a) Entwicklung 2020
b) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2021
c) Änderung der Abfallgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
a) Die Entwicklung 2020 wird zur Kenntnis genommen
b) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2021 wird zur Kenntnis genommen
c) Die Abfallgebührensatzung wird – wie in Anlage 4 - geändert
Sachverhalt:
Zu a) Entwicklung 2020
Bis
zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und
die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2020 vor. Anhand derer
können für das laufende Jahr folgende Aussagen gemacht werden:
Deponiegebühren
Bei den Nutzungsentgelten, Deponie-, und
Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und
voraussichtlichen Mengen grundsätzlich im einstelligen Prozentbereich. Im
Bereich der Nutzungsentgelte von Altpapier fällt die erwartete Menge um ca.
1.500,00 € (ca. 12,6 %) geringer aus, als die kalkulierte Menge. Auch die
Deponiegebühren für die Restabfälle aus Straßenpapierkörben fallen niedriger
aus. Hier werden voraussichtlich ca. 16 % – das entspricht ca. 1.000,00 € -
weniger anfallen, als angenommen.
Gemeindewerke
Die
Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und
für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Insgesamt wurden 10.500,00 € in der
Kalkulation für die Beseitigung wilder Müllablagerungen berücksichtigt.
Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass der angesetzte
Betrag um ca. 31 % bzw. rd. 4.650,00 € unterschritten wird. Dies liegt aber
nicht an weniger wilden Müllablagerungen. Die Anzahl dieser Ablagerungen ist
sogar eher steigend. Der Grund für die hohe Abweichung liegt darin, dass ein
Betrag i. H. v. 5.000,00 € - der in die Kalkulation 2020 für die Beseitigung
einer spezifischen Müllkippe eingestellt wurde - nicht benötigt wird.
Wertstoffhof
Die
für den Wertstoffhof zu erwartenden Aufwendungen für 2020 weichen nach
aktuellem Stand um ca. 6 % von der Kalkulation ab. Für die Betreibung werden
demnach rd. 16.000,00 € weniger Aufwendungen anfallen als geplant. Ein Anteil
an dieser Abweichung wird der ab Juli gesenkte MwSt-Satz von 19% auf 16% sein.
Die Erlöslage ist stark schwankend und nicht vorhersehbar. Zum jetzigen
Zeitpunkt wird bei den Erlösen nur von einer geringen Mindereinnahme
ausgegangen.
Entsorger
Bzgl.
der Kosten für die gemeindliche Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit
relevanten Abweichungen gerechnet. Hier liegen die Veränderungen nach den
derzeitigen Hochrechnungen im einstelligen %-Bereich.
Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse
Die zu erwartenden Erträge aus
Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt annähernd an den kalkulierten
Beträgen. Die Erträge aus den Wertstofferlösen hingegen werden deutlich
geringer ausfallen. Beim Altpapier weichen die Erträge voraussichtlich um ca.
(-) 56 % von den kalkulierten Erlösen ab. Konnte zum Ende des letzten Jahres
noch für 2020 von einem Erlössatz von durchschnittliche 73,00 €/t ausgegangen
werden, liegen die Erlöse der ersten sechs Monate tatsächlich nur bei 35,00 €/t
im Durchschnitt. Die Erlöslage beim Elektroschrott und Altmetall ist ebenfalls
niedriger als kalkuliert. Für die Sammelgruppe 5 (Elektrokleingeräte) werden
ca. 25 % weniger Erlöse erwartet. Der durchschnittliche Erlös/t liegt mit
120,00 € niedriger als erwartet. Zum Ende des Jahres konnte noch von 160,00 €/t
ausgegangen werden.
Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen
wird das Jahr 2020 voraussichtlich mit einer Unterdeckung von ca. 10.000,00 €
abschließen.
Zu b) Kalkulation
der Abfallbeseitigungsgebühren 2020
Aufgrund
der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden
die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das
Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen
Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und
Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise
unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung,
Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und
Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2021 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem Handling der Verwertung haben.
