Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung zur weiteren Digitalisierung der gemeindlichen Schulen werden befürwortend zur Kenntnis genommen. Die dargestellte Planung zur Umsetzung soll in der dargestellten Form, unter Inanspruchnahme der Fördermittel, fortgeführt werden.
Die Finanzierung für eine 1:1 Ausstattung der Schülerinnen und Schüler am Rupert-Neudeck-Gymnasium soll durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit der Schulleitung alternative Finanzierungsalternativen, auch unter Berücksichtigung einer Sozialstaffel“, zu prüfen und dem Ausschuss entsprechend zu berichten.
Sachverhalt:
A. Rahmenbedingungen für die Schuldigitalisierung
Zunehmende Digitalisierung verändert mit hoher Dynamik berufliche
Anforderungen, das Arbeitsleben und Kommunikationsformen. Die Chancen und
Herausforderungen sind vielfältig und die Bildungseinrichtungen stehen vor der
Frage, wie sie darauf reagieren können, um die Kinder und Jugendlichen
bestmöglich auf ein selbständiges Leben in dieser „digitalen Welt“
vorzubereiten.
Die Digitalisierung hat auch in den Schulen der Gemeinde Nottuln längst
Einzug gehalten und das Lernen im „digitalen Wandel“ stellt derzeit im
Zusammenspiel von Schulen und Schulträgern eine zentrale Herausforderung dar.
Von schulischer Seite gilt es, die Thematik pädagogisch zu verankern, den
Schulträgern kommt die Verantwortung zu, möglichst optimale Voraussetzungen in
Form einer digitalen IT-Grundstruktur und Ausstattung für das digitale Lernen
zu schaffen. Dazu gehören insbesondere die Anbindung der Schulen an das
Glasfasernetz (Breitband), eine optimierte Netzwerkverkabelung und W-LAN in
allen Unterrichtsräumen, Bereitstellung des Supports und nicht zuletzt die
Finanzplanung für Ausstattung, Unterhaltung und Wiederbeschaffung von digitaler
Ausstattung mit Präsentationsmedien und –technik sowie mit mobilen Endgeräten.
Die selbstbestimmten und kreativen Unterrichtsszenarien erfordern zukünftig
vor allem mobile Technik. Die steigende Zahl mobiler Endgeräte wird die
stationären Rechner (derzeit Computerräume und/oder kleine Computerecken in den
Klassenräumen) voraussichtlich deutlich hinter sich lassen.
Zentrale Voraussetzungen zur Digitalisierung
der Schulinfrastruktur durch den Schulträger:
A.1 Anbindung
der Schulen an das Breitband
A.2 Strukturierte
Netzwerkverkabelung im Schulgebäude sowie WLAN in allen
Klassenräumen
A. 3 Technische Ausstattung / Endgeräte (mobil und
ggf. auch stationär) und
Präsentationstechnik
A.4 Software-
und Medienlizenzen
A.5 Technischer
Betrieb und Support
A.1 Breitbandausbau
Ein Glasfaseranschluss mit ausreichendem Datenvolumen und Bandbreite
bildet die Grundlage für eine sinnvolle Nutzung von LAN und WLAN in den Schulen
der Gemeinde Nottuln. Fördermittel für Breitbandanschlüsse der Schulen wurden
sowohl beim Bund als auch beim Land beantragt und die Maßnahme wurde auch
bereits ausgeschrieben. Parallel dazu wurde die bis Ende April 2020, danach
pandemiebedingt verlängert bis Ende Juni 2020, laufende Nachfragebündelung der
Deutschen Glasfaser abgewartet, um dann im Ausbauverfahren der privaten
Haushalte sowie anderer gemeindlicher Immobilien, ggfls. auch die Schulen mit anzubinden.
Derzeit laufen Abstimmungsgespräche mit der Deutschen Glasfaser, den
Bietern aus dem Ausschreibungsverfahren sowie dem Fördermittelgeber. Ziel ist
es, die Breitbandversorgung der Schulen bis zum Schuljahresbeginn 2021/22 zu
realisieren.
Die momentan vorhandene Netzinfrastruktur der Schulen reicht bei den derzeitigen
Anwenderszenarien der Schulen (so die Einschätzungen der EDV-Abteilung) noch
aus. Bei der vom Rupert-Neudeck-Gymnasium angestrebten 1:1 Ausstattung aller
Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten, müsste derzeit jedoch mit erheblichen
Einschränkungen im Betrieb gerechnet werden.
A.2
Netzwerkverkabelung in den Schulen
Das Förderprogramm DigitalPakt NRW unterstützt Investitionen in die
IT-Infrastruktur von Schulen. Bestandsaufnahmen der vorhandenen Strukturen und
Investitionsplanungen für die einzelnen Schulen sind bereits angelaufen und
sollen alsbald zusammengeführt werden. Ein entsprechender Förderantrag ist in
Vorbereitung (vgl. B.2.1).
