegenüber dem BA 3 vorgezogen. Die weiterführenden Planungen für den 4. BA werden mit Hilfe eines externen Büros fortgeführt. Der Bauabschnitt wird in die Bauabschnitte 4.1 und 4.2 unterteilt. Das Brückenbauwerk liegt in BA 4.1., dieser soll daher zuerst umgesetzt werden. Entsprechend dem politischen Auftrag ist geplant, zum 30.09.2021 einen Antrag auf Städtebaufördermittel einzureichen. Mit einem Bewilligungsbescheid wäre frühestens im Frühjahr 2022 zu rechnen, mit einem Baubeginn demnach frühestens im Sommer 2022.

Für den 3. BA kann demnach frühestens zum September 2022 ein Antrag auf Städtebaufördermittel eingereicht werden. Mit einem Bewilligungsbescheid wäre frühestens im Frühjahr 2023 zu rechnen, mit einem Baubeginn demnach frühestens im Sommer 2023.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten

Im Haushaltsentwurf 2020 waren insgesamt 800.000 Euro für den 3. BA des barrierefreien Umbaus des Nottulner Ortskerns eingestellt. Nach dem ablehnenden Ratsbeschluss vom 18.02.2020 wurde dieser Haushaltsansatz gestrichen.

Für die (Neu-)Planung des 3. BA wurden im Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt. Mit dem positiven Beschluss über eine Anpassung der vorliegenden Planung des 3. BA im GUO vom 05.05.2020 wurde ein Planungsauftrag erteilt (Darstellung von Planungsvarianten unter Erhalt der Platanen), eine Rechnung steht noch aus.

Baukosten

Die Baukosten für den 3. BA müssen auf Grundlage einer überarbeiteten Planung zum gegebenen Zeitpunkt neu berechnet werden. Dabei ist von einer allgemeinen Baukostensteigerung auszugehen.

Städtebauförderung

Der Antrag auf Städtebauförderungsmittel bei der Bezirksregierung Münster aus dem Jahr 2019 wurde auf Grundlage des o. g. Ratsbeschlusses zurückgezogen. Für etwaige Mittel aus der Städtebauförderung für einen planerisch modifizierten 3. BA muss ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Förderantrag gestellt werden. Ob Fördermittel erneut bewilligt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt durch die Änderung der Sachlage völlig unklar. Dabei ist auch der Umsetzungszeitraum des Integrierten Handlungskonzeptes „Ortskern Nottuln 2025“ zu beachten. Die Förderquote liegt für die Gemeinde Nottuln in diesem Jahr bei 60%.

 

KAG-Beitragspflicht und KAG-Beiträge

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, inwieweit für die geplanten Maßnahmen im 3. BA tatsächlich satzungsgemäß KAG-Beiträge erhoben werden können. Für die Einschätzung der Frage der KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wird analog zum 1. und 2. BA ein externes Büro hinzugezogen.

An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass entsprechend dem bereits vorliegenden Rechtsgutachten der 2. BA bezogen auf die Stiftsstraße KAG-beitragsfähig ist, jedoch nur und erst in Zusammenhang mit der Fertigstellung des 3. BA. D.h., dass erst mit Fertigstellung des 3. BA die KAG-Beiträge über die gesamten Kosten des 2. und 3. BA erhoben werden können.

Hinzu kommt, dass mit der Gesetzesänderung im Bereich des KAG-Beitragsrechts zum 01.01.2020 die Gemeinde angehalten ist, Fördermittel für Straßenausbaubeiträge zu beantragen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 23.03.2020). Mit der Förderung soll eine Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden Die mögliche Bewilligung von Fördermitteln würde die Höhe der KAG-Beiträge wiederum stark verändern. Ob die Maßnahmen 2. und 3. BA die Förderkriterien überhaupt erfüllen, muss geprüft werden. Grundsätzlich wäre natürlich auch hierfür eine Fortsetzung des 3. BA Voraussetzung und dann eine gemeinsame Betrachtung der Kosten.

Eine abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht und deren Gegenstand für den 3. BA kann somit erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.


Anlagen:

Anlage 1        Übersichtsplan Bauabschnitte barrierefreier Umbau Ortskern