Gebühren |
2017 €/t |
2018 €/t |
2019 €/t |
2020 €/t |
2021 €/t |
Restabfälle |
145,00 € |
145,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
Sperrgut |
145,00 € |
145,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
Altholz |
60,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Grün-/Bioabfälle |
65,00 € |
65,00 € |
69,00 € |
74,80 € |
74,80 € |
E-Schrott |
79,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Altmetall |
99,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Papier |
13,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
Umschlag1 |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
Schadstoffe |
200,00 € |
300,00 € |
300,00 € |
300,00 € |
320,00 € |
1 Für Restabfälle aus
Straßenpapierkörben und Sperrgut
Erlöse |
2018 €/t |
2019 €/t |
2020 €/t |
2021 €/t |
|
Papier |
126,00 € |
90,00 € |
73,00 € |
45,00 € |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 4 |
160,00 € |
188,00 € |
155,00 € |
90,00 € |
Elektrogroßgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 5 |
142,00 € |
180,00 € |
160,00 € |
5,00 € |
Elektrokleingeräte |
Altmetall |
160,00 € |
200,00 € |
185,00 € |
175,00 € |
|
E-Schrott
Depotcontainer |
128,00 € |
140,00 € |
130,00 € |
5,00 € |
E-Kleingeräte/Container |
Kunststoff-Sperrmüll |
7,00 € |
--- |
--- |
--- |
|
Die
Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund
der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer
vorherzusehen.
Die Tendenz der
Wertstofferlöse ist z. Zt. in allen Bereichen sinkend. Da die Erlöse
indexbezogen sind, ist eine genaue Vorhersage nicht möglich. Da für diverse
Sammelgruppen auch in 2021 keine Optierung (Eigenverwertung durch den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) mehr erfolgt, entfallen die Erlöse
der betroffenen Gruppen. Die Sammelgruppen, für die noch Erlöse erzielt werden,
können der vorstehenden Tabelle entnommen werden. Ein starker Einbruch ist bei
den Erlösen für die Sammelgruppe (SG) 5 zu erwarten. Statt 160,00 €/t werden
nur noch 5,00 €/t erwirtschaftet werden können. Das gleiche trifft annähernd
auf die Depotcontainer zu. Aber auch beim Altpapier und der SG 4 kommt es zu
nicht unerheblichen Einbrüchen.
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als
Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle
wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der
Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße
berechnet.
a) Gefäßstückzahlen
Durch
Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen
und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den
Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können,
wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen
Gefäßgrößen im Jahr 2019 und 2020 ermittelt. Hieraus resultieren die der
Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der
Abfuhren pro Jahr
Durch die
Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem
14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne
zu wählen. In 2021 wird voraussichtlich von 52 % der Anschlusspflichtigen eine
vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 48 % die 14-tägliche Abfuhr. Die
bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern gut angenommen und sollte
deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Beseitigungskosten
Auf der Grundlage
des Abfallaufkommens 2020 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen
und somit die Gebühren für das Jahr 2020 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten
Restmüll |
2.069 t |
x |
149,00 € |
= |
308.281,00 € |
Die weiteren
Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe,
Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten –
Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen
werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof
berücksichtigt.
Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen
direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch
die Erlöse für Papier.
b) Grundgebühr
Der Kreis
Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird
die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten)
erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2021 die Grundgebühr
nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2020, auf die
Gemeinden umlegen.
Die Grundgebühr
2021 (je Einheit) beträgt – wie in 2020 – 17,50 €.
Bei der
Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen
Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:
|
|
|
2021 |
80 l/120
l-Gefäße 4 w. |
1 |
Einheit |
17,50 € |
80 l/120
l-Gefäße 14 t |
1,1 |
Einheiten |
19,25 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
35,00 € |
1,1 m³
Container |
10 |
Einheiten |
175,00 € |
Unter
Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2020 ergibt sich für die Gemeinde
Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße |
Anzahl Stand 01.07.2020 |
|
Grundgebühr |
||
80 l/120 l 4 w |
3.108 |
x |
17,50 € |
= |
54.390,00 € |
80 l/120 14 t |
2.089 |
x |
19,25 € |
= |
40.213,25 € |
240 l |
923 |
x |
35,00 € |
= |
32.305,00 € |
1,1 m³ |
24 |
x |
175,00 € |
= |
4.200,00 € |
Grundgebühr |
6.144 |
|
|
|
131.108,25 € |
Die Summe der
mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende
Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der
Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung
der an den Kreis zu zahlenden Gebühren
Gewichtsabhängige
Beseitigungskosten |
308.281,00 € |
Grundgebühr
(gerundet) |
131.108,00 € |
|
439.389,00 € |
Die Grundgebühr
wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen
umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile
Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6
LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu
befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung
der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2021 wurde
seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht. Aufgrund der
Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 werden die Entgelte für
das Sammeln und Befördern sowie die Gestellung (Mietkauf) der Gefäße an die WBC
entrichtet. Die WBC erhalten demnach im Jahr 2021 eine Vergütung i. H. v.