A.3 Digitale
Ausstattung der Schulen
Auch im Hinblick auf zu erwartende Synergieeffekte bei einer
einheitlichen Ausstattung der Schulen und um die Zielsetzung zu erreichen,
möglichst optimale Voraussetzungen für das digitale Lernen zu schaffen, haben
sich Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld bereits im Jahr 2018 in enger
Abstimmung mit der Schulaufsicht, der Medienberatung, der Wirtschaftsförderung
und dem Regionalen Bildungsbüro auf einen
Gemeinsamen Orientierungsrahmen der
Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld
verständigt (vgl.
Anlage 1 der Vorlage).
·
Ausstattung
der Schulen mit Präsentationstechnik
In jedem Unterrichtsraum, in dem mit digitalen Medien unterrichtet und
gelernt wird, sollte perspektivisch auch die Möglichkeit zur Präsentation
(Unterrichtsinhalte bzw. Arbeitsergebnisse) digitaler Inhalte bestehen.
Aufgrund der technischen und preislichen Entwicklung bei
Flachbildschirmen hat sich gezeigt, dass Großbildschirme eine zunehmend
interessante Lösung sind. Aus diesem Grunde wurde bereits im letzten Jahr damit
begonnen, die bestehende Ausstattung der Schulräume mit Projektoren, Beamern,
Whiteboards und Dokumentenkameras sukzessive mit passiven Flachbildschirmen zu
ergänzen bzw. zu ersetzen.
·
Ausstattung
der Schulen mit Endgeräten
Aufgrund der leichten Administrierbarkeit, der langen Verfügbarkeit des
Betriebssystems und der Vielfalt der verfügbaren Software hat man sich im o.g. Orientierungsrahmen
für den Einsatz von iPads entschieden und auch wenn nicht immer eine 1:1
Ausstattung erforderlich ist, so ist die 1:1 Ausstattung als ein
langfristiges Ziel der Schul- und Unterrichtsentwicklung anzusehen. Erst
wenn jede Schülerin und jeder Schüler für die jeweilige Aufgabe über ein
entsprechend ausgestattetes und konfiguriertes Endgerät verfügt, kann z.B. die
Arbeit auf Lern- und Arbeitsplattformen oder mit digitalen Schulbüchern
verlässlich in den Unterrichtsalltag integriert werden (siehe Seite 19
Gemeinsamer Orientierungsrahmen).
A.3.1
Ausstattung der Grundschulen
Die Ausstattungsmerkmale einer Grundschule unterscheiden sich von den
Merkmalen von weiterführenden Schulen und aufgrund der speziellen Anforderungen
des Grundschulunterrichts ist die medientechnische Ausstattung der Grundschule
anders zu planen. Die Geräte werden i.d.R. ergänzend zu den klassischen
Unterrichtsmitteln eingesetzt und eine 1:1 Ausstattung der Schülerinnen und
Schüler ist in der Regel noch nicht notwendig.
Die Ausstattungsmerkmale
für einen Klassenraum an unseren Grundschulen sollten daher wie folgt
aussehen:
·
WLAN
·
Präsentationsmedien
(z.B. Display mit mind. 75“ über/neben der weiterhin vorhandenen Tafel oder
Beamer)
·
Apple-TV
·
iPad-Lade-
und Transportkoffer (alternativ Ladeschrank) mit 16 iPads (15 + 1 Lehrergerät),
dies entspricht einer 1:2 Ausstattung (Gerät/Schüler)
Die Grundschulen
der Gemeinde Nottuln verfügen derzeit bereits über Ausstattungen wie folgt:
Schule |
Anzahl Schüler |
Anzahl Klassen |
Gerätebezeichnung |
Anzahl |
Astrid-Lindgren-GS |
200 SuS |
9 |
Stationäre
Schüler-PC´s (Beschaffung in 01/2013) - weitere veraltete PC´s in den Klassenräumen iPad-Klassensatz
(Anzahl 16+1) Lade- u.
Transportkoffer f. iPads Apple-TV 65“-Display,
kleine Aula 75“-Display,
Klassenräume |
30 2 2 5 1 2 |
St. Martinus-GS |
255 SuS |
11 |
Stationäre
Schüler-PC´s (Beschaffung in 02/2016) - weitere veraltete PC´s in den
Klassenräumen iPad-Klassensatz
(Anzahl 16+1) Lade- u.
Transportkoffer f. iPads Apple-TV 75“-Displays |
15 2 2 5 3 |
St. Marien-GS |
164 SuS |
8 |
Stationäre
Schüler-PC´s (Beschaffung in 02/2016) - weitere veraltete PC´s in den
Klassenräumen iPad-Klassensatz
(Anzahl 16+1) Lade- u.
