Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW
hier: Bereitstellung einer Fläche zur Errichtung einer Skateanlage
hier: Bereitstellung einer Fläche zur Errichtung einer Skateanlage
Vorlage
179/2020
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Im kommenden Jahr wird nach Standortprüfung eine Entwurfsplanung erarbeitet. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Umwelt und Mobilität zur Beratung vorgestellt.
Sachverhalt:
Der Gemeinde Nottuln ist am 22.10.2020 eine Anregung nach § 24 GO NRW zugegangen, die die Bereitstellung einer Fläche und Errichtung einer Skateanlage begehrt. Zu den Einzelheiten sei auf die Anregung aus Anlage 1 verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen für die
Entwurfsplanung keine Kosten
Anlagen:
Anlage
1 Anregung nach § 24 GO NRW -
Bereitstellung einer Fläche zur Errichtung einer Skateanlage