Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren
zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Am Hangenfeld“ wird im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB eingeleitet.
Hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Da sich die
städtebauliche Bewertung gegenüber dem ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2012
nicht geändert hat, wird auf Vorlage 189/2012 (Anlage 3) verwiesen.
Auf die Verwaltung sind Interessenten für ein
Baugrundstück (in Privateigentum) im Baugebiet Hangenfeld mit der Bitte
zugekommen, den geltenden Bebauungsplan Nr. 80 „Am Hangenfeld“ hinsichtlich
einer Baugrenzenführung zu ändern (Antrag siehe Anlage 1 und 2; Ausschnitt aus dem
Bebauungsplan siehe Anlage 4).
Tatsächlich ist es so, dass die bestehende
Baugrenze nur sehr geringe Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Grundstück zulässt
(Skizze der bestehenden Baugrenze siehe Anlage 5), was die Schließung dieser
Baulücke behindert. Aus städtebaulicher Sicht wäre eine geringfügige
Verschiebung der Baugrenze – wie ebenfalls in Anlage 5 skizziert –
unbedenklich. So könnte entsprechend der Zielsetzung der Gemeinde, Baulücken wenn
möglich und sinnvoll zu schließen, die Bebaubarkeit erleichtert werden.
Im weiteren Planverfahren muss jedoch in
jedem Fall entweder durch ein Schallgutachten oder eine qualifizierte Stellungnahme
der Immissionsschutzbehörde des Kreises Coesfeld sichergestellt werden, dass
der Bauhof der Gemeinde Nottuln durch ein näheres Heranrücken der Wohnbebauung
nicht in seinem Bestand und seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt
wird.
Die Änderung des Bebauungsplanes kann im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden, da die Grundzüge
der Planung nicht berührt sind. Nicht Gegenstand dieser Vorlage sind die im
Anschreiben geäußerten Ankaufswünsche für die gemeindliche Grünfläche. Es sei
jedoch darauf hingewiesen, dass es zwar grundsätzlich der Zielstellung der
Verwaltung entspricht, nicht mehr benötigte Grünflächen zu veräußern, in diesem
Fall jedoch ebenfalls die Belange des Bauhofes besonders berücksichtigt werden
müssen. So ist die Grünfläche bereits heute für Abstandsflächen erforderlich
bzw. wird für ggf. zukünftig denkbare Bauwerke an der Grundstücksgrenze als
Abstandsfläche benötigt. Dies gilt es in jedem Fall vertraglich und durch Eintragung
entsprechender Baulasten zu sichern.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Änderungsverfahrens entstehen interne
Personalkosten im Umfang von etwa 15 Arbeitsstunden. Die Kosten tragen die
Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 2012
Anlage 2: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 2020
Anlage 3: Vorlage 189/ 2012
Anlage 4: Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans
Anlage 5: Planskizze