Betreff
Antrag der UBG-Fraktion - Ausbau der Corona-Teststrategie an Schulen und Kindergärten
Vorlage
031/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln erweitert ihr Testangebot über die Alte Amtmannei und die Apotheke Frie hinaus so, dass alle Schülerinnen und Schüler und Kinder der Kindergärten und Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer sich insgesamt zweimal pro Woche testen lassen können. Die Testungen werden nicht von den Schulen oder Kindergärten selbst vorgenommen werden müssen, sondern von Fachleuten wie z.B. Apothekern, Ärzten oder dem DRK. Die Standorte werden für alle Ortsteile ausgebaut.

 


Sachverhalt:

Der Antrag der UBG-Fraktion zielt ab auf eine Erweiterung des Corona-Testangebotes für Schülerinnen und Schüler und Kinder der Kindergärten und Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer dahingehend, dass in allen Ortsteilen eine Struktur zur Testung mindestens zweimal wöchentlich vorgehalten wird.

Bezüglich der Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer, darüber hinaus aber auch für andere an Schulen beschäftigte Personen, besteht bereits jetzt ein Anspruch auf anlasslose Testung zweimal die Woche bei einem Arzt vor Ort.

Hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler sowie der Kinder der Kindergärten, aber auch aller anderen Kinder, die ein Betreuungsangebot nicht in Anspruch nehmen oder in der Kindertagespflege untergebracht sind, besteht derzeit die Möglichkeit der „Bürgertestung“ nach §§ 4a, 5 Coronavirustestverordnung i.V.m. § 10 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung mindestens einmal pro Woche mittels Coronaschnelltest (PoC-Antigen-Test) in einem der vom Kreis Coesfeld betriebenen Testzentren, bei vom Kreis beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, insbesondere den Hausärztinnen und Hausärzten.

Zuständig für die Organisation der „Bürgertestungen“ ist im Wesentlichen der Kreis Coesfeld (Gesundheitsamt). In diesem Zusammenhang ist das Deutsche Rote Kreuz damit beauftragt worden, in jeder Stadt bzw. Gemeinde des Kreises ein Testzentrum zu betreiben. Hier liegen auch Erkenntnisse darüber vor, welche Apotheken und Ärzte Testungen anbieten. Die Tatsache, dass über das Testzentrum des DRK und die Apotheke Frie in der Presse berichtet worden ist, bedeutet nicht, dass Testungen zwangsläufig ausschließlich hier möglich sind.

Darüber hinaus hat das Land NRW mit E-Mail vom 11.03.2021 angekündigt, vor den Osterferien und begleitend zum Beginn des Wechselunterrichts unter Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die ab dem 15. März 2021 Zugang zum Präsenzunterricht erhalten werden, insgesamt 1,8 Millionen Tests für die Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen zu können.

Beginnend mit der ersten Lieferung soll in allen weiterführenden Schulen einmal pro Woche ein freiwilliges Testangebot für Schülerinnen und Schüler gemacht werden. Das Testangebot soll unter Berücksichtigung des sich gerade entwickelnden Marktes für Selbsttests nach den Osterferien wöchentlich fortgesetzt werden. Grundsätzlich bestehe die Absicht, die Schulen der Primarstufe sowie alle an der Schule beschäftigten Personen nach Ostern in das Testangebot einzubeziehen.

Festzuhalten ist, dass seitens des Kreises und des Landes bereits mehr oder weniger miteinander verzahnte Testangebote gemacht bzw. konkret geplant werden, die im Rahmen der Verfügbarkeit allen die Möglichkeit eröffnen auch mehrmals pro Woche einen kostenlosen Test in Anspruch zu nehmen.

Der Aufbau einer ergänzenden Teststruktur auf Gemeindeebene hätte neben den finanziellen Aspekten zur Folge, dass ein erheblicher Abstimmungsbedarf mit den bereits Aktiven (Land, Kreis, DRK, Apothekerinnen und Apotheker, Ärztinnen und Ärzte sowie den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) erforderlich wäre. Dies würde in einer Situation, in der sich das Infektionsgeschehen volatil zeigt und durch Bund, Land und Kreis kurzfristig reagiert wird dazu führen, dass Beschäftigte der Verwaltung erheblich eingebunden wären um insb. auch fortlaufend das Testangebot auf die übrigen Angebote abzustimmen.

Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass die Gemeindeverwaltung derzeit nicht über eine ausreichende medizinische Fachkompetenz verfügt, um eine die hier beantragten Testungen begründende Teststrategie zu entwerfen. In diesem Zusammenhang wären wohl noch eine Reihe von Fragestellungen zu beantworten. Beginnend bei der Art der Tests über die Frage von sinnvollerweise gleichzeitigen Testungen von ganzen Klassenverbänden, die wohl erforderliche Freiwilligkeit von Testungen oder die Einbeziehung von Nottulner Schülerinnen und Schülern, die in anderen Orten zur Schule gehen oder auswärtigen Schülerinnen und Schüler Nottulner Schulen.

Vorstehendes zugrunde gelegt empfiehlt die Verwaltung, ein die bereits bestehenden Angebote ergänzendes Angebot nicht zu machen und mithin den Antrag abzulehnen.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für Errichtung von Testzentren, Beschaffung von Test- und Schutzausrüstung sowie Personal

 


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag der UBG-Fraktion