188.165,80 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch
Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (2.069 t) erfolgte nach Abzug
der Menge für die 1,1 m³-Container (104 t) wie folgt: 1/3 für die 4
wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.
Gesamt Restmüll:
Gestellung 80 l |
3.038 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.103,84 € |
Gestellung 120 l |
2.165 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.377,40 € |
Gestellung 240 l |
947 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
2.045,52 € |
Gestellung 1,1 m³ |
28 Gefäße |
x |
0,93 € |
x |
12 Mon. |
= |
312,48 € |
Beförderung |
2.069 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
44.524,88 € |
Vergütung 14-täglich |
2.926 Gefäße |
x |
1,66 € |
x |
12 Mon. |
= |
58.285,92 € |
Vergütung 4-wöchentl. |
3.224 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.111,04 € |
Vergütung wöchentl. 1,1 m³ |
28 Gefäße |
x |
36,79 € |
x |
12 Mon. |
= |
12.361,44 € |
|
|
|
|
|
|
|
158.122,52 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
30.043,28 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
188.165,80
€ |
Die jeweiligen Anteile für die 14-tägliche Abfuhr, die 4-wöchentliche
Abfuhr, sowie für die 1,1 m³-Container ergeben sich wie folgt:
a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:
Gestellung 80 l |
942 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.582,56 € |
|
|||
Gestellung 120 l |
1.168 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.822,08 € |
|
|||
Gestellung 240 l |
816 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.762,56 € |
|
|||
Beförderung |
1.310 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
28.191,20 € |
|
|||
Vergütung 14-täglich |
2.926 Gefäße |
x |
1,66 € |
x |
12 Mon. |
= |
58.285,92 € |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
91.644,32 € |
|
|||
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
17.412,42 € |
|
|||
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
109.056,74
€ |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
Kostenanteil je Gefäß mit 14-täglicher Abfuhr |
109.056,74 € |
: |
2.926 |
= |
37,27 € |
||||||
b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:
Gestellung 80 l |
2.096 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.521,28 € |
Gestellung 120 l |
997 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.555,32 € |
Gestellung 240 l |
131 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
282,96 € |
Beförderung |
655 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
14.095,60 € |
Vergütung 4 wöchentlich |
3.224 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
32.111,04 € |
|
|
|
|
|
|
|
51.566,20 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
9.797,58 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
61.363,78
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 4 wöchentl. Abfuhr |
61.363,78 € |
: |
3.224 |
= |
19,03 € |
c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:
Vergütung |
28 Gefäße |
x |
36,79 € |
x |
12 Mon. |
= |
12.361,44 € |
Gestellung 1,1 m³ |
28 Gefäße |
x |
0,93 € |
x |
12 Mon. |
= |
312,48 € |
Beförderung |
104 t |
x |
21,52 € |
|
|
= |
2.238,08 € |
|
|
|
|
|
|
|
14.912,00 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
2.833,28 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
17.745,28 € |
Kostenanteil je Container |
17.745,28 € |
: |
28 |
= |
633,76 € |
IV. Kostenanteil
Papiertonne
Die verschiedenen
Systembetreiber (Zentek, DSD AG, Interseroh, Belland …) rechnen der Gemeinde
einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus
Papier/Pappe/Karton (PPK) im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und
–verwertung zu. Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz enthält
Vorgaben für die Abstimmung zwischen den öffentlich rechtlichen
Entsorgungsträgern und den Systembetreibern. Für die Sammlung und den Transport
wird nach Volumen abgerechnet. Der Anteil der Kostenbeteiligung der
Systembetreiber beträgt nach der geschlossenen Abstimmungsvereinbarung zwischen
den WBC und den Systembetreibern 35 %. Der kommunale Anteil liegt somit bei 65
%. Aufgrund der v. g. Abstimmungsvereinbarung beteiligen sich die
Systembetreiber beim Sammeln und Befördern der Papierverpackungen für 35 % der
gesammelten Mengen mit 125,00 €/t – statt wie bisher mit 112,00 €/t.
