Betreff
Sachstandsbericht zur Digitalisierung der Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln
Vorlage
108/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung zur weiteren Digitalisierung der gemeindlichen Schulen werden befürwortend zur Kenntnis genommen. Die dargestellte Planung zur Umsetzung soll in der dargestellten Form, unter Inanspruchnahme der Fördermittel, fortgeführt werden.

Die Finanzierung für eine 1:1 Ausstattung der Schülerinnen und Schüler am Rupert-Neudeck-Gymnasium soll durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit der Schulleitung alternative Finanzierungsalternativen, auch unter Berücksichtigung einer Sozialstaffel“, zu prüfen und dem Ausschuss entsprechend zu berichten.


Sachverhalt:

 

A.  Rahmenbedingungen für die Schuldigitalisierung

 

Zunehmende Digitalisierung verändert mit hoher Dynamik berufliche Anforderungen, das Arbeitsleben und Kommunikationsformen. Die Chancen und Herausforderungen sind vielfältig und die Bildungseinrichtungen stehen vor der Frage, wie sie darauf reagieren können, um die Kinder und Jugendlichen bestmöglich auf ein selbständiges Leben in dieser „digitalen Welt“ vorzubereiten.

 

Die Digitalisierung hat auch in den Schulen der Gemeinde Nottuln längst Einzug gehalten und das Lernen im „digitalen Wandel“ stellt derzeit im Zusammenspiel von Schulen und Schulträgern eine zentrale Herausforderung dar. Von schulischer Seite gilt es, die Thematik pädagogisch zu verankern, den Schulträgern kommt die Verantwortung zu, möglichst optimale Voraussetzungen in Form einer digitalen IT-Grundstruktur und Ausstattung für das digitale Lernen zu schaffen. Dazu gehören insbesondere die Anbindung der Schulen an das Glasfasernetz (Breitband), eine optimierte Netzwerkverkabelung und W-LAN in allen Unterrichtsräumen, Bereitstellung des Supports und nicht zuletzt die Finanzplanung für Ausstattung, Unterhaltung und Wiederbeschaffung von digitaler Ausstattung mit Präsentationsmedien und –technik sowie mit mobilen Endgeräten.

 

Die selbstbestimmten und kreativen Unterrichtsszenarien erfordern zukünftig vor allem mobile Technik. Die steigende Zahl mobiler Endgeräte wird die stationären Rechner (derzeit Computerräume und/oder kleine Computerecken in den Klassenräumen) voraussichtlich deutlich hinter sich lassen.

Zentrale Voraussetzungen zur Digitalisierung der Schulinfrastruktur durch den Schulträger:

A.1     Anbindung der Schulen an das Breitband

A.2     Strukturierte Netzwerkverkabelung im Schulgebäude sowie WLAN in allen

Klassenräumen

A. 3    Technische Ausstattung / Endgeräte (mobil und ggf. auch stationär) und

Präsentationstechnik

A.4     Software- und Medienlizenzen

A.5     Technischer Betrieb und Support

 

 

A.1      Breitbandausbau

Ein Glasfaseranschluss mit ausreichendem Datenvolumen und Bandbreite bildet die Grundlage für eine sinnvolle Nutzung von LAN und WLAN in den Schulen der Gemeinde Nottuln. Fördermittel für Breitbandanschlüsse der Schulen wurden sowohl beim Bund als auch beim Land beantragt und die Maßnahme wurde auch bereits ausgeschrieben. Parallel dazu wurde die bis Ende April 2020, danach pandemiebedingt verlängert bis Ende Juni 2020, laufende Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser abgewartet, um dann im Ausbauverfahren der privaten Haushalte sowie anderer gemeindlicher Immobilien, ggfls. auch die Schulen mit anzubinden.

 

Derzeit laufen Abstimmungsgespräche mit der Deutschen Glasfaser, den Bietern aus dem Ausschreibungsverfahren sowie dem Fördermittelgeber. Ziel ist es, die Breitbandversorgung der Schulen bis zum Schuljahresbeginn 2021/22 zu realisieren.

 

Die momentan vorhandene Netzinfrastruktur der Schulen reicht bei den derzeitigen Anwenderszenarien der Schulen (so die Einschätzungen der EDV-Abteilung) noch aus. Bei der vom Rupert-Neudeck-Gymnasium angestrebten 1:1 Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten, müsste derzeit jedoch mit erheblichen Einschränkungen im Betrieb gerechnet werden.

 

 

A.2      Netzwerkverkabelung in den Schulen

Für den Einsatz digitaler Infrastruktur ist eine grundlegende Verkabelung in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände von elementarer Bedeutung. Die pädagogisch genutzten Lehr- und Lernräume sollen auf Basis einer kabelgebundenen Gebäudevernetzung mit schulischem WLAN flächendeckend und gigabitfähig ausgestattet sein, damit bei zeitgleicher Inanspruchnahme durch eine hohe Anzahl von Nutzern ein störungsfreies