Betreff
Antrag des Blues in Nottuln e. V. vom 3.01.2021
Vorlage
015/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Empfehlung des Kulturbeirats wird gefolgt. Der Antrag des Blues in Nottuln e. V. vom 3.01.2021 wird abgelehnt.


Sachverhalt:

Im Rahmen der Kulturförderung hat der Blues in Nottuln e. V. im vergangenen Jahr eine Förderung von insgesamt 11 Sessions bewilligt bekommen. 5 Sessions konnten aufgrund der pandemischen Lage 2020 nicht stattfinden.

Grundsätzlich besteht bereits eine Fristverlängerung zur Durchführung der für 2020 im Rahmen der Kulturförderung bewilligten Projekte bis zum 30. September 2021.

In seinem Antrag an die Gemeindeverwaltung vom 3.01.2021 erklärt der Blues in Nottuln e. V., die noch ausstehenden Sessions des letzten Jahres im Jahr 2021 nicht im gleichen Format nachholen zu wollen und beantragt stattdessen, die verbleibenden Sessions in ein Konzert umzuwandeln. Es handelt sich somit um eine nachträgliche Änderung des Projektkonzeptes mit der Begründung, dass der Verein „einen Konzerttermin leichter und kurzfristiger aus pandemischen Gründen verschieben“ könne (Anlage 1). Anzumerken sei dabei unter den Gesichtspunkten der Coronaschutzmaßnahmen, dass die im Förderantrag angegebene zu erwartende Besucher/innenzahl bei Sessions mit etwa 50 Personen angegeben ist, bei Konzerten mit 120 bis 180 Personen.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Blues in Nottuln e. V. mit Antragsfrist zum 1.10.2020 unabhängig der im letzten Jahr ausgefallenen Veranstaltungen auch für 2021 eine Bewilligung der Kulturförderanträge für 11 Sessions, 2 Newcomer-Konzerte und einem Blues-Konzert erhalten hat, die zusätzlich zu den nachzuholenden Veranstaltungen bzw. dem einzelnen Konzert stattfinden sollen.

Über den Antrag des Blues in Nottuln e. V. hat sich der Kulturbeirat in seiner konstituierenden Sitzung am 11.02.2021 beraten. Aufgrund der derzeit unabsehbaren pandemischen Lage und im Hinblick auf die ohnehin noch in diesem Jahr ausstehenden weiteren Veranstaltungen von Blues in Nottuln empfiehlt der Kulturbeirat, den Antrag des Blues in Nottuln e. V. abzulehnen. Grundsätzlich bleibt dadurch die Möglichkeit bestehen, die ausstehenden Sessions noch bis zum 30. September 2021 unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Coronschutzverordnungen nachzuholen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag des Blues in Nottuln e. V. vom 3.01.2021