Die WBC konnten
darüber hinaus aushandeln, dass die im Rahmen der Verwertung erwirtschafteten Erlöse
ab 2021 zu 100 % an die Kommunen ausgeschüttet werden. Bisher war der kommunale
Anteil -wie bei den Kostenbeteiligungen- 65 %.
Neben den
Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren
werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu
erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung
berücksichtigt. In 2021 werden mit 45,00 €/t trotz der 100 %igen Ausschütttung
voraussichtlich nicht genügend Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne
zu finanzieren. Um auch weiterhin den Gebührenanteil für die Papiertonne bei
0,00 € zu halten, werden die Papiererlösen vom Wertstoffhof, in benötigter
Höhe, genutzt.
Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:
Gestellung 240 l |
7.114 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
15.366,24 € |
Beförderung |
1.098 t |
x |
6,86 € |
|
|
= |
7.532,28 € |
Vergütung |
7.114 Gefäße |
x |
0,69 € |
x |
12 Mon. |
= |
58.903,92€ |
|
|
|
|
|
|
|
81.802,44 € |
./. DSD-Anteil |
385 t |
x |
125,00 € |
|
|
= |
48.125,00 € |
Gesamt Entsorger |
|
|
|
|
|
|
33.677,44 € |
zzgl.19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
6.398,71 € |
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
40.076,15 € |
Benutzungsgebühren |
1.098 t |
x |
15,00 € |
|
|
= |
16.470,00 € |
./. DSD-Anteil 35 % |
|
|
|
|
|
|
5.764,50 € |
Benutzungsgebühren |
|
|
|
|
|
|
10.705,50
€ |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
50.781,65
€ |
./. Papiererlöse aus der kommunalen Abfuhr |
1.098 t |
x |
45,00 € |
|
|
= |
49.410,00 € |
./. anteilige Papiererlöse vom Wertstoffhof |
|
|
|
|
|
|
1.371,65 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
0,00
€ |
Gebührenanteil je Gefäß: |
0,00 € |
Zusätzliche
Papiertonnen
Den Bürgern wird
weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu
lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.
V. Kostenanteil
Biotonne
Für
die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an
den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt.
V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Gestellung 120 l |
2.941 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
4.587,96 € |
Gestellung 240 l |
3.343 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
7.220,88 € |
Vergütung |
6.284 Gefäße |
x |
1,60 € |
x |
12 Mon. |
= |
120.652,80 € |
Beförderung |
3.270 t |
x |
6,54 € |
|
|
= |
21.385,80 € |
|
|
|
|
|
|
|
153.847,44 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
29.231,01 € |
Gesamt
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
183.078,45 € |
Deponiegebühr |
3.270 t |
x |
74,80 € |
|
|
= |
244.596,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
427.674,45 € |
Von den zu
verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer tragen,
abgezogen. Die
Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, müssen dennoch einen Anteil an der
Biotonne tragen (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).
Voraussichtliche
Anzahl der Eigenkompostierer in 2021: |
685 |
Voraussichtlicher
Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne: (Der Anteil von
22,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 %
ergibt) |
22,00 € |
685 Eigenkompostierer
x 22,00 € = |
15.070,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
412.604,45 € (427.674,45 € ./. 15.070,00 €).
Die Kosten werden
auf alle 5.436 regulären Biotonnen verteilt:
412.604,45 € |
: |
5.436 |
= |
75,90 € |
Zusätzliche Biotonnen
Dem Bürger wird
die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der
bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine 240 l-Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.
a) Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.
b) Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 75,84 € im Jahr.
Die Gebühr für
die zusätzlichen, kostenpflichtigen Biotonnen (75,84 €) weicht geringfügig von
dem errechneten Gebührenanteil ab. Die Gebühr für die zusätzliche Biotonne wird
u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der
Kalkulation).
