Betreff
Beschluss der Richtlinie über die Führung und Verwendung des Wappens der Gemeinde Nottuln
Vorlage
184/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 1 dargestellte Richtlinie über die Führung und Verwendung des Wappens der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln führt die Gemeinde ein Wappen. Die Verwendung des Wappens wird im Wesentlichen durch das Urheberrecht sowie das Namensrecht ausgestaltet. Hier sind bereits viele Tatbestände geregelt.

 

Die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinde Nottuln erschöpft sich darin, dass kommunale Regelungen geltendem Recht nicht widersprechen dürfen. Insofern bietet es sich lediglich dann an, die Verwendung des eigenen Wappens im Rahmen der Grenzen des geltenden Rechts zu regeln, wenn hierdurch etwaige Unklarheiten beseitigt werden können.

 

Im Rahmen des Wahlkampfes zur Kommunalwahl 2020 wurde durch politische Parteien und Einzelbewerber teilweise auf Wahlkampfmaterial das Wappen der Gemeinde Nottuln direkt oder in abgewandelter Form abgedruckt.

 

Nachdem aus diesem Anlass die Frage der Berechtigung der Nutzung des Wappens diskutiert wurde, wird vorgeschlagen, anliegende Wappenrichtlinie zu beschließen. Insbesondere das Verfahren zur Genehmigung der Verwendung stellt eine einheitliche Verfahrensweise und damit Gleichbehandlung möglicher Nutzer sicher.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1 – Neue Wappenrichtlinie