Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW
hier: Bereitstellung einer Fläche zur Errichtung einer Skateanlage
Vorlage
179/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Im kommenden Jahr wird nach Standortprüfung eine Entwurfsplanung erarbeitet. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Umwelt und Mobilität zur Beratung vorgestellt.


Sachverhalt:

Der Gemeinde Nottuln ist am 22.10.2020 eine Anregung nach § 24 GO NRW zugegangen, die die Bereitstellung einer Fläche und Errichtung einer Skateanlage begehrt. Zu den Einzelheiten sei auf die Anregung aus Anlage 1 verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen für die Entwurfsplanung keine Kosten


Anlagen:

Anlage 1       Anregung nach § 24 GO NRW - Bereitstellung einer Fläche zur Errichtung einer Skateanlage