Beschlussvorschlag:
- Der
Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Einkaufsbereich
Rhodeplatz“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1
vorgeschlagen, zugestimmt.
- Der
Bebauungsplan Nr. 151 „Einkaufsbereich Rhodeplatz“ (siehe Anlage 2) wird
gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige
Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner
Sitzung am 11.07.2017 (VL 116/2017) den Aufstellungsbeschluss zur 78. Änderung
des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151
"Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln" im Parallelverfahren
gefasst.
Ziel der Verfahren war die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung und Erweiterung des
Einkaufsbereichs Rhodeplatz. Damit sollte eine Verschiebung des ZOB
einhergehen. Am 22.01.2020 hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt
und Ordnungswesen der Gemeinde Nottuln dem Rat empfohlen, den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes zu verkleinern und den Rhodepark aus dem Geltungsbereich
herauszunehmen. Durch diese Veränderung des Geltungsbereiches war eine Änderung
des Flächennutzungsplanes nicht länger notwendig.
Der Bebauungsplan mit seinem nunmehr
verkleinerten Geltungsbereich wird nun unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 151
„Einkaufsbereich Rhodeplatz“ weitergeführt und verfolgt ausschließlich das
Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der
Verkaufsflächen der dort gegenwärtig ansässigen Einzelhandelsbetriebe zu
schaffen. Der Bebauungsplan wird durch einen städtebaulichen Vertrag flankiert.
Das Verfahren kann nun durch den
Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2)
und der Begründung (Anlage 3) sowie den Begutachtungen in Anlagen 4-7 zu
entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
interner Personalaufwand
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge in Bezug auf
die frühzeitigte Beteiligung
Anlage 2: Abwägungsvorschläge in Bezug auf
die formelle Beteiligung
Anlage 3: Planzeichnung
Anlage 4: Begründung
Anlage 5: Verträglichkeitsanalyse
Anlage
6: Verkehrstechnische Untersuchung
Anlage
7: Schalltechnischer Bericht
Anlage
8: Artenschutzrechtliche Prüfung