Transportkoffer f. iPads Apple-TV 75“-Displays (1x
Lehrerzimmer, 4 x Klassenräume) |
24 2 2 7 5 |
Sebastian-GS |
98 SuS |
4 |
Laptops (Spende)
– aufgerüstet mit Betriebssystem Windows 7/10 in 02/2016 - weitere veraltete PC´s in den
Klassenräumen iPad-Klassensatz
(Anzahl 16+1) Lade-u.
Transportkoffer f. iPads |
30 1 1 |
A.3.2
Ausstattung des Rupert-Neudeck-Gymnasiums (RNG)
Im RNG werden die Geräte umfassender eingesetzt, da die Schülerinnen
und Schüler komplexere Sachverhalte und Aufgaben selbständig erarbeiten können.
Daher wird eine 1:1 Ausstattung mit mobilen Endgeräten sowohl von der
Schulleitung als auch dem Schulträger für die Zukunft angestrebt.
Das RN-Gymnasium
verfügt derzeit über folgende Ausstattung:
Schule |
Anzahl Schüler |
Anzahl Klassen |
Gerätebezeichnung |
Anzahl |
RN-Gymnasium |
439 SuS |
11 (SEK I) |
Stationäre
Schüler-PC´s 1.
Computerraum 2.
Computerraum iPad´s für 5-er
Klassen Schuljahr 2019/2020 iPad´s für 5-er
Klassen Schuljahr 2020/2021 Lade-u.
Transportkoffer Apple-TV 75“-Displays
(Klassenräume) Dokumentenkameras
(ELMO) Beamer
(Beschaffung 08/2014) |
25 30 48 65 3 14 9 40 30 |
In einer mit dem Schulträger abgestimmten Pilotphase wurden die iPad´s
am RNG in den 5-er Klassen des Jahrgangs 2019/2020, in Verbindung mit einer von
den Erziehungsberechtigten und der Schulleitung unterzeichneten
Nutzungsvereinbarung, direkt an die Schülerinnen und Schüler leihweise
ausgegeben. Somit können digitale Hausaufgaben u.a. auch Internetrecherchen mit
den schulischen Zugangsbeschränkungen genutzt werden. Zusätzliche Apps können
nicht installiert werden.
Die temporäre Ausgabe der Geräte an die Schülerinnen und Schüler nur im
Vormittagsbereich ist aus Sicht der Schulleitung nicht sinnvoll. Die Ausleihe
der Geräte stellt somit auch das Arbeiten zu Hause sicher, so zur Wiederholung
und Einübung des gelernten Stoffes. Darüber hinaus können digitale Hausaufgaben
gestellt werden und Rechercheaufgaben für Unterrichtsprojekte und Präsentationen
erfolgen. Eine temporäre Ausgabe der mobilen Endgeräte nur für den
Schulunterricht würde nicht den Anforderungen an digitale Bildung gerecht
werden. Im Endausbau ist eine 1:1 Ausstattung erforderlich.
Aufgrund dieser Argumentation und der positiven Erfahrungen mit den
5-er Klassen des Schuljahres 2019/2020 wurde auch für die 5-er Klassen des
aktuellen Jahrgangs 2020/2021 gleichermaßen verfahren.
Ob zukünftig weiterhin schulträgerfinanzierte iPad´s den Schülerinnen
und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden sollen, bedarf einer politischen
Grundsatzentscheidung.
A.4 Digitale Schulplattformen
Schule möchte und soll digitaler werden. Das bedeutet unter
anderem auch die gemeinsame Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten sowie das
Verteilen und Verschicken von Dokumenten über das Netz. Digitale
Schulplattformen wie Logineo NRW (LMS) und iServ bieten digitale Klassenzimmer
und schulische Kommunikationsprogramme sowie Cloudspeicher zur Datenablage.
Jede Schulplattform unterscheidet sich in Funktionalität und Umfang.
A.4.1
Logineo NRW ist eine webbasierte
Schulplattform für Lehrer und Schüler und bietet folgende Funktionen:
-
Cloudbasierte Datenablage
o
Zugriff von jedem browserfähigen Endgerät
-
Dienstliche E-Mail-Adressen
-
Personalisierte Kalender und Gruppenkalender
Logineo
NRW LMS ist
eine webbasierte Lernmanagementsoftware und bietet folgende Funktionen:
-
Digitales Klassenzimmer (ohne Videokonferenzen)
-
Online Unterrichtsmaterialien bereitstellen
-
Cloudbasierte Datenablage
Hinweis:
„Logineo NRW“ und „Logineo NRW LMS“ sind zwei voneinander
getrennte Plattformen. Daten die in der „Logineo NRW“ Cloud abgelegt wurden,
können nicht direkt in die „Logineo NRW LMS“ Cloud übernommen werden. Sie müssen
hierzu aus der einen Cloud herunter und zur anderen hochgeladen werden. Daher
gibt es auch für beiden Plattformen eigene Login-Daten.
