Betreff
Abfallbeseitigung
a) Entwicklung 2020
b) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2021
c) Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
141/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a) Die Entwicklung 2020 wird zur Kenntnis genommen

b) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2021 wird zur Kenntnis genommen

c) Die Abfallgebührensatzung wird – wie in Anlage 4 - geändert


Sachverhalt:

Zu a) Entwicklung 2020

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2020 vor. Anhand derer können für das laufende Jahr folgende Aussagen gemacht werden:

Deponiegebühren

Bei den Nutzungsentgelten, Deponie-, und Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen grundsätzlich im einstelligen Prozentbereich. Im Bereich der Nutzungsentgelte von Altpapier fällt die erwartete Menge um ca. 1.500,00 € (ca. 12,6 %) geringer aus, als die kalkulierte Menge. Auch die Deponiegebühren für die Restabfälle aus Straßenpapierkörben fallen niedriger aus. Hier werden voraussichtlich ca. 16 % – das entspricht ca. 1.000,00 € - weniger anfallen, als angenommen.

 

Gemeindewerke

Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Insgesamt wurden 10.500,00 € in der Kalkulation für die Beseitigung wilder Müllablagerungen berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass der angesetzte Betrag um ca. 31 % bzw. rd. 4.650,00 € unterschritten wird. Dies liegt aber nicht an weniger wilden Müllablagerungen. Die Anzahl dieser Ablagerungen ist sogar eher steigend. Der Grund für die hohe Abweichung liegt darin, dass ein Betrag i. H. v. 5.000,00 € - der in die Kalkulation 2020 für die Beseitigung einer spezifischen Müllkippe eingestellt wurde - nicht benötigt wird.

 

Wertstoffhof

Die für den Wertstoffhof zu erwartenden Aufwendungen für 2020 weichen nach aktuellem Stand um ca. 6 % von der Kalkulation ab. Für die Betreibung werden demnach rd. 16.000,00 € weniger Aufwendungen anfallen als geplant. Ein Anteil an dieser Abweichung wird der ab Juli gesenkte MwSt-Satz von 19% auf 16% sein. Die Erlöslage ist stark schwankend und nicht vorhersehbar. Zum jetzigen Zeitpunkt wird bei den Erlösen nur von einer geringen Mindereinnahme ausgegangen.

 

Entsorger

Bzgl. der Kosten für die gemeindliche Abfuhr der Abfallgefäße wird z. Zt. nicht mit relevanten Abweichungen gerechnet. Hier liegen die Veränderungen nach den derzeitigen Hochrechnungen im einstelligen %-Bereich.

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

Die zu erwartenden Erträge aus Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt annähernd an den kalkulierten Beträgen. Die Erträge aus den Wertstofferlösen hingegen werden deutlich geringer ausfallen. Beim Altpapier weichen die Erträge voraussichtlich um ca. (-) 56 % von den kalkulierten Erlösen ab. Konnte zum Ende des letzten Jahres noch für 2020 von einem Erlössatz von durchschnittliche 73,00 €/t ausgegangen werden, liegen die Erlöse der ersten sechs Monate tatsächlich nur bei 35,00 €/t im Durchschnitt. Die Erlöslage beim Elektroschrott und Altmetall ist ebenfalls niedriger als kalkuliert. Für die Sammelgruppe 5 (Elektrokleingeräte) werden ca. 25 % weniger Erlöse erwartet. Der durchschnittliche Erlös/t liegt mit 120,00 € niedriger als erwartet. Zum Ende des Jahres konnte noch von 160,00 €/t ausgegangen werden.

 

Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen wird das Jahr 2020 voraussichtlich mit einer Unterdeckung von ca. 10.000,00 € abschließen.

 

Zu b) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2020

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2021 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe  berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises (WBC) mit dem Handling der Verwertung haben.

 

Gebühren

2017

€/t

2018

€/t

2019

€/t

2020

€/t

2021

€/t

Restabfälle

145,00 €

145,00 €

149,00 €

149,00 €

149,00 €

Sperrgut

145,00 €

145,00 €

149,00 €

149,00 €

149,00 €

Altholz

60,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Grün-/Bioabfälle

65,00 €

65,00 €

69,00 €

74,80 €

74,80 €

E-Schrott

79,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Altmetall

99,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Papier

13,00 €

15,00 €

15,00 €

15,00 €

15,00 €

Umschlag1

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

Schadstoffe

200,00 €

300,00 €

300,00 €

300,00 €

320,00 €

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut

 