VI. Anteil an den
sonstigen Kosten (gerundet)
1. |
Personalkosten |
60.945,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
5.993,00 € |
3. |
Kosten für die
Erstellung des Abfuhrkalenders |
1.600,00 € |
4. |
Kosten für die
Verteilung des Abfuhrkalenders |
1.500,00 € |
5. |
Beseitigung von
„wildem Müll“ a) wilde
Müllablagerungen b) Reinigung
der Bushaltestellen |
10.478,00 € 5.687,00 € |
6. |
Kosten für
Umweltaktionen |
950,00 € |
7. |
Kosten für den
Einsatz des Schadstoffmobiles a) Sammlung b) Entsorgung |
14.880,00 € 4.480,00 € |
8. |
Kosten für die
Straßenpapierkörbe a)
Entleerungskosten des Bauhofes b)
Deponiegebühren c)
Muldengestellungskosten d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten |
21.120,00 € 5.070,00 € 1.596,00 € 2.000,00 € |
9. |
Presswagen |
2.493,00 € |
10. |
Betreibung
Wertstoffhof |
268.043,00 € |
11. |
Erlöse
Depotcontainer E-Schrott |
-75,00 € |
12. |
Sonderposten |
-22.186,00 € |
13. |
Behälterbestandspflege |
16.446,00 € |
14. |
Kopplungsnachlass |
-12.612,00 € |
15. |
WBC
Aufwandsentschädigung |
8.347,00 € |
|
Gesamt |
396.755,00 € |
Erläuterungen:
1. |
Für die Kalkulation werden die
Personalkosten für 2021 entsprechend der Personalkostenhochrechnung
berücksichtigt. |
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2. |
Als Verwaltungskosten wird, wie in den
Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß
zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende
Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc.. |
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3. |
Der Betrag wurde aufgrund der in den
Vorjahren entstandenen Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt. |
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4. |
Der Betrag
wurde aufgrund der in 2020 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. |
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5. |
Nach dem Landesabfallgesetz (LAbfG) haben
die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese
Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das
Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Beschäftigten des
Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung
verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs.
2 LAbfG im Sinne des KAG zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und
somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. |
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6. |
Unter diesen
Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die
Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur
Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten
Abfälle an. |
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7. |
Aufgrund des bestehenden Vertrages fallen
für eine Standzeitstunde 185,03 € (inkl. MwSt) an. Das Schadstoffmobil wird
in 2021 an 78 Std. eingesetzt. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet
der Kreis Coesfeld im kommenden Jahr 320,00 €/t. Das sind 20,00 €/t mehr als
im Vorjahr. Für 2021 wird von einer Menge von 14 t ausgegangen. |
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8. |
Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9
Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und
die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. |
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9. |
Wie in den
vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2021 den Bürgern der Ortsteile
Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur
Verfügung gestellt. Aufgrund des aktuellen Abfallabfuhrvertrages belaufen
sich die Kosten für die Bereitstellung des Presswagens auf ca. 830,00 € je
Tag. |
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10. |
Die Kosten für die Betreibung des
Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:
|
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11. |
Im Juli 2013
wurden in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von
Elektrokleingeräten aufgestellt. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten
(Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) sind durch die vom Kreis
erhobenen Benutzungsgebühren abgegolten. Es ist fraglich, ob das System
aufgrund der geringen Rentabilität weiterhin beibehalten wird. Die Erlöse für
die Sammelgruppe 5 sind eingebrochen. Waren es im Jahr 2020 noch 160,00 €/t
sind es im kommenden Jahr nur 5,00 €/t. Solange das kreisweite Defizit nicht
weiter ansteigt, schlagen die WBC vor, zunächst von einer Abschaffung
abzusehen. Die Elektrokleingeräte würden andernfalls über die Restmülltonnen
entsorgt. Das wiederum führt aufgrund der höheren Restmüllmengen zu
steigenden Gebühren für die Restabfälle. |
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12. |
Für 2021 wird
eine Entnahme aus dem Sonderposten (Sopo) in Höhe von 22.186,00 € eingeplant.