LOGINEO NRW wird vom Land Nordrhein-Westfalen für alle
Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Anforderungen des Datenschutzes
sowie die Barrierefreiheit sind dabei berücksichtigt. Neben den bislang zur
Verfügung stehen LOGINEO-Bausteinen soll im laufenden Schuljahr ein
datenschutzkonformer Messenger mit integriertem Videokonferenztool ergänzt
werden.
A.4.2 Office365
-
Webbasiertes Office
-
Dienstliche E-Mail-Adressen
-
Personalisierte Kalender und Gruppenkalender
-
Online Nutzung von Office Produkten wie Word, Excel, Powerpoint
etc.
-
Microsoft Teams (Digitales Klassenzimmer)
Für den
Grundschulbereich ist die Education-Version von Office 365 ausreichend. Damit
können bis zu 50 Personen vernetzt werden. Die Version ist kostenfrei.
Die erweiterte
Version ist kostenpflichtig. Damit kann aber jede/r Schüler/in bis zu fünf
Geräte, auch private Geräte, betreiben.
A.4.3 iServ ist ein Schulserver und bietet
folgende Funktionen:
-
Browser- und App-Zugriff
-
Kommunikation
o
E-Mail-Adresse
o
Schulinternes Forum
-
Organisation
o
Personalisierte Kalender
o
Stunden-, Klausur-, Vertretungs- sowie Raumplan
o
Anonymisierte Umfragen
-
Unterricht
o
Digitales Klassenzimmer
o
Online Unterrichtsmaterialien bereitstellen
o
Videokonferenzen
o
Klausurmodus für Rechner
o
Rechnersperre sowie Fernsteuerung durch Lehrer
-
Netzwerk
o
Benutzerverwaltung
o
Druckerverwaltung
o
Geräteverwaltung
o
Softwareverteilung
o
Integrierter Backup Server
Der Schulserver ist kostenpflichtig und kann nicht durch die vom
Land NRW aufgelegten Förderprogramme finanziert werden. Für die einmalige
Einrichtung von iServ entstehen je Schule einmalige Kosten von 500 €. Je
Schüler/in und Jahr ist dann zudem ein Betrag von 5 € aufzubringen.
A.4.4 Einsatz
von Schulplattformen
Grundschulen:
-
Für
die Lehrerkollegien soll Office365 beibehalten werden. Damit können alle Office
Produkte kostenfrei genutzt werden.
-
Für
den Unterricht haben bzw. werden die Grundschulen Logineo NRW verwenden. Hierzu
ist ein Beschluss der jeweiligen Lehrerkonferenz notwendig. LOGINEO NRW wird
für die Kommunikation der Schule benutzt
(Dienstliche E-Mail-Adressen, sowie Datenablage)
o
Die
E-Mails werden von Office365 umgeleitet zu Logineo NRW
-
Logineo
NRW LMS wird nach der Einrichtung und Inbetriebnahme als Lernplattform zwischen
Lehrern und Schülern eingesetzt.
Rupert-Neudeck-Gymnasium:
-
Laut
Beschluss der Lehrerkonferenz soll Office365 weiterhin für alle Lehrer/innen
und SuS zur Verfügung stehen, damit sowohl Lehrer als auch Schüler die Office
Produkte – auch privat - nutzen können.
-
Als
digitales Klassenzimmer wird Microsoft Teams (in Office365 enthalten) genutzt;
die Erfahrungen werden als positiv bewertet.
-
Logineo
NRW soll nach Beschluss der Lehrerkonferenz derzeit noch nicht beantragt
werden. Es ist u.a. zu klären, wie praktikabel der Wechsel zwischen LOGINEO als
Mail und Microsoft Teams (Office365) als Digitales Klassenzimmer ist.
A.5 Technischer
Betrieb und Support
Beim technischen Support findet bereits seit Jahren eine
Arbeitsteilung zwischen Schulen (First-Level) und Schulträgern (Second-Level)
statt. Da es sich bei Lehrkräften um pädagogische, nicht aber um technisches
Fachpersonal handelt, können die Aufgaben des schulischen Supports, die das
Lehrpersonal übernimmt, nur einfache sein (dies trifft insbesondere auf die
Grundschulen zu, die derzeit nicht über IT-Lehrkräfte verfügen). Insbesondere
Einrichtung, Konfiguration und technischer Support werden daher zunehmend durch
externe Dienstleister bzw. EDV-Abteilungen der Schulträger übernommen.
In der Gemeindeverwaltung Nottuln wurde im letzten Jahr in
einem ersten Schritt die EDV-Abteilung personell aufgestockt. Ob auf Dauer der
technische Support durch eigenes Personal möglich ist oder ob ein externer
Dienstleister zur Unterstützung herangezogen wird, wird sich durch den weiteren
Ausbau zeigen.