Erlöse

2018

€/t

2019

€/t

2020

€/t

2021

€/t

 

Papier

126,00 €

90,00 €

73,00 €

45,00 €

 

E-Schrott Sammelgruppe 4

160,00 €

188,00 €

155,00 €

90,00 €

Elektrogroßgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 5

142,00 €

180,00 €

160,00 €

5,00 €

Elektrokleingeräte

Altmetall

160,00 €

200,00 €

185,00 €

175,00 €

 

E-Schrott Depotcontainer

128,00 €

140,00 €

130,00 €

5,00 €

E-Kleingeräte/Container

Kunststoff-Sperrmüll

7,00 €

---

---

---

 

Die Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen.

 

Die Tendenz der Wertstofferlöse ist z. Zt. in allen Bereichen sinkend. Da die Erlöse indexbezogen sind, ist eine genaue Vorhersage nicht möglich. Da für diverse Sammelgruppen auch in 2021 keine Optierung (Eigenverwertung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) mehr erfolgt, entfallen die Erlöse der betroffenen Gruppen. Die Sammelgruppen, für die noch Erlöse erzielt werden, können der vorstehenden Tabelle entnommen werden. Ein starker Einbruch ist bei den Erlösen für die Sammelgruppe (SG) 5 zu erwarten. Statt 160,00 €/t werden nur noch 5,00 €/t erwirtschaftet werden können. Das gleiche trifft annähernd auf die Depotcontainer zu. Aber auch beim Altpapier und der SG 4 kommt es zu nicht unerheblichen Einbrüchen.

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2019 und 2020 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2021 wird voraussichtlich von 52 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 48 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2020 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2020 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

2.069 t

x

149,00 €

=

308.281,00 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2021 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2020, auf die Gemeinden umlegen.

 

Die Grundgebühr 2021 (je Einheit) beträgt – wie in 2020 – 17,50 €.

 

Bei der Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

 

 

 

2021

80 l/120 l-Gefäße 4 w.

1

Einheit

17,50 €

80 l/120 l-Gefäße 14 t

1,1

Einheiten

19,25 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

35,00 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

175,00 €

 

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2020 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2020

 

Grundgebühr

80 l/120 l    4 w

3.108

x

17,50 €

=

54.390,00 €

80 l/120    14 t

2.089

x

19,25 €

=

40.213,25 €

240 l

923

x

35,00 €

=

32.305,00 €

1,1 m³

24

x

175,00 €

=

4.200,00 €

Grundgebühr

6.144

 

 

 

131.108,25 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Gewichtsabhängige Beseitigungskosten

308.281,00

Grundgebühr (gerundet)

131.108,00 €

 

439.389,00 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2021 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht. Aufgrund der Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 werden die Entgelte für das Sammeln und Befördern sowie die Gestellung (Mietkauf) der Gefäße an die WBC entrichtet. Die WBC erhalten demnach im Jahr 2021 eine Vergütung i. H. v. 188.165,80 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (2.069 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (104 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

 

 

Gesamt Restmüll:

 

Gestellung 80 l

3.038 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.103,84 €

Gestellung 120 l

2.165 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

3.377,40 €

Gestellung 240 l

947 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

2.045,52 €

Gestellung 1,1 m³

28 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

312,48 €

Beförderung

2.069 t

x

21,52 €

 

 

=

44.524,88 €

Vergütung 14-täglich

2.926 Gefäße

x

1,66 €

x

12 Mon.

=

58.285,92 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.224 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

32.111,04 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

28 Gefäße

x

36,79 €

x

12 Mon.

=

12.361,44 €

 

 

 

 

 

 

 

158.122,52 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

30.043,28 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

188.165,80 €

 

Die jeweiligen Anteile für die 14-tägliche Abfuhr, die 4-wöchentliche Abfuhr, sowie für die 1,1 m³-Container ergeben sich wie folgt:

 

 

a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l

942 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

1.582,56 €

 

Gestellung 120 l

1.168 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.822,08 €

 

Gestellung 240 l

816 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

1.762,56 €

 

Beförderung

1.310 t

x

21,52 €

 

 

=

28.191,20 €

 

Vergütung 14-täglich

2.926 Gefäße

x

1,66 €

x

12 Mon.

=

58.285,92 €

 

 

 

 

 

 

 

 

91.644,32 €

 

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

17.412,42 €

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

109.056,74 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

109.056,74 €

:

