Betreff
Verlängerung des Durchführungszeitraums der im Rahmen der Kulturförderung bewilligten Projekte
Vorlage
016/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Empfehlung des Kulturbeirates wird umgesetzt. Alle für das Jahr 2020 und 2021 genehmigten Maßnahmen der Kulturförderung können bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden.

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele der für 2020 und 2021 im Rahmen der Kulturförderung bewilligten Projekte und Veranstaltungen nicht durchgeführt werden.

Mit Beschluss des Rates vom 8.12.2020 wurde die Frist zur Durchführung aller genehmigter Maßnahmen der Kulturförderung, die 2020 stattgefunden hätten, bereits bis zum 30.09.2021 verlängert. Für bewilligte Projekte mit Durchführung im Jahr 2021 ist bisher noch keine Regelung getroffen worden – einige mussten wegen das anhaltenden Lockdowns bereits abgesagt bzw. auf unbefristete Zeit verschoben werden.

Durch die auf unabsehbare Zeit anhaltenden Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie empfiehlt der Kulturbeirat nach seiner konstituierenden Sitzung am 11.02.2021, den Zeitraum zur Durchführung aller genehmigter Maßnahmen der Kulturförderung der Jahre 2020 und 2021 bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine