Beschlussvorschlag:

  1. Der Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Einkaufsbereich Rhodeplatz“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 151 „Einkaufsbereich Rhodeplatz“ (siehe Anlage 2) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 (VL 116/2017) den Aufstellungsbeschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 "Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln" im Parallelverfahren gefasst.

Ziel der Verfahren war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung und Erweiterung des Einkaufsbereichs Rhodeplatz. Damit sollte eine Verschiebung des ZOB einhergehen. Am 22.01.2020 hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen der Gemeinde Nottuln dem Rat empfohlen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu verkleinern und den Rhodepark aus dem Geltungsbereich herauszunehmen. Durch diese Veränderung des Geltungsbereiches war eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht länger notwendig.

Der Bebauungsplan mit seinem nunmehr verkleinerten Geltungsbereich wird nun unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 151 „Einkaufsbereich Rhodeplatz“ weitergeführt und verfolgt ausschließlich das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsflächen der dort gegenwärtig ansässigen Einzelhandelsbetriebe zu schaffen. Der Bebauungsplan wird durch einen städtebaulichen Vertrag flankiert.

Das Verfahren kann nun durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) sowie den Begutachtungen in Anlagen 4-7 zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

interner Personalaufwand


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungsvorschläge in Bezug auf die frühzeitigte Beteiligung

Anlage 2: Abwägungsvorschläge in Bezug auf die formelle Beteiligung

Anlage 3: Planzeichnung

Anlage 4: Begründung

Anlage 5: Verträglichkeitsanalyse

Anlage 6: Verkehrstechnische Untersuchung

Anlage 7: Schalltechnischer Bericht

Anlage 8: Artenschutzrechtliche Prüfung