2.926

=

37,27 €

 

b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l

2.096 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.521,28 €

Gestellung 120 l

997 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.555,32 €

Gestellung 240 l

131 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

282,96 €

Beförderung

655 t

x

21,52 €

 

 

=

14.095,60 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.224 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

32.111,04 €

 

 

 

 

 

 

 

51.566,20 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

9.797,58 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

61.363,78 €

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

61.363,78 €

:

3.224

=

19,03 €

 

 

c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

Vergütung

28 Gefäße

x

36,79 €

x

12 Mon.

=

12.361,44 €

Gestellung 1,1 m³

28 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

312,48 €

Beförderung

104 t

x

21,52 €

 

 

=

2.238,08 €

 

 

 

 

 

 

 

14.912,00 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

2.833,28 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

17.745,28 €

 

 

Kostenanteil je Container

17.745,28 €

:

28

=

633,76 €

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die verschiedenen Systembetreiber (Zentek, DSD AG, Interseroh, Belland …) rechnen der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton (PPK) im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz enthält Vorgaben für die Abstimmung zwischen den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systembetreibern. Für die Sammlung und den Transport wird nach Volumen abgerechnet. Der Anteil der Kostenbeteiligung der Systembetreiber beträgt nach der geschlossenen Abstimmungsvereinbarung zwischen den WBC und den Systembetreibern 35 %. Der kommunale Anteil liegt somit bei 65 %. Aufgrund der v. g. Abstimmungsvereinbarung beteiligen sich die Systembetreiber beim Sammeln und Befördern der Papierverpackungen für 35 % der gesammelten Mengen mit 125,00 €/t – statt wie bisher mit 112,00 €/t.

 

Die WBC konnten darüber hinaus aushandeln, dass die im Rahmen der Verwertung erwirtschafteten Erlöse ab 2021 zu 100 % an die Kommunen ausgeschüttet werden. Bisher war der kommunale Anteil -wie bei den Kostenbeteiligungen- 65 %.

 

Neben den Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung berücksichtigt. In 2021 werden mit 45,00 €/t trotz der 100 %igen Ausschütttung voraussichtlich nicht genügend Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Um auch weiterhin den Gebührenanteil für die Papiertonne bei 0,00 € zu halten, werden die Papiererlösen vom Wertstoffhof, in benötigter Höhe, genutzt.

 

Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:

 

Gestellung 240 l

7.114 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

15.366,24 €

Beförderung

1.098 t

x

6,86 €

 

 

=

7.532,28 €

Vergütung

7.114 Gefäße

x

0,69 €

x

12 Mon.

=

58.903,92€

 

 

 

 

 

 

 

81.802,44 €

./. DSD-Anteil

385 t

x

125,00 €

 

 

=

48.125,00 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

33.677,44 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

6.398,71 €

Entsorger

 

 

 

 

 

 

40.076,15 €

Benutzungsgebühren

1.098 t

x

15,00 €

 

 

=

16.470,00 €

./. DSD-Anteil 35 %

 

 

 

 

 

 

5.764,50 €

Benutzungsgebühren

 

 

 

 

 

 

10.705,50 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

50.781,65 €

 

./. Papiererlöse aus der kommunalen Abfuhr

 

1.098 t

 

x

 

45,00 €

 

 

 

=

 

49.410,00 €

./. anteilige Papiererlöse vom Wertstoffhof

 

 

 

 

 

 

1.371,65 €

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00 €

 

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

 

Zusätzliche Papiertonnen

 

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt 0,00 €.

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

2.941 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

4.587,96 €

Gestellung 240 l

3.343 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

7.220,88 €

Vergütung

6.284 Gefäße

x

1,60 €

x

12 Mon.

=

120.652,80 €

Beförderung

3.270 t

x

6,54 €

 

 

=

21.385,80 €

 

 

 

 

 

 

 

153.847,44 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

29.231,01 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

183.078,45 €

Deponiegebühr

3.270 t

x

74,80 €

 

 

=

244.596,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

427.674,45 €

 

Von den zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer tragen,

abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, müssen dennoch einen Anteil an der Biotonne tragen (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2021:

685

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:

(Der Anteil von 22,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

22,00 €

685 Eigenkompostierer x 22,00 € =

15.070,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 412.604,45 € (427.674,45 € ./. 15.070,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 5.436 regulären Biotonnen verteilt:

 

412.604,45 €

:

5.436

=

75,90 €

 

 

Zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine 240 l-Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 75,84 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen, kostenpflichtigen Biotonnen (75,84 €) weicht geringfügig von dem errechneten Gebührenanteil ab. Die Gebühr für die zusätzliche Biotonne wird u. a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (s. Punkt VII der Kalkulation).

