Betreff
Umbau des Tennenplatzes in Darup zu einem Kunstrasenplatz/Winterrasenplatz
Vorlage
149/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der in dieser Vorlage beschriebenen Variante „Kunstrasenplatz“ wird zugestimmt
  2. Der Sperrvermerk auf die Haushaltsmittel wird aufgehoben.
  3. Es werden 60 T€ als überplanmäßige Auszahlung gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung bereitgestellt.
  4. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Fördermittel für den Umbau des Tennenplatzes in Darup in einen Kunstrasenplatz zu beantragen.
  5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Planung zu vollenden und den Kunstrasenplatz nach positivem Fördermittelbescheid zu bauen.
  6. Sollten weniger als 500 T€ an Fördermittel bewilligt werden, ist wegen der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der HFA bzw. der Rat erneut zu beteiligen.

Sachverhalt:

Im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 04.06.2020 wurde über die Vorlage 020/2020 beraten und beschlossen, eine Machbarkeits- und Vergleichs-untersuchung zum Neubau eines Kunstrasenplatzes bzw. Winterrasenplatzes auf dem vorhandenen Tennenplatz zu erstellen.

 

Für beide Varianten muss die Entwässerung und die Gefällesituation am Sportplatz angepasst und erneuert werden. Die Kosten für einen Winterrasenplatz belaufen sich auf 613.371,22 € und für einen Kunstrasenplatz auf 827.801,78 €. Insoweit ist der Winterrasenplatz um 214.430,56 € günstiger. Beleuchtet man jedoch die Gesamtkosten über den Nutzungszeitraum, kommt man zu einem anderen Ergebnis. Hierbei belaufen sich die Kosten über 15 Jahre Nutzungszeit auf 1.243.052,47 € für einen Winterrasenplatz und auf 1.094.051,78 € für einen Kunstrasenplatz bei der empfohlenen Pflege nach DFB (Deutscher Fußball-Bund e.V.). Eine Kostenneutralität wird nach ca. 8,9 Jahren erreicht.

 

Nachfolgend werden die Vor- und Nachteile, nach Ausarbeitung vom Ingenieurbüro Brinkmann + Deppen gegenübergestellt.

 

Winterrasen Vorteile

        günstiger Kraftabbau

        Staubbindung (Bewässerung)

        Sauerstoffproduktion

        Temperaturausgleich (Bewässerung)

        Gutes Gleitverhalten (Bewässerung)

 

Winterrasen Nachteile

        Begrenzte Belastbarkeit/Nutzung

        witterungsabhängig

        Verletzungsgefahr auf stark strapazierten Flächen

        sehr pflegeintensiv

 

Kunstrasen Vorteile

        weitgehend witterungsunabhängig

        sofortige Nutzung nach Schlechtwetterperioden/Regen

        Förderung des technischen Spieles durch Ebenheit des Belages

        hohe Nutzungsintensität

        geringe Pflegekosten gegenüber anderen Belägen

        Attraktivitätssteigerung der Sportanlagen

        Höheres Nutzeraufkommen

 

Kunstrasen Nachteile

        Höhere Baukosten

        Begrenzte Lebensdauer der Spielbelages (12 – 15 Jahre lt. Hersteller)

        Aufheizung bei Sonneneinstrahlung in Anhängigkeit der Verfüllung

        Mikroplastik bei Verwendung nicht geeigneter Füllstoffe, nicht bei Sand und Kork

 

Ein großes Augenmerk ist auf die Nutzbarkeit des neuen Platzes zu richten. Ein Winterrasen ist zwar mit ca. 900 Std. Nutzbarkeit um ca. 100 Stunden länger bespielbar als ein herkömmlicher Rasen. Dieser Vorteil wird jedoch nur erzielt, indem der Platz abwechslungsreich und mit Augenmaß sowie mobilen Toren bespielt wird. Nicht hingegen bei Dauernutzung. Ein Kunstrasenplatz bietet dagegen ca. 2010 Std. Nutzbarkeit, was 365 Tage mit 5,5 Stunden am Tag entspricht.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Bau eines Kunstrasenplatzes aufgrund der ganzjährigen Nutzbarkeit, den geringeren Gesamtkosten und dem geringeren Unterhaltungsaufwand. Der Erzeugung von Mikroplastik wird mit dem Einsatz von Naturkork entgegengewirkt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Bau eines Winter-/Kunstrasenplatzes in Darup sind 770 T€ an Baukosten sowie 500 T€ (65% der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximal: 500 T€) an Fördermitteln veranschlagt.

 

Die Kostenberechnung nach DIN 276 weist rund 830 T€ an Baukosten für einen Kunstrasenplatz aus, somit fehlen 60 T€ zur Finanzierung der Maßnahme. Die Bereitstellung aus kommunalen Finanzmitteln ist nur über eine überplanmäßige Auszahlung möglich. Gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung ist hierfür ein entsprechender Ratsbeschluss notwendig.

 

 

Fördermittel:

Aus einem anderen Fördermittelverfahren ist der Gemeindeverwaltung Nottuln bekannt, dass der ursprünglich geplante Fördermitteltopf „Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes“ im Jahr 2020 nicht mehr über ausreichend Haushaltsmittel verfügt hat, so dass der nächste Stichtag für einen Fördermittelantrag am 15.11.2020 ausgesetzt wurde. Ob und in welcher Form das Förderprogramm im nächsten Jahr wieder aufgelegt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

Eine Antragsstellung ist grundsätzlich auch über das Städtebauförderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ möglich. Die nächste Antragsfrist ist der 15.01.2021. Bei einem positiven Förderbescheid könnte die Gemeinde Nottuln 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

 

Zur 1. Antragsfrist am 15.11.2020 wurden folgende Anträge eingereicht:

 

  1. 307 T€ für Sanierung Turnhalle Niederstockumer Weg
  2. 174 T€ für Sanierung Mehrzweckhalle Rupert-Neudeck-Gymnasium
  3. 125 T€ für Umbau Tennisplatz in einen Multifunktionsspielfeld
  4. 417 T€ für Sanierung Umkleide Sportplatz Darup

 

Es gibt erst mündliche Aussagen, dass das Förderprogramm überzeichnet ist und wahrscheinlich nur ein Nottulner Projekt gefördert werden wird.

 

Verwaltungsseitig wird deshalb beabsichtigt, alle nicht geförderten Projekte erneut zu beantragen. Als neue 1. Priorität soll dann das Projekt „Kunstrasenplatz Darup“ gemeldet werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei einem zweckgebundenen Zuschuss: Verringerung der Liquidität in Haushaltsjahr 2020 um den Zuschussbetrag in voller Höhe sowie Abgrenzung des Aufwandes über die Nutzungsdauer (Fördermittelbindung) von 12 Jahren.

 

Überplanmäßige Ausgabe über 60 T€.

 

 


Anlagen:

Anlage 1        Kostenberechnung Kunstrasenplatz Darup

Anlage 2        Kostenberechnung Winterrasenplatz Darup

Anlage 3        Unterhaltskosten

Anlage 4        Entwurfsplan