B. Finanzierung digitalen Endgeräte
Neben den unter A dargelegten technischen Dingen ist auch die
Finanzierung zu klären. Hierbei steht außer Frage, dass der Schulträger die
Kosten für den Breitbandausbau, die Netzwerkverkabelung sowie WLAN-Ausstattung
der Schulen, die Präsentationstechnik und den Support finanzieren muss. Hierfür
stehen allenfalls Fördermittel verschiedener Programme von Bund und Land zur
Verfügung.
Zu klären ist insbesondere die Finanzierung der digitalen Endgeräte für
die Schülerinnen und Schüler.
B.1 Pflichtaufgabe der Kommune?
Die Frage der Finanzierung der IT-Ausstattung von Schulen, Lehrkräften
und Schülern beschäftigt die Schulträger seit Jahren. Die Kommunalen
Spitzenverbände stehen hierzu im Austausch mit der Landesregierung.
Insbesondere die Frage der Übernahme der Kosten für die digitalen Endgeräte und
der damit verbundenen Dauerkosten, ist bislang nicht geklärt. Die
COVID-19-Pandemie und die damit einhergehende Schließung von Schulen sowie der
notwendigen Distanzbeschulung hat erhebliche Dynamik in die Diskussion
gebracht.
Kritisiert wurde von kommunaler Seite von Beginn an, dass durch das
Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ nur begrenzt digitale Endgeräte finanziert
werden können sowie nicht finanzierte Dauerkosten verursacht werden. Insofern
ist das aufgelegte „Sofortausstattungsprogramm“ für bedürftige SuS ein Beitrag
zur Herstellung des für notwendig erachteten Ausstattungsstandards. Der
Beschuss des Landessozialgerichtes Essen vom 22.05.2020 belegt zudem, dass eine
nach dem SGB II leistungsberechtigte Schülerin in der Pandemielage Anspruch auf
Finanzierung eines Tablets hat, um an dem digitalen Schulunterricht teilnehmen
zu können. Mit der Anerkennung des pandemiebedingten Mehrbedarfs steht (so auch
die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände) fest, „dass der Pflichtaufgabenkanon der kommunalen Schulträger die
Bereitstellung digitaler Endgeräte für die Schülerschaft eben gerade nicht
umfasst.“
Der Städte- und Gemeindebund NRW setzt sich dafür ein, dass die
notwendige Digitalisierung der Schulen bei der Schulfinanzierung durch das Land
NRW berücksichtigt wird. Als Idee wird die Auflegung eines landeseigenen
Sondervermögens „Schule und Bildung“ angeregt. Damit könnte neben der
klassischen Finanzierung durch die Schulpauschale nach dem GFG eine weitere
Finanzierungsmöglichkeit geschaffen werden. Der bestehende Schulkonsens zur
Finanzierung der Schulen läuft im Jahr 2023 aus. Die Grundsatzfragen der
Schuldigitalisierung sollen dann bei der Neuauflage mit berücksichtigt werden.
Bis dahin müssen die Schulträger für sich eine Entscheidung über die
Ausstattung mit digitalen Endgeräten für SuS treffen.
B.2
Förderprogramme
B.2.1 DigitalPakt NRW
Das
Förderprogramm DigitalPakt NRW (RdErl. d. Ministeriums f. Schule und Bildung
vom 11.09.2019 – 411) unterstützt Investitionen in die IT-Grundstruktur von
Schulen und in die zur medialen Ausstattung gehörenden digitalen Arbeitsgeräte
und schulgebundenen mobilen Endgeräte. Betriebskosten werden aus dem
Förderprogramm nicht unterstützt. Lt. Anlage zur Förderrichtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW
erhält die Gemeinde Nottuln im Rahmen der Beantragung aus dem Fördertopf ein
zugewiesenes Budget von einmalig bis zur Höhe von 325.904 € (Für kreisfreie Städte und Gemeinden wird das
Förderbudget zu 75 % nach Schülerzahlen (amtliche Schuldaten 2018/2019) und 25
% nach dem Anteil der erhaltenen Schlüsselzuweisungen zugewiesen.). Die
Zuwendung wird in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt, die
Kommune trägt eine 10 %igen Eigenanteil.
Bewilligungen aus dem Schulträger-Budget sind nur möglich, soweit die
Anträge bis zum 31.12.2021 vollständig bei der Bewilligungsstelle eingereicht
wurden. Grundvoraussetzung für eine Beantragung von Fördermitteln muss für jede
Schule ein sog. technisch-pädagogisches Einsatzkonzept erstellt werden. Diese
Konzepte sind u.a. mit der Medienberatung des Kreises Coesfeld erstellt worden
und liegen inzwischen vor.
