Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021
Vorlage
138/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzungsänderung wird entsprechend der Anlage beschlossen.


Sachverhalt:

A)   Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2021 ergibt sich aus der
Anlage 1. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich; aus der Anlage 3 die Aufteilung auf die Sachkonten.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

1.               Unternehmerkosten

Die Straßenreinigung wird durch die Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, ausgeführt. Der derzeitige Vertrag umfasst die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2021. Er kann drei Mal um ein Jahr verlängert werden.

Kosten:

1.    Kehrmaschinen         =   21,97 €/km/Wo zzgl.Mehrwertsteuer

2.    Handreiniger             = 933,53 €/Reinigungsgang zzgl.Mehrwertsteuer.

 

Demnach sind für den Unternehmer 261.226,42 € zu veranschlagen.

Der tatsächlich zu leistende Betrag ist aufgrund von witterungsbedingten Ausfällen, zum Beispiel im Winter, meistens geringer. Für die witterungsbedingten Ausfälle wurde vertraglich festgelegt, dass die Fa. ALBA 40 % der Kosten als Vorhaltekosten abrechnen kann.

 

Reinigungslänge:

Für das Jahr 2021 werden 166 Kehrkilometer kalkuliert.

2.               Kosten für den Winterdienst

a)               Baubetriebshof

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten.
Für den Winterdienste durch den Baubetriebshof wird ein durchschnittlicher Betrag in Höhe von 60.000 € errechnet. Hinzu kommen ca. 20.000 € für die Rufbereitschaft der Beschäftigten des Baubetriebshofes.

Für die Kalkulation werden 80.000 € zugrunde gelegt.

 

b)     Allgemeiner Winterdienst (Landesbetrieb Straßenbau NRW u.a.)

Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln, Appelhülsen und Schapdetten wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW und teilweise vom Kreis Coesfeld durchgeführt und mit der Gemeinde Nottuln abgerechnet.
Bei länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der Anwohnerstraßen hinzugezogen.

 

Durchschnittlich wurden für diese Dienste in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2021 werden wieder 3.000 € einkalkuliert.

 

 

 

c)     Streumaterialien

Der Vorrat an Streusalz wird von den Gemeindewerken vorfinanziert und von dort nach Bedarf abgerufen und abgerechnet. Für das Jahr 2021 werden 20.000 € seitens der Gemeindewerke eingeplant.

 

d)     Verwaltungskosten

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Beschäftigten für den Bereich Straßenreinigung.

Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw. Dieser Betrag wird jährlich neu kalkuliert.

 

e)     Gemeindeanteil

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken.

Die Kommune übernimmt einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

f)      Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung

Die hier auszugleichenden Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen entstehen nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst. Der Ausgleich muss gemäß § 6 KAG in einem Zeitraum von vier Jahren erfolgen.

Stand des Sonderpostens am 31.12.2018       =     918,29 €

zzgl. die Überdeckung aus 2019                    = 60.265,51 €

Stand Sonderposten am 31.12.2019              = 61.183,80 €

 

In der Kalkulation für 2021 werden insgesamt 31.183,80 € als Zuführung aufgenommen.

Es verbleiben 30.000,00 € im Sonderposten.

 

 

 

g)    Jahresgebühr 2021 = 1,80 €

Im Jahr 2020 beträgt die Gebühr je Frontmeter 2,04 €.

Aufgrund der Gebührenkalkulation wird die Gebühr ab dem 01.01.2021 auf 1,80 € je Frontmeter gesenkt.

 

 

B)   Satzungsänderung

1.   Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft

 

 

 

Verfasst:                                              Fachbereichsleitung

gez. Frau Warmeling                               gez. Frau Wortmann

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,80 € gesenkt.


Anlagen:

 

1. Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2021

2. Mengenentwicklung

3. Sachkonten

4. Änderungssatzung