Betreff
Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln;
hier: Vorschlag des Kulturbeirates und Antrag des Kunst + Kultur in Nottuln e.V. vom 13.05.2020
Vorlage
153/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Anregung des Kulturbeirates zur Änderung der Kulturförderrichtlinien wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien entsprechend zu überarbeiten.

2.    Die Aufhebung der Benutzungsgebühr für „Kunst + Kultur Nottuln e.V. “ für die Alte Amtmannei und Forum Gymnasium wird abgelehnt.

3.    Die weitergehenden Vorschläge des Kunst + Kultur in Nottuln e.V. entsprechend der Ziffern 2 und 3 des Antrages vom 13.05.2020 werden im Sachzusammenhang weiterer Änderungswünsche der Politik, die noch zu konkretisieren wären, zu beraten und zu beschließen. Hierzu soll der Kulturbeirat beteiligt werden.

4.    Die Entscheidung über die Installation eines weiteren Stromanschlusses im Rhodepark wird im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2021 durch den dann zuständigen Ausschuss getroffen.


Sachverhalt:

Die aktuellen Kulturförderrichtlinien in der Gemeinde Nottuln sind der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt. Es liegen zwei Änderungsvorschläge vor:

A. Änderungsvorschlag des Kulturbeirates

Der Kulturbeirat hat in seiner Sitzung am 09.10.2020 zu TOP 5 Verschiedenes über die Änderung der Kulturförderrichtlinien wie folgt beraten:

Da nicht alle förderungswürdigen Projekte unter Berücksichtigung der jetzigen Kulturförderrichtlinien gefördert werden können, regt der Kulturbeirat an, die Kulturförderrichtlinien zu überarbeiten. Folgende Gesichtspunkte sollten hierbei Berücksichtigung finden:

-       Kulturförderung sollte auch für Gruppen gelten, deren Projekte nur bedingt öffentlich sind, zum Beispiel feste Tanzgruppen, Schulklassen, Kindergärten. Hier wäre die Bildung von Tranchen für einzelne Gruppierungen denkbar.

-       Bei Antragstellung sollten die Antragsteller die vorgesehenen Künstler der angedachten Projekte konkret benennen müssen.

Die Verwaltung schlägt vor, so zu verfahren.

 

B. Antrag des Vereins Kunst + Kultur Nottuln e.V. vom 13.05.2020 auf Änderung der Kulturförderrichtlinien und anderer Bestimmungen

Der Antrag des Vereins Kunst + Kultur Nottuln e.V. vom 13.05.2020 auf Änderung der Kulturförderrichtlinien und anderer Bestimmungen ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt und wurde bereits als Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW im Haupt- und Finanzausschuss am 26.08.2020 einstimmig zur Beratung an den Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit verwiesen.

Es wird beantragt:

zu 1.:

Aufhebung der Benutzungsgebühr für „Kunst + Kultur Nottuln e.V. “ für die Alte Amtmannei und Forum Gymnasium

Der Verein ist als gemeinnützig entsprechend der gültigen Richtlinien entgeltbefreit; zahlt also nur die festgesetzte Betriebskostenpauschale. Diese Systematik gemeindlicher Subventionierung ist mittlerweile etabliert und dient auch der Transparenz, der Klarheit und Wahrheit kommunaler Haushaltswirtschaft. Die geringe Höhe der Betriebskostenpauschale (i.d.R. 10 % des Entgelts) beruht letztendlich auf der Rücksichtnahme gegenüber dem Ehrenamt und nimmt den administrativen Aufwand in Kauf. Der Antrag sollte daher abgelehnt werden.

 

zu 2. und 3.:

Auch aus der Politik wurde der Wunsch vernommen, die bestehenden Kulturförderrichtlinien aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus auf den Prüfstand zu stellen. Die hier vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen der Förderrichtlinien sollten in diesem Sachzusammenhang insgesamt beraten und beschlossen werden. Im Vorfeld sollte auch der Kulturbeirat beteiligt werden.

zu 4.:

Installation eines Stromanschlusses im Rhodepark

Am Parkplatz des Rhodeparks (Höhe Ladesäule) befindet sich bereits ein Schaltkasten mit entsprechenden Anschlüssen. Der Schlüssel hierfür ist über das Gebäudemanagement erhältlich.

Herr Uphoff wies in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2020 auf die Entfernung zwischen der bestehenden Ladesäule und dem Zentrum des Rhodeparks (ca. 70 bis 100 Meter) und damit auf die Schwierigkeit einer optimalen Stromversorgung hin.

Es wurde durch Mitarbeiter der Gemeindewerke untersucht, mit welchen Kosten für eine exemplarische Leitungsverlegung bis hin zum Teich im Rhodeplatz (vgl. Lageplan lt. Anlage 3) zu rechnen wäre. Demnach ist für eine Leitungsverlegung im Rahmen eines sogenannten Bohrspülverfahrens und Anschluss inkl. Schaltkasten mit Kosten i.H.v. rd. 12.770 € zu rechnen.

Haushaltsmittel hierfür sind nicht vorhanden und müssten über die Haushaltsplanberatung 2021 bereitgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ggfls. 12.770 € für den zusätzlichen Stromanschluss, Auswirkungen aufgrund der geänderten Entgeltrichtlinie je nach Beschlussfassung


Anlagen:

Kulturförderrichtlinien in der Gemeinde Nottuln

Antrag des Vereins Kunst und Kultur e.V. vom 13.05.2020 auf Änderung der Kulturförderrichtlinien und anderer Bestimmungen

Lageplan Rhodepark