Folgende vier
Fördersäulen gibt es im DigitalPakt NRW:
·
IT-Grundstruktur
- Digitale
Vernetzung des Schulgebäudes/-geländes, das flächendeckende WLAN sowie Anzeige-
und Interaktionsgeräte
·
Digitale Arbeitsgeräte
- insbesondere
für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung, die berufsbezogene Ausbildung
und schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
·
Schulgebundene mobile Endgeräte
- Laptops, Notebooks und Tablets (keine Smartphones) für SuS mit folgenden
Einschränkungen:
- die
Schule verfügt über digitale Vernetzung/WLAN oder diese wurde über den
DigitalPakt
beantragt
- Vorliegen
spezifisch begründeter fachlicher oder pädagogischer Anforderungen
- maximal
20% der Gesamtinvestition bzw. maximal 25.000 € je Schule
·
Regionale Maßnahmen
- bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbeizuführen oder die
Service-Qualität zu steigern, bestehende Infrastrukturen zu sichern
Die Mittel des DigitalPaktes NRW werden
nicht ausreichen, um alle investiven Ausgaben z.B. für mobile Endgeräte,
Software oder digitale Lehr- und Lernmittel zu finanzieren. Die zu erwartenden
konsumtiven Ausgaben, z.B. für den sicheren und störungsfreien Betrieb oder das
Lizenzmanagement werden durch den DigitalPakt NRW nicht unterstützt.
B.2.2 „Sofortausstattungsprogramm
für Schülerinnen und Schüler“
Zusatzvereinbarung
zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 –
Sofortausstattungsprogramm an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen,
RdErl- d. Ministeriums f. Schule und Bildung v. 21.07.2020
Mit
diesem Programm unterstützt die Landesregierung die Schulen bei der Ausstattung
zur Erstellung von professionellen Online-Lehrangeboten sowie bei der
Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das
digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und
Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der finanziellen
Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen
können.
Im
Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte,
also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 € pro Gerät
(einschl. Nebenausgaben) gefördert.
Aus
diesem Fördertopf kann die Gemeinde Nottuln Fördermittel bis zu einer Höhe von 53.338,70 € erhalten. Der Bund und das
Land NRW finanzieren insgesamt 90 % der Ausgaben. Die Schulträger haben einen
Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% zu leisten. Der kommunale Eigenanteil
beträgt somit 5.333,87 €.
Bei
der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie
soziale Faktoren berücksichtigt. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm
sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig
abzurufen. Die beschafften mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für
den Schulunterricht zur Verfügung stehen.
Gespräche mit den Schulleitungen sind
bereits erfolgt. Bedarfe liegen demnach an allen Schulen vor, genaue Zahlen allerdings
noch nicht. Nach einer ersten Einschätzung der Schulleitungen werden die
Fördermittel nicht ausreichen, um alle bedürftigen SuS zu versorgen. Mit dem
Förderprogramm können 120 iPad´s beschafft werden. Die Beschaffung über die
citeq ist bereits veranlasst. Die Fördermittel sollen in vollem Umfang
verausgabt werden.
B.2.3 Richtlinie über die Förderung von dienstlichen
Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und
Bildung v. 28.07.2020
Seit Jahren
fordern Lehrerverbände die Ausstattung der Lehrer mit Dienstrechnern – so auch
in NRW. Im Rahmen des o.g. Investitionsprogramms gewährt das Land Zuwendungen
für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von
Lehrkräften an Schulen in NRW. Ziel ist es, Schulträger bei der Digitalisierung
ihrer Schulen u.a. durch Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen dienstlichen
Endgeräten sowie Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen
Daten zu unterstützen.
Die Gemeinde
Nottuln als Schulträger erhält aus diesem Förderprogramm Fördermittel bis zu
einer Höhe von 51.500 € (Höchstbetrag 500 € je mobiles Endgerät einschl.
Nebenausgaben). Der Verteilschlüssel für die Fördermittel ergibt sich aus der
Anzahl der Lehrkräfte (Amtliche Schuldaten 2019/2020). Die schulgebundenen
mobilen Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones)
werden den Lehrkräften zur dienstlichen Aufgabenerledigung unentgeltlich zur
Verfügung gestellt.
Gespräche
mit den Schulleitungen sind erfolgt. Mit dem Förderprogramm werden 103 iPads
beschafft. Die Beschaffung über die citeq ist bereits veranlasst. Die
Fördermittel sollen in vollem Umfang beantragt verausgabt werden. Damit kann
dann eine 100%ige Ausstattung der vom Land NRW beschäftigten Lehrer/innen
erfolgen.
B.3 Finanzierung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
Je nach Endgerät fallen im Schnitt zwischen 500 und 560 € (iPad, Schutzhülle, Eingabestift, MDM) an. Wichtig ist, die
Kosten langfristig zu betrachten so z.B. unter Berücksichtigung der
Nutzungsdauer von ca. vier Jahren eines digitalen Endgerätes.
Entscheidend für die Finanzierung ist, ob iPad´s als Lern- oder Lehrmittel
einzustufen sind. Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die die Schüler/innen zur
erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigen. Dazu zählen Schulbücher,
Taschenrechner, Zirkel und Zeichengeräte. Diese Lernmittel sind von den Eltern
aufzubringen. Lehrmittel hingegen bezeichnen die zur Schule gehörenden
Unterrichtsmittel wie geografische Karten, Materialen für den
naturwissenschaftlichen Unterricht oder auch EDV-Räume. Die Lehrmittel sind
durch den Schulträger zu stellen.