 

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten (gerundet)

 

1.

Personalkosten

60.945,00 €

2.

Verwaltungskosten

5.993,00 €

3.

Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders

1.600,00 €

4.

Kosten für die Verteilung des Abfuhrkalenders

1.500,00 €

5.

Beseitigung von „wildem Müll“

a) wilde Müllablagerungen

b) Reinigung der Bushaltestellen

 

 

10.478,00 €

5.687,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

950,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung

 

 

14.880,00 €

4.480,00 €

8.

Kosten für die Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten

 

 

21.120,00 €

5.070,00 €

1.596,00 €

2.000,00 €

9.

Presswagen

2.493,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

268.043,00 €

11.

Erlöse Depotcontainer E-Schrott

-75,00 €

12.

Sonderposten

-22.186,00 €

13.

Behälterbestandspflege

16.446,00 €

14.

Kopplungsnachlass

-12.612,00 €

15.

WBC Aufwandsentschädigung

8.347,00 €

 

 

Gesamt

 

396.755,00 €

 

 

 

 

Erläuterungen:

 

1.

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2021 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wird, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2020 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt.

 

5.

Nach dem Landesabfallgesetz (LAbfG) haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Beschäftigten des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des KAG zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen.

 

6.

Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

7.

Aufgrund des bestehenden Vertrages fallen für eine Standzeitstunde 185,03 € (inkl. MwSt) an. Das Schadstoffmobil wird in 2021 an 78 Std. eingesetzt. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet der Kreis Coesfeld im kommenden Jahr 320,00 €/t. Das sind 20,00 €/t mehr als im Vorjahr. Für 2021 wird von einer Menge von 14 t ausgegangen.

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2021 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. Aufgrund des aktuellen Abfallabfuhrvertrages belaufen sich die Kosten für die Bereitstellung des Presswagens auf ca. 830,00 € je Tag.

 

10.

Die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:

 

 

Bezeichnung

Preis/

Einheiten

Gesamt

 

 

Einheit

 

 

A

Grundentgelt

 

16.228,05 €

 

Personalkosten

43,40 €

659 Std.

28.600,60 €

 

Transport Sperrmüll

37,54 €

326 t

12.238,04 €

 

Transport Holz

26,28 €

425 t

11.169,00 €

 

Transport Papier

76,78 €

125 t

9.597,50 €

 

Transport Grünabfall

21,11 €

520 t

10.977,20 €

 

Transport Kunststoffe

Mautgebühren

56,31 €

10,00 €

25 t

523 Mulden

1.407,75 €

5.230,00 €

 

Gesamt

 

95.448,14 €

 

MwSt

 

18.135,15 €

 

Gesamt Betreiber

 

 

113.583,29 €

B

Miete Grundstück

 

37.663,50 €

 

Unterhaltung

Versicherung (Feuer, Einbruch…)

 

1.000,00 €

65,00 €

 

Gesamt Grundstück

 

 

38.728,50 €

C

Deponiegebühren Sperrmüll

169,00 €

326 t

55.094,00 €

 

Deponiegebühren Grünabfall

74,80 €

520 t

38.896,00 €

 

Benutzungsgebühren Altholz

70,00 €

425 t

29.750,00 €

 

Benutzungsgebühren E-Schrott

70,00 €

145 t

10.150,00 €

 

Benutzungsgebühren Altmetall

70,00 €

83 t

5.810,00 €

 

Benutzungsgebühren Papier

15,00 €

82 t

1.230,00 €

 

Gesamt Kreis

 

 

140.900,00 €

D

Erlöse Papier

Erlöse SG 4

45,00 €

90,00 €

125 t

67 t

5.625,00 €

6.030,00 €

 

Erlöse SG 5

5,00 €

78 t

390,00 €

 

Erlöse Altmetall

Abzug v. Papiererlösen zur

Finanzierung der Papiertonne

175,00 €

83 t

14.525,00 €

- 1.371,65 €

 

Gesamt Erlöse

 

 

25.198,35 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt Wertstoffhof (A+B+C-D)

 

268.043,44 €

 

gerundet

 

 

268.043,00 €

11.

