Beschlussvorschlag:
Das Projekt „Ausbau der musikalischen Bildung in Nottuln“
der BMV wird begrüßt.
Die Gemeinde Nottuln gewährt der BMV für das Projekt im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 12.600 € und im Jahr 2022 in Höhe von 8.400 €. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass das Projekt sich nach der Anschubfinanzierung von LEADER und der Gemeinde selber tragen wird. Aufgrund der defizitären Haushaltssituation werden weitere größere Kofinanzierungen voraussichtlich nicht möglich sein.
Die Verwaltung wird mit der Schulleitung des Rupert-Neudeck-Gymnasiums sowie der BMV Gespräche führen, in welchem Umfang Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können, ohne den schulischen Betrieb zu beeinträchtigen.
Sachverhalt:
Das Thema der musikalischen Bildung ist nach der Schließung der kommunalen Musikschule und der Auflösung der Musikagentur Nottuln e. V. verstärkt in den Fokus geraten und die Schaffung eines neuen Angebots wiederholt auch politisch gefordert worden.
Das Angebot von Musikunterricht erfolgt derzeit in erster Linie auf privater Ebene und ohne strukturellen Rahmen. Aus diesem Grund hat die Blasmusikvereinigung Nottuln e. V. angeboten, die Verantwortung für einen Ausbau der musikalischen Bildung in Nottuln zu übernehmen.
Nach Gesprächen mit der Gemeindeverwaltung hat die Blasmusikvereinigung 2020 ein Projektkonzept (Anlage 2) im Rahmen des LEADER-Programms „Baumberge“ eingereicht, der am 22.10.2020 positiv beschieden wurde. Aus dem Antrag gehen folgende konkrete Maßnahmen zum Aufbau der musikalischen Bildung hervor:
1. Anschaffung von Kinder- und „normalen“ Instrumenten, um das Erlernen
eines Instruments ohne unmittelbaren Erwerb von eigenen Instrumenten zu
ermöglichen und auch teurere Instrumente einsetzen zu können.
2. Akquirierung von Musikpädagogen für die einzelnen
Instrumentengattungen, die als Honorarkräfte tätig werden. So soll der Pool an
Musiklehrern vergrößert werden.
3. Vernetzung der in Nottuln tätigen Anbieter von Musikunterricht.
4. Kooperation mit Trägern musikalischer Bildung mit vergleichbarer
Ausrichtung in den Nachbargemeinden, um über eine zusammen höhere Zahl an
Schülern die Chancen für die Akquirierung von Musikpädagogen zu erhöhen.
5. Aufbau einer musikalischen Früherziehung in Kooperation mit
Nottulner Kindergärten, die aufgrund der hohen Kinderzahl ein sehr hohes
Potenzial für eine große Reichweite bei der kulturellen Bildung bieten.
Durchführung mit entsprechenden Musikpädagogen (siehe Punkt 2). Ein früher
Start ist eine Voraussetzung für eine erfolgreiche kulturelle Bildung.
6. Förderung des Zusammen- und Ensemblespiels und Organisation
geeigneter Veranstaltungen, wie z.B. kleinere Veranstaltungsreihen, bei denen
kleine Ensembles an interessanten Orten in Nottuln auftreten.
7. Ausbau der beiden Schülerorchester, in denen das gemeinsame Musizieren
erlernt und gefördert wird und soziale Fähigkeiten erworben werden.
8. Schaffung eines Angebotes für „Quereinsteiger“ (z.B. Schüler, die im
Erwachsenenalter mit dem Musizieren anfangen oder Musiker, die nicht regelmäßig
am Probenbetrieb teilnehmen können, aber weiter musizieren möchten) zum
Erlernen eines Instrumentes bzw. Verbesserung der Fähigkeiten und Aufbau eines
„Orchesters mit niedriger Eintrittsschwelle“
9. Neugestaltung und Ausbau der Webseite inkl. Vereins-Identity/ Logo
und Produktion von z.B. Flyern, um das erweiterte Angebot öffentlichkeits- wie
informationswirksam zu bewerben. Die Webseite könnte dabei ein Portal/ eine
Kommunikationsplattform für den Ausbau und die Vernetzung untereinander
umfassen.
