hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 „Einkaufszentrum
nördlich der Appelhülsener Straße“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1
abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 BauGB für ein Planverfahren nach § 12 BauGB)
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung und Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes.
Sachverhalt: Es wird beantragt,
einen bestehenden Lebensmittelmarkt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
132 „Einkaufszentrum nördlich Appelhülsener Straße“ zu erweitern und die
Verkaufsfläche zu vergrößern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 132
soll um die angrenzenden Grundstücke Appelhülsener Straße Nr. 5 und Nr. 7
erweitert werden und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Erweiterung des Standorts sollen geschaffen werden. (s. Anlagen 1 und 2)
Der
Antragsteller hat zunächst im Mai 2019 eine Änderung des betreffenden
Bebauungsplanes begehrt, die jedoch vom Ausschuss für Gemeindeentwicklung,
Umwelt und Ordnungswesen am 12.11.2019 mehrheitlich abgelehnt wurde. Daraufhin
wurde die Planung überarbeitet und im Dezember 2020 von Seiten des
Antragstellers bei der Gemeinde Nottuln eingereicht, die sich sich nunmehr wie
folgt präsentiert:
Der
vorhandene Baukörper des Lebensmittelmarktes soll auf die Grundstücke
Appelhülsener Straße Nr. 5 und Nr. 7 erweitert werden. Östlich des Baukörpers
werden weitere Parkplätze verortetet. Zudem ist vorgesehen, die gesamte
Dachfläche des Lebensmittelmarktes mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.
Weiterhin ist die Schaffung von Ladesäulen für E-Bikes, Stellplätze für
Lastenfahrräder sowie zwei E-Ladestationen für KFZ geplant. (s. Anlage 3)
Die
vorliegende Planung ist von Seiten des Klimaschutzes zu begrüßen. Mit der
Ausstattung der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen entspricht die Planung den
heutigen Anforderungen an Flachdachgestaltungen wie sie in Bebauungsplänen der
Gemeinde Nottuln (siehe beispielsweise VL 070/2017/1 Bebauungsplan Nr. 153)
festgesetzt werden. Zudem ist Unterbringung von Ladesäulen für E-Bike sowie
E-Autos positiv zu bewerten. Weiterhin wird auch mit der Verortung von
Stellplätzen für Lastenfahrräder der Mobilitätswende Rechnung getragen.
Einzelhandelskonzept
der Gemeinde Nottuln
Der
Einzelhandelsstandort an der Mauritzstraße/Appelhülsener Straße bekommt im
Einzelhandelskonzept der Gemeinde Nottuln eine Ergänzungsfunktion zum
Standortbereich des historischen Ortskerns zugesprochen und soll insbesondere
Betrieben dienen, denen innerhalb des Ortskerns kein entsprechendes
Flächenpotential zur Verfügung steht. Die geplante Erweiterung des
Lebensmittelmarktes befindet sich innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs
„Ortskern Nottuln“ (s. Anlage 4). Für künftige Modernisierungen und
Erweiterungen der vorhandenen Fachmärkte wurden die Grundstücke Appelhülsener
Straße 5 und 7 bei der Aufstellung des Konzepts in den Zentralen
Versorgungsbereich des Ortskerns miteinbezogen.
Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen
Durch
die Lage innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs „Ortskern Nottuln“ stehen
die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen der Planung zunächst nicht entgegen. Die landesplanerische
Anfrage steht noch aus.
Flächennutzungsplan
der Gemeinde Nottuln
Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln stellt die Erweiterungsfläche der
Grundstücke Appelhülsener Straße 5 und 7 im südlichen Bereich als „Gemischte
Baufläche“ und im nördlichen Bereich als „Gewerbliche Baufläche“ dar. Der
derzeitige Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich
Appelhülsener Straße“ ist als „SO 14 Einkaufszentrum maximale Verkaufsfläche
3.000 m²“ dargestellt. (s. Anlage 5) Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, muss der Flächennutzungsplan in
einem Parallelverfahren geändert werden.
Die
derzeitige Verkaufsfläche innerhalb des Sondergebiets beträgt ca. 1.060 m² für
einen Lebensmittelmarkt sowie weitere 1.730 m² für Fachmärkte. Somit ist
derzeit eine Verkaufsfläche von etwa 2.790 m² vorhanden. Mit der geplanten
Erweiterung um 400 m² Verkaufsfläche, wird die maximale Verkaufsflächenzahl von
3.000 m² innerhalb des SO 14 überschritten.
Damit
sich der Bebauungsplan auch nach der Erweiterung des Geltungsbereiches aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt, muss das Sondergebiet „SO 14 Einkaufszentrum
maximale Verkaufsfläche 3.000 m²“ entsprechend geändert werden.
1.
Änderung des Bebauungsplan Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich Appelhülsener
Straße“
Zur
Vergrößerung des Lebensmittelmarktes soll der Geltungsbereich des
Bebauungsplans um die Grundstücke Appelhülsener Straße 5 und 7, Gemarkung
Nottuln, Flur 10, Flurstücke 593 und 594 erweitert werden. Es soll ein
sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO festgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wird ein
Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger geschlossen,
sodass für die Gemeinde ausschließlich ein interner Personalaufwand zur
Begleitung des Verfahrens entsteht.
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage 2: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
Anlage 3: Lageplan Erweiterung des
Lebensmittelmarktes
Anlage 4: Ausschnitt Zentraler Versorgungsbereich
Ortskern Nottuln
Anlage 5: Ausschnitt Flächennutzungsplan