Im Juli 2013 wurden in Nottuln vier Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten aufgestellt. Die durch die Betreibung entstehenden Kosten (Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) sind durch die vom Kreis erhobenen Benutzungsgebühren abgegolten. Es ist fraglich, ob das System aufgrund der geringen Rentabilität weiterhin beibehalten wird. Die Erlöse für die Sammelgruppe 5 sind eingebrochen. Waren es im Jahr 2020 noch 160,00 €/t sind es im kommenden Jahr nur 5,00 €/t. Solange das kreisweite Defizit nicht weiter ansteigt, schlagen die WBC vor, zunächst von einer Abschaffung abzusehen. Die Elektrokleingeräte würden andernfalls über die Restmülltonnen entsorgt. Das wiederum führt aufgrund der höheren Restmüllmengen zu steigenden Gebühren für die Restabfälle.

 

12.

Für 2021 wird eine Entnahme aus dem Sonderposten (Sopo) in Höhe von 22.186,00 € eingeplant. Zum 31.12.2019 belief sich der Stand des Sopo auf 78.643,50 €. Ein Teilbetrag davon i. H. v. 36.000,00 € wurde schon als Entnahme für 2020 einkalkuliert, so dass noch 42.643,50 € zur Verfügung stehen. Eine Teilentnahme von 22.186,63 € (für die einkalkulierte Entnahme ist der Betrag gerundet) ist verpflichtend, da dieser noch aus der Zuführung 2017 besteht. Die Zuführung aus 2017 ist nach den Regelungen des § 6 II S. 2 KAG innerhalb einer Vierjahresfrist zu berücksichtigen. Zu überprüfen ist, ob der Sopo evtl. komplett aufgelöst werden sollte. Aber auch nach der Entnahme des Gesamtbetrages (42.643,50 €) ist die Beibehaltung der aktuellen Gebührensätze nicht möglich. In diesem Fall würde das eine Gebührenerhöhung von durchschnittlich 0,14 € bzw. 0,02 % bedeuten. Eine Gebührenerhöhung in diesem Umfang erscheint jedoch nicht sinnvoll. Ein Verzicht auf die v. g. Erhöhung - und somit die Gebühr 2020 bestehen zu lassen – ist nicht möglich. Eine im Vorfeld einkalkulierte Unterdeckung von (hier: rd. 10.000,00 €) ist rechtlich nicht möglich.

Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass die kalkulierte Entnahme 2020 i. H. v. 36.000,00 € - nach den derzeitigen Hochrechnungen – evtl. nicht ausreicht, um die Aufwendungen zu decken. Es werden voraussichtlich weitere 10.000,00 € benötigt.

 

13.

Durch Wartung und Instandhaltung sind die aufgestellten Abfallgefäße durch den Entsorger im funktionsfähigen Zustand zu halten. Nicht mehr funktionsfähige Behälter sind auszutauschen. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Behälterpools (Behälterbestandspflege) werden durch den neuen, seit 01.01.2019 geltenden, Abfallabfuhrvertrag separat ausgewiesen.

 

14.

Der Kopplungsnachlass wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung gewährt, da er den Zuschlag für die Sammlung und den Transport von Restmüll und Bioabfall (Los 1 der Ausschreibung) sowie den Zuschlag für die Sammlung, den Transport und Umschlag von Papier/Pappe/Karton (Los 3 der Ausschreibung) erhalten hat.

 

15.

Zur Optimierung der Aufgabenerledigung bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen übernehmen die WBC im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die operativen Aufgaben. Der Bearbeitungsaufwand wird spitz nach den tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Die WBC rechnen dabei mit 1 % der Rechnungssumme. Darüber hinaus wird ein 1%iger Gewinnaufschlag für die Leistungen der WBC erhoben. Hierbei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufschlag, den eine GmbH bei der Weiterberechnung von Leistungen erheben muss.

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

396.755,00 €

:

6.178 Gefäße

=

64,22 €

 

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2021 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich 2,10 % bzw. 4,27 € über den in 2020 gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Die Abfallgebühren konnten in den Jahren 2014-2019 Jahre konstant gehalten oder sogar gesenkt werden. Lediglich im letzten Jahr war eine Gebührenerhöhung erforderlich.

 

Die Gebührenentwicklung der letzten Jahre für die beiden gängigsten Abfallgefäßen wurde im folgenden Diagramm grafisch dargestellt.

 

 

 

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 € /Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 

 

Zu c) Satzungsänderung

 

Durch die Änderung der Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich. Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

Anlage 1: Gefäßstückzahlen

Anlage 2: Kalkulation

Anlage 3: Haushaltsansätze

Anlage 4: Satzungsänderung