Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 "Bakenstraße/Weseler Straße"
Gemarkung Appelhülsen, Flur 2, Flurstück 1590
Vorlage
096/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 85 "Bakenstraße/ Weseler Straße" wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB eingeleitet.

Hier: Aufstellungsbeschluss


Sachverhalt:

Die Antragsteller sind in Form einer Bürgeranregung mit der Bitte auf die Verwaltung zugekommen, den geltenden Bebauungsplan Nr. 85 "Bakenstraße/Weseler Straße" hinsichtlich der Baugrenze zu ändern (Antrag siehe Anlage 1, Ausschnitt aus dem Bebauungsplan siehe Anlage 2). Die Planung sieht vor, auf dem hinteren Grundstücksteil ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus zu errichten (Lageplan siehe Anlage 1 und Ansicht siehe Anlage 4). Derzeit ist auf Grund der nicht vorhandenen überbaubaren Grundstücksfläche eine Nachverdichtung nicht möglich. Aus städtebaulicher Sicht wäre eine Erweiterung der Baugrenze unbedenklich. So könnte der Zielsetzung der Gemeinde gefolgt werden, Baulücken zu schließen und die Bebaubarkeit lagegünstiger Flächen zu erleichtern.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung des Änderungsverfahrens entstehen interne Personalkosten im Umfang von etwa 15 Arbeitsstunden. Die Kosten tragen die Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1        Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes

Anlage 2        Auszug aus dem Bebauungsplan

Anlage 3        Zeichnungen