Beschlussvorschlag:
1.
Der Beschluss des Rates vom 03.07.2018 (VL 084/2018)
zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 147 "Appelhülsen Dirksfeld" im Parallelverfahren wird aufgehoben.
2.
Ein Verfahren zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ im Parallelverfahren für den in Anlage
1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 BauGB)
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.
Sachverhalt:
Sachstand
Am
03.07.2018 hat der Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen, ein Verfahren zur 81.
Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147
"Appelhülsen Dirksfeld" im Parallelverfahren einzuleiten. Ziel der
Verfahren war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau
eines Feuerwehrgerätehauses sowie die Entwicklung eines Wohngebietes, das
überwiegend der Errichtung von Mehrfamilienhäusern dient.
Im Jahr
2020 wurde ein nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 für den Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses in Appelhülsen durchgeführt. Am 03.09.2020 fand das
Preisgericht für den Wettbewerb statt. Anlage 1 zeigt den Siegerentwurf des
Wettbewerbes.
Vor dem
Hintergrund des in Anlage 1 dargestellten Lageplanes des Siegerentwurfes wird
deutlich, dass die ursprünglich geplanten 4.000 m² für eine Wohnbauentwicklung
(s. VL 084/2018) nun keine Verortung mehr finden. Hintergrund hierfür sind die
Dimensionierung des Neubaus sowie der Bewegungsflächen der Feuerwehrfahrzeuge
sowie der Verkehrsflächen für die anrückenden Einsatzkräfte. Somit nimmt der
Neubau des Feuerwehrgerätehauses nunmehr den gesamten Geltungsbereich des
Bebauungsplanes in Anspruch nimmt.
Weiteres
Vorgehen
Grundlage
für die Fortführung des Bauleitplanverfahrens war das Ergebnis des Wettbewerbs.
Die Erstellung der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 147
„Appelhülsen Dirksfeld“ im Parallelverfahren wurde an ein externes
Planungsbüro vergeben, dass nun auf Basis des Wettbewerbssiegers die Entwürfe
des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes erstellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Externe
Betreuung des Bauleitplanverfahrens durch ein Planungsbüro mit Kosten in Höhe
von ca. 15.000 €, Beauftragung von Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz
etc.) sowie interner Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens.
Anlagen:
Anlage
1: Geltungsbereich
Anlage
2: Lageplan des Feuerwehrgerätehauses
Anlage
3: Auszug Flächennutzungsplan