Betreff
81. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147 "Appelhülsen Dirksfeld" hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
084/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Beschluss des Rates vom 03.07.2018 (VL 084/2018) zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147 "Appelhülsen Dirksfeld" im Parallelverfahren wird aufgehoben.

2.    Ein Verfahren zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.


Sachverhalt:

Sachstand

Am 03.07.2018 hat der Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen, ein Verfahren zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147 "Appelhülsen Dirksfeld" im Parallelverfahren einzuleiten. Ziel der Verfahren war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses sowie die Entwicklung eines Wohngebietes, das überwiegend der Errichtung von Mehrfamilienhäusern dient.

Im Jahr 2020 wurde ein nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Appelhülsen durchgeführt. Am 03.09.2020 fand das Preisgericht für den Wettbewerb statt. Anlage 1 zeigt den Siegerentwurf des Wettbewerbes.

Vor dem Hintergrund des in Anlage 1 dargestellten Lageplanes des Siegerentwurfes wird deutlich, dass die ursprünglich geplanten 4.000 m² für eine Wohnbauentwicklung (s. VL 084/2018) nun keine Verortung mehr finden. Hintergrund hierfür sind die Dimensionierung des Neubaus sowie der Bewegungsflächen der Feuerwehrfahrzeuge sowie der Verkehrsflächen für die anrückenden Einsatzkräfte. Somit nimmt der Neubau des Feuerwehrgerätehauses nunmehr den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Anspruch nimmt.

Weiteres Vorgehen

Grundlage für die Fortführung des Bauleitplanverfahrens war das Ergebnis des Wettbewerbs. Die Erstellung der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ im Parallelverfahren wurde an ein externes Planungsbüro vergeben, dass nun auf Basis des Wettbewerbssiegers die Entwürfe des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes erstellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Externe Betreuung des Bauleitplanverfahrens durch ein Planungsbüro mit Kosten in Höhe von ca. 15.000 €, Beauftragung von Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz etc.) sowie interner Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens.


Anlagen:

Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage 2: Lageplan des Feuerwehrgerätehauses

Anlage 3: Auszug Flächennutzungsplan