Zum 31.12.2019 belief sich der Stand des Sopo auf 78.643,50 €. Ein Teilbetrag
davon i. H. v. 36.000,00 € wurde schon als Entnahme für 2020 einkalkuliert,
so dass noch 42.643,50 € zur Verfügung stehen. Eine Teilentnahme von
22.186,63 € (für die einkalkulierte Entnahme ist der Betrag gerundet) ist
verpflichtend, da dieser noch aus der Zuführung 2017 besteht. Die Zuführung
aus 2017 ist nach den Regelungen des § 6 II S. 2 KAG innerhalb einer
Vierjahresfrist zu berücksichtigen. Zu überprüfen ist, ob der Sopo evtl.
komplett aufgelöst werden sollte. Aber auch nach der Entnahme des
Gesamtbetrages (42.643,50 €) ist die Beibehaltung der aktuellen Gebührensätze
nicht möglich. In diesem Fall würde das eine Gebührenerhöhung von
durchschnittlich 0,14 € bzw. 0,02 % bedeuten. Eine Gebührenerhöhung in diesem
Umfang erscheint jedoch nicht sinnvoll. Ein Verzicht auf die v. g. Erhöhung -
und somit die Gebühr 2020 bestehen zu lassen – ist nicht möglich. Eine im
Vorfeld einkalkulierte Unterdeckung von (hier: rd. 10.000,00 €) ist rechtlich
nicht möglich. Zu
berücksichtigen ist darüber hinaus, dass die kalkulierte Entnahme 2020 i. H.
v. 36.000,00 € - nach den derzeitigen Hochrechnungen – evtl. nicht ausreicht,
um die Aufwendungen zu decken. Es werden voraussichtlich weitere 10.000,00 €
benötigt. |
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13. |
Durch Wartung
und Instandhaltung sind die aufgestellten Abfallgefäße durch den Entsorger im
funktionsfähigen Zustand zu halten. Nicht mehr funktionsfähige Behälter sind
auszutauschen. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Behälterpools
(Behälterbestandspflege) werden durch den neuen, seit 01.01.2019 geltenden,
Abfallabfuhrvertrag separat ausgewiesen. |
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14. |
Der
Kopplungsnachlass wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung gewährt,
da er den Zuschlag für die Sammlung und den Transport von Restmüll und
Bioabfall (Los 1 der Ausschreibung) sowie den Zuschlag für die Sammlung, den
Transport und Umschlag von Papier/Pappe/Karton (Los 3 der Ausschreibung)
erhalten hat. |
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15. |
Zur Optimierung
der Aufgabenerledigung bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen übernehmen
die WBC im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die operativen
Aufgaben. Der Bearbeitungsaufwand wird spitz nach den tatsächlichen
Arbeitsstunden abgerechnet. Die WBC rechnen dabei mit 1 % der Rechnungssumme.
Darüber hinaus wird ein 1%iger Gewinnaufschlag für die Leistungen der WBC
erhoben. Hierbei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestaufschlag, den eine GmbH bei der Weiterberechnung von Leistungen
erheben muss. |
Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten,
wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße
geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch
Rundungsdifferenzen)
396.755,00 € |
: |
6.178 Gefäße |
= |
64,22 € |
VII. Ermittlung
der Gesamtgebühr
Zur Berechnung
der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten
Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.
Laut Angaben der
citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei
Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch
zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres
Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können.
Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen
erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen
werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen
Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der
Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die
kostendeckende Gebühr 2021 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der
Kalkulation durchschnittlich 2,10 % bzw. 4,27 € über den in 2020 gültigen
Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2,
Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen
innerhalb der Abgabearten.
Die Abfallgebühren
konnten in den Jahren 2014-2019 Jahre konstant gehalten oder sogar gesenkt
werden. Lediglich im letzten Jahr war eine Gebührenerhöhung erforderlich.
Die
Gebührenentwicklung der letzten Jahre für die beiden gängigsten Abfallgefäßen
wurde im folgenden Diagramm grafisch dargestellt.
Die für die
Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 €
/Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben
bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger
individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
Zu c) Satzungsänderung
Durch die
Änderung der Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung
erforderlich. Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation
Anlagen:
Anlage 1: Gefäßstückzahlen
Anlage 2: Kalkulation
Anlage 3: Haushaltsansätze
Anlage 4: Satzungsänderung