Über Beschaffungsmöglichkeiten im Rahmen der Lernmittelfreiheit hat ein
Mail-Austausch zwischen der Gemeinde Nottuln als Schulträger und dem
Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, Referat 411, Lernen im
digitalen Wandel, Medienberatung, Lernmittel, stattgefunden. Nach Auffassung
des Fachreferats seien iPad´s keine Lernmittel (§ 30 SchulG). Deshalb seien sie
auch nicht unter Nutzung des Durchschnittsbetrags (= Etat der Schule für
Lernmittel zuzüglich Eigenanteil der Eltern) zu beschaffen und zu finanzieren.
Wegen der Höhe der Aufwendungen für ein iPad könnten Eltern auch nicht
verpflichtet werden, ein solches auf eigene Kosten zu beschaffen. (Zitat der
Mail vom 18.10.2018). Bis Anfang Januar 2020 hat sich nach erneuter Rückfrage
beim zuständigen Fachreferat an der Einschätzung nichts geändert.
Somit gibt es bislang keine verbindliche landesseitige Vorgabe oder
gesetzliche Regelung (wie z.B. vor einigen Jahren hinsichtlich der Beschaffung
von grafikfähigen Taschenrechnern), zu einer möglichen Elternbeteiligung bei
der Ausstattung mit digitalen Endgeräten.
Bezüglich einer Finanzierung und Realisierung von iPad-Klassen in
Schulen haben sich verschiedene Möglichkeiten herauskristallisiert. Im
Folgenden werden drei Varianten vorgestellt, die sich zurzeit in der
Schullandschaft finden lassen:
B.3.1 Elternfinanzierung
Die Eltern kaufen bzw. finanzieren oder leasen die Geräte und Zubehör über eine bestimmte Dauer (häufig
Laufzeiten von 36 Monaten). Die Geräte sind Eigentum der Schülerinnen und
Schüler. Für eine angestrebte Gleichstellung aller Schülerinnen und Schüler
können die Eltern aus einem Angebots-Bundle eines zuvor von der Schule
festgelegten Vertriebspartners (z.B. iPad, Schutzhülle, Stift, Versicherung) in
einem abgeschlossenen Online-Shop die Bestellungen vornehmen. Die Geräte werden
an die Schule geschickt und dort werden sie auch für den schulischen Betrieb
eingerichtet, da für den Betrieb der Geräte im Schulnetz bestimmte technische
Zugriffsfunktionen durch das sog. Mobile Device Management erforderlich sind.
Die private Nutzung wird im Schulbetrieb eingeschränkt.
Für
finanzschwache Familien oder auch Familien mit mehreren Kindern werden Unterstützungsmechanismen
eingerichtet (Preisstaffelung für Geschwisterkinder, Unterstützung durch
Förderverein, Leihgeräte des Schulträgers, etc.).
B.3.2 Bring Your Own Device (BYOD)
Jeder(r)
Schüler(in) bringt das eigene Gerät (von zu Hause) mit, um in der Schule damit
zu arbeiten. Voraussetzung für diese Form ist allerdings, dass die Schülerinnen
und Schüler über ein privat beschafftes Gerät verfügen. Für den Einsatz im
Unterricht müssen dann App Listen ausgegeben werden oder die notwendigen Apps
über die Schule zur Verfügung gestellt werden.
Problematisch
sind hierbei insbesondere die unterschiedlichen Betriebssysteme und die
Administrierbarkeit der einzelnen Geräte. Für einzelne Projektarbeiten ist das
BYOD-System sicherlich gut geeignet, jedoch nicht im dauerhaften Einsatz einer
iPad-Klasse.
B.3.3 Finanzierung
durch den Schulträger
a) iPad-Kofferlösungen
ausschließlich für schulische Zwecke
Für
die Klassen werden iPad-Klassensätze als Kofferlösung (15+1) beschafft (Kosten
rd. 9.500 €/Klasse inkl. 1 Koffer), die von mehreren Schülerinnen und Schülern
einer Klasse/Lerngruppe (sog. Shared-iPad) im Unterricht genutzt werden.
Diese Lösung bietet der Schule einen
kostengünstigen Einstieg in die iPad-Klassen, der Koffer kann mobil eingesetzt
werden und bietet Schutz vor Diebstahl oder Beschädigung. Darüber hinaus können
die Geräte im Koffer gleichzeitig geladen und ggf. synchronisiert werden.
