Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 "Bakenstraße/Weseler Straße"
Gemarkung Appelhülsen, Flur 2, Flurstück 1590
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 85 "Bakenstraße/
Weseler Straße" wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB
eingeleitet.
Hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Antragsteller
sind in Form einer Bürgeranregung mit der Bitte auf die Verwaltung zugekommen,
den geltenden Bebauungsplan Nr. 85 "Bakenstraße/Weseler Straße"
hinsichtlich der Baugrenze zu ändern (Antrag siehe Anlage 1, Ausschnitt aus dem
Bebauungsplan siehe Anlage 2). Die Planung sieht vor, auf dem hinteren
Grundstücksteil ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus zu errichten (Lageplan
siehe Anlage 1 und Ansicht siehe Anlage 4). Derzeit ist auf Grund der nicht
vorhandenen überbaubaren Grundstücksfläche eine Nachverdichtung nicht möglich.
Aus städtebaulicher Sicht wäre eine Erweiterung der Baugrenze unbedenklich. So
könnte der Zielsetzung der Gemeinde gefolgt werden, Baulücken zu schließen und
die Bebaubarkeit lagegünstiger Flächen zu erleichtern.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Änderungsverfahrens entstehen interne Personalkosten im Umfang von etwa 15 Arbeitsstunden. Die Kosten tragen die Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Anlage 2 Auszug aus dem Bebauungsplan
Anlage 3 Zeichnungen