Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Schapdetten Süd-Ost"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
163/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Schapdetten Süd-Ost" wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB eingeleitet.


Sachverhalt:

Die Antragsteller sind in Form einer Bürgeranregung mit der Bitte auf die Verwaltung zugekommen, den geltenden Bebauungsplan Nr. 7 "Schapdetten Süd-Ost" hinsichtlich der Baugrenze zu ändern (Antrag und Ausschnitt Bebauungsplan siehe Anlagen 1 und 2). Die Planung sieht vor, auf den hinteren Grundstücksteilen der Flurstücke 1475, 270 und 280 Wohngebäude im Sinne der Nachverdichtung zu errichten. Derzeit ist dies auf Grund der vorhandenen überbaubaren Grundstücksflächen nicht möglich. Aus  städtebaulicher  Sicht  wäre  eine  Erweiterung  der  Baugrenze unbedenklich. So  könnte  die Zielsetzung  der  Gemeinde verfolgt werden,  Baulücken zu schließen sowie die Bebaubarkeit zu erleichtern.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung des Änderungsverfahrens entstehen interne Personalkosten im Umfang von etwa 15 Arbeitsstunden. Die Kosten tragen die Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1: Bürgeranregung
Anlage 2: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Schapdetten Süd-Ost“