Grundsätzlich erfordert der Einsatz der Geräte jedoch mehr organisatorischen
Aufwand, da sich die Lehrkräfte über die Nutzungszeiten abstimmen müssen.
b)
Kommunales Leasing
Leasing ähnelt einem Mietvertrag, bei dem
die Kommune über eine Leasinggesellschaft die Geräte für eine zuvor vereinbarte
Laufzeit gegen festgelegte Ratenzahlungen erhält. Am Ende der Vertragslaufzeit
hat die Kommune die Möglichkeit die Geräte zum Markt- oder zum vereinbarten
Restwert zu kaufen, die Geräte zurückzugeben oder den Leasingvertrag zu
verlängern.
Häufig erfolgt eine Rückgabe der Geräte, um
einen neuen Vertrag für das Leasen aktuellerer Waren abzuschließen. Angebote
für ein kommunales Leasing sind noch nicht eingeholt worden.
c)
iPad 1:1-Ausstattung
Der
Schulträger kauft für jede(n) Schüler(in) ein iPad und die Schule gibt dieses
per Leih- bzw. Nutzungsvereinbarung an diese(n) weiter. Administration,
Garantie- und Schadensabwicklung liegen dann wieder in den Händen der
Schule/des Schulträgers.
1:1-Ausstattung
Rupert-Neudeck-Gymnasium
·
Annahme:
je 75 SuS je Klassenstufe, somit 675 SuS
·
Nutzungsdauer:
4,5 Jahre
·
Folglich:
2 iPad´s pro Schüler/in bis zum Abitur, somit 150 iPad´s pro Jahr 550 €
Anschaffungskosten = 82.500 €/a (investiv) bzw. rd. 18.400 €
Abschreibungsaufwand pro Jahr
1:1-Ausstattung
Grundschulen
·
ca.
700 Grundschüler/innen
·
Nutzungsdauer:
4 Jahre
·
Folglich:
175 iPad´s pro Jahr x 550 € Anschaffungskosten = 96.250 €/a (investiv) bzw. rd.
24.000 T€ Abschreibungsaufwand pro Jahr
C.
Fazit
Die zunehmende Digitalisierung stellt Bund, Land und die kommunalen
Schulträger vor immense, vor allem auch finanzielle, Herausforderungen. Selbst
unter Inanspruchnahme der dargestellten Förderprogramme werden erhebliche
Anteile über Eigenmittel der Kommune aufzubringen sein (vgl. Haushalt,
Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben).
Außer Frage steht, dass der Schulträger die Kosten für die digitale
Ausstattung der Schulen trägt, wie Breitbandanschluss, WLAN,
Präsentationstechnik. Fraglich und politisch zu diskutieren ist jedoch, wie die
Finanzierung von Endgeräten (bei einer 1:1-Ausstattung) für die Schülerinnen
und Schüler erfolgen soll. In Anlehnung an die Ausführungen unter B.1 und B.3,
der seit Jahren auch von den kommunalen Spitzenverbänden geführten Diskussion
sowie der Nutzungsmöglichkeit der digitalen Endgeräte auch für außerschulische
Dinge vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass eine kommunale Finanzierung
nicht angezeigt ist. Vielmehr stellt sich die Frage nach einer angemessenen Finanzierungsmöglichkeit
durch die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler analog der
derzeitigen Finanzierung der schulisch notwendigen Taschenrechner. Dies ist
zumindest solange notwendig, bis auf landespolitischer Ebene eine Entscheidung
über die Finanzierung der digitalen Endgeräte getroffen wird bzw. seitens der
Landesregierung geklärt wird, ob es sich bei iPad´s um Lern- oder Lehrmittel
handelt.
Nach Auskunft der Medienberatung Coesfeld werden die Schüler-iPad´s im
Kreis Coesfeld i.d.R. durch die Eltern finanziert. Oftmals wird hierzu ein
Dienstleister in Anspruch genommen, über den die Finanzierung mit
Monatsbeträgen abgewickelt wird. In einem nächsten Schritt sollten der
Schulträger und/oder die Schulleitung alternative Finanzierungsalternativen prüfen
und dem Ausschuss entsprechend berichten.
Da mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 am Rupert-Neudeck-Gymnasium die
zweite Jahrgangsstufe mit Leihgeräten ausgestattet wurde, sollte eine
Entscheidung über das weitere Vorgehen zeitnah erfolgen (auch im Hinblick auf
die anstehenden Elterninformationsabende für die künftigen 5-er Klassen). Zudem
ist zu berücksichtigen, dass ab dem Zeitpunkt des realisierten Glasfaseranschlusses
am Gymnasium, eine Ausstattung und Nutzung von iPad´s in möglichst allen
Jahrgangsstufen erfolgen soll. Auch gilt zu beachten, dass eine
Grundsatzentscheidung für das Rupert-Neudeck-Gymnasium in relativ kurzer Zeit
eine analoge Folgewirkung für die Grundschulen entfalten könnte.
Finanzielle Auswirkungen:
Abhängig von der politischen Entscheidung
Anlagen:
Gemeinsamer Orientierungsrahmen der Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld