Beschlussvorschlag:
Für den Betriebsausschuss der Gemeinde Nottuln wird die kaufmännische Angestellte der Gemeindewerke Nottuln, Verena Schulenkorf, zur weiteren Schriftführerin bestellt.
Sachverhalt:
Durch den Betriebsausschuss ist gemäß § 58
Absatz 2, Satz 1, in Verbindung mit § 52, Absatz 1, Satz 2, GO NW eine
Schriftführerin zu bestellen.
Bereits in der Sitzung des
Betriebsausschusses am 24.06.2020 wurde die kaufmännische Angestellte der
Gemeindewerke, Lisa Hüppe, zur Schriftführerin für den Betriebsausschuss
bestellt. Die Betriebsleitung schlägt vor, als weitere Schriftführerin die
kaufmännische Angestellte der Gemeindewerke, Verena Schulenkorf, zu bestellen.
Zukünftig ist vorgesehen, dass Frau
Schulenkorf die Schriftführung in den Sitzungen des Betriebsausschusses
übernehmen wird und Frau Hüppe vertretungsweise. Für die Sitzungen von
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung „umgekehrt“, so dass sich beide
Schriftführerinnen gegenseitig vertreten können.
Verfasst:
gez. Scheunemann
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen