Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, sich der Anregung anzunehmen und sich mit den anderen Kommunen zu
beraten.
Sachverhalt:
Der Gemeinde Nottuln ist am 10.11.2020 ein Antrag nach § 24 GO NRW zugegangen, der die Anpflanzung von 30 km Hecke auf dem Gemeindegebiet Havixbeck und Nottuln sowie dem Stadtgebiet Billerbeck begehrt.
Die Anpflanzung dient zur Förderung der Artenvielfalt (Insekten, Vögel, Niederwild, heimische Gehölze, Blühpflanzen) sowie zur Förderung und Erhaltung der typischen münsterländischen Parklandschaft.
Das Projekt könnte über das Förderprogramm „Ausgleichsmaßnahmen“ und / oder über das Förderprogramm „Klimaschutz und Klimafolgeanpassung“ der Bezirksregierung Münster (Förderrichtlinien siehe Anlage 5) gefördert werden.
Für die Umsetzung des im Antrag genannten Projektes sollen zusätzlich 3 projektbezogene Stellen (Beispiel Stellenausschreibungen der Stadt Borken, Siehe Anlage 2-4) besetzt werden.
Für die Beratung mit den Nachbarkommunen entstehen der Gemeinde Nottuln keine zusätzlichen Kosten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage
1 Anregung nach § 24 GO NRW - Antrag
zur Pflanzung von 30 km Hecke innerhalb der Gemeinden Havixbeck und Nottuln
sowie der Stadt Billerbeck
Anlage
2 Stellenausschreibung -
Agrarbetriebswirtin/Agrarbetriebswirt
bzw.
Landwirtin/Landwirt
Anlage
3 Stellenausschreibung - Fachkraft
(m/w/i) mit den Schwerpunkten
Landschaftsökologie,
Biologie, Landschaftspflege/-planung
Anlage 4 Stellenausschreibung - Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Projektkoordination
im Projekt „Biodiversität – Grüner Faden durch die Region Bocholter Aa“
Anlage 5 Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)