Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Schapdetten Süd-Ost"
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren
zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Schapdetten Süd-Ost" wird im
vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB eingeleitet.
Sachverhalt:
Die Antragsteller
sind in Form einer Bürgeranregung mit der Bitte auf die Verwaltung zugekommen,
den geltenden Bebauungsplan Nr.
7 "Schapdetten Süd-Ost" hinsichtlich der
Baugrenze zu ändern (Antrag und Ausschnitt Bebauungsplan siehe Anlagen 1 und 2).
Die Planung sieht vor, auf den hinteren Grundstücksteilen der Flurstücke 1475,
270 und 280 Wohngebäude im Sinne der Nachverdichtung zu errichten. Derzeit ist
dies auf Grund der vorhandenen überbaubaren Grundstücksflächen nicht möglich.
Aus städtebaulicher Sicht
wäre eine Erweiterung
der Baugrenze unbedenklich.
So könnte die Zielsetzung der
Gemeinde verfolgt werden,
Baulücken zu schließen sowie die Bebaubarkeit zu erleichtern.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Änderungsverfahrens entstehen interne
Personalkosten im Umfang von etwa 15 Arbeitsstunden. Die Kosten tragen die
Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1: Bürgeranregung
Anlage 2: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“