Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Sachverhalt:
1.
Ausgangssituation
Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2021 wird im Folgenden erläutert.
2. Verbandsbeiträge
Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 43% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße erhöht sich von 1.237.163 € im Jahr 2020 um 44.343 € auf 1.281.506 € im Jahr 2021. Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von rd. 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2021 insgesamt 1.276.806 € in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.
3. Abschreibung und Verzinsung
Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen steigen investitionsbedingt von 787.063 € um 24.814 € auf 811.877 €. Vor dem Hintergrund der aktuell hohen Investitionstätigkeit des Abwasserwerkes ist auch in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.
Die Zinsaufwendungen des Betriebes sinken von 82.970 € um 1.150 € auf 81.820 €. Die Eigenkapitalverzinsung steigt bei einer Verzinsung von 1,13% für 2021 geringfügig von rd. 73.141 € um rd. 135 € auf rd. 73.276 €.
4. Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen, d.h. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2020 mit insgesamt 386.000 € ermittelt. Damit ergibt sich für das Jahr 2021 ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr mit 388.000 € um insgesamt 2.000 €.
5. Personalkosten
Die Personalkosten steigen im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 von 317.275 € um 10.093 € auf 327.368 €. Dieser Kostenanstieg ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten Anstieg zurück zu führen.
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen geringfügig von 126.900 € im Jahr 2020 um 200 € auf 127.100 € im Jahr 2021 und verbleiben damit auf dem Niveau des Vorjahres.
7. Erträge
Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden mit 37.000 € veranschlagt. Mit Zinserträgen ist aufgrund des niedrigen Zinsniveaus auch für 2021 nicht zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden nahezu unverändert in einer Höhe von 4.700 € veranschlagt. Insgesamt ergibt die Kalkulation zu berücksichtigende Erträge in Höhe von 41.700 €.
8. Kalkulationsergebnis
Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von 41.700 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 77.340 €, verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 2.965.206 €. Davon sind 1.707.990 € auf die Schmutzwassermenge von 867.000 m³ und 1.257.216 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.245.029 m² umzulegen. Insgesamt steigt der umzulegende Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 119.693 €.
Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2021 die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren angehoben werden müssen, um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen. Die Gebührensätze steigen für die Schmutzwassergebühr von 1,93 €/m³ um 0,04 €/m³ auf 1,97 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr von 0,54 €/m² um 0,02 €/m² auf 0,56 €/m².
Hauptgründe für den Gebührenanstieg sind zusammengefasst: einerseits ein Rückgang der in die Kalkulation einbezogenen Gebührenausgleichsrücklage um rd. 50.458 € und andererseits ein Anstieg der Lippeverbandsbeiträge um rd. 44.343, der Abschreibungen auf das Anlagevermögen um rd. 24.814 € sowie der Personalkosten um rd. 10.093 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von rd. 129.708 € kann durch andere betriebliche Positionen um rd. 10.015 € auf 119.693 € gesenkt werden.
Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, zur Erzielung einer kostendeckenden Gebühr sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2021 entsprechend der Abwassergebührenkalkulation anzuheben.
Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit vier Personen beigefügt, aus dem sich die durchschnittliche Jahresgebühr für 2021 und die Abweichung zum Vorjahr ergeben.
Anlagen:
- Gebührenkalkulation
- Satzungsänderung
Verfasst:
gez. Scheunemann
Finanzielle Auswirkungen:
- Schmutzwassergebühr steigt von 1,93 €/m³ um 0,04 €/m³ auf 1,97 €/m³
- Niederschlagswassergebühr steigt von 0,54 €/m² um 0,02 €/m² auf 0,56 €/m²