Betreff
Mitgliedschaft Zukunftsnetzwerk Mobilität
Vorlage
168/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln wird Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW.


Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund des Klimawandels, der demografischen Entwicklung, der Verkehrssicherheit und der Ressourcenknappheit stehen Kommunen vor der Herausforderung, mehr Mobilität mit weniger Kfz-Verkehr zu gewährleisten. Für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung müssen intelligente, vernetzte und vor allem verkehrsmittelübergreifende aber auch verkehrssparende Lösungen auf dem Gemeindegebiet entwickelt werden. Kombinierte Angebote aller Verkehrsträger – von Bus und Bahn über Fahrrad, Fußgänger, Sharing-Systemen (Carsharing, Fahrradverleihsysteme) bis hin zu Mitfahrautos – sind gefragt.

Hierzu ist das kommunale Mobilitätsmanagement eine zielführende Strategie, die Maßnahmen aus den Bereichen Infrastruktur, Planungs- und Baurecht, Verkehrssteuerung, Kommunikation und Service systematisch zusammenzuführen.

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt Kommunen bei der Initiierung des kommunalen Mobilitätsmanagements mit einem Erstgespräch, mit der Beratung zur verwaltungsinternen Prozessgestaltung, mit der Vernetzung mit anderen Kommunen, mit Fortbildungen, mit Beratung und Begleitung zu Maßnahmen und mit konkreten Angeboten zu zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen.

1)   Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

·      Vorstellung des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der Koordinierungsstelle auf Leitungsebene der Kommune (Verwaltungsvorstand)

·      Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister (s. Anhang)

In der Rahmenvereinbarung werden unter anderem folgende Punkte festgelegt:

·      Benennung eines oder einer Verantwortlichen als Ansprechpartner(in) für die Koordinierungsstelle

·      Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema "Nachhaltige Mobilitätsentwicklung"

·      Einrichtung eines verwaltungsinternen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. Aufnahme des Themas in bestehende Arbeitskreise

·      Beteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch

·      Umsetzung von zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit

 

2)   Finanzielle Konsequenzen

Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1        Entwurf Rahmenvereinbarung