Die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen
belaufen sich auf ein Gesamtvolumen von 84.000 €, von denen 54.600 €
(Fördersatz von 65 %) im Rahmen des LEADER-Programms „Baumberge“ gefördert
werden.
Der verbleibende Teil von 29.400 € ist auf
Grundlage der Förderrichtlinien aus Eigen- und Drittmitteln zu finanzieren. Ein
Antrag der Blasmusikvereinigung auf Kofinanzierung der gesamten Kosten in Höhe
von 29.400 € ist am 14. Dezember 2020 mit dem Hinweis, dass der Verein nicht
über die geforderten Eigenmittel verfüge, bei der Gemeindeverwaltung
eingegangen (Anlage 1). Allerdings gab die BMV in ihrem bei LEADER
eingereichten Projektkonzept Eigenmittel in Höhe von 8.400 € an, die
einzubringenden Drittmittel wurden hingegen lediglich auf 21.000 € beziffert.
Auch die Raumknappheit stellt eine Hürde
zur Umsetzung bzw. zum Ausbau einer strukturellen musikalischen Bildung dar.
Derzeit nutzt die Blasmusikvereinigung die Räumlichkeiten des
Rupert-Neudeck-Gymnasiums in Absprache mit der Gemeindeverwaltung. Im Antrag
vom 14. Dezember 2020 bittet die Blasmusikvereinigung um die Nutzung
gemeindeeigener Räumlichkeiten in Eigenregie.
Die Gemeindeverwaltung begrüßt, dass sich
die Blasmusikvereinigung des wichtigen Themas der musikalischen Bildung
angenommen hat und unterstützt das Vorhaben. Die zugesagten Fördermittel im
Rahmen des LEADER-Programms „Baumberge“ bieten eine gute finanzielle Grundlage,
die jedoch nur durch Einbringung der entsprechenden Eigenmittel des Vereins
bzw. durch Drittmittel abrufbar sind. Sollten die Eigen- und Drittmittel nicht
aufgebracht werden können, so verfällt auch die zugesagte Förderung des
LEADER-Programms „Baumberge“ in Höhe von 54.600 €. Zugleich weist der Haushalt
2021 der Gemeinde Nottuln ein Defizit auf, das bei einer Kofinanzierung des
Projektvorhabens an anderer Stelle zusätzlich eigespart und berücksichtigt
werden müsste.
Die Gemeindeverwaltung und die Schulleitung
des Rupert-Neudeck-Gymnasiums begrüßen zudem, dass die schulischen Räume nach
dem regulären Unterricht von Dritten genutzt werden. Insofern finden schon seit
Jahren Proben u.a. der BMV im Gymnasium statt. Dabei ist allen Beteiligten
immer klar, dass der Schulunterricht Vorrang hat. Eine exklusive Nutzung von
Schulräumen durch Dritte ist somit nur eingeschränkt möglich. Ob und wie eine
weitergehende Nutzung der Schulräume durch die BMV möglich ist, muss in
gemeinsamen Gesprächen geklärt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
21.000 € Zuschuss in den Jahren 2021 und 2022; davon rund
60% in 2021 (12.600 €) sowie rund 40 % in 2020 (8.400 €), anteilig gem. Ziffer
6 „Verteilung der Kosten auf die Jahre“ im LEADER-Antrag (Anlage 2);
Deckungsvorschlag aufgrund Haushaltsentwurf notwendig.
Anlagen:
Anlage 1 Antrag der
Blasmusikvereinigung vom 14.12.2020
Anlage 2 Projektkonzept für ein
Konzept im Rahmen des LEADER-Programms „Baumberge“