Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag auf erneute Beratung des UBG-Antrages wird
abgelehnt
Sachverhalt:
Die UBG-Fraktion hat mit Schreiben vom 11.01.2020 beantragt,
dass die Verwaltung klären möge, ob ein Beitritt der Gemeinde Nottuln zur
Münsterland Netzgesellschaft möglich ist. Der Antrag wurde mit der Vorlage
025/2020 nichtöffentlich im Gemeinderat am 18.02.2020 beraten. Eine öffentliche
Beratung war aufgrund von nichtöffentlichen Vertragsinhalten nicht möglich. Der
einstimmige gefasst Beschluss aus dem Rat lautet: „Eine Prüfung der
Fragestellung wird zeitnah vor Ende der Konzessionsverträge erfolgen. Der Rat
wird darüber zur weiteren Beratung in Kenntnis gesetzt.“
Da sich kein neuer Sachverhalt durch den Bürgerantrag ergibt, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen:
können derzeit nicht beziffert bzw. benannt werden
Anlagen:
Anlage 1 – UBG-Antrag vom 11.01.2020
Anlage 2 – Bürgerantrag gem. § 24 GO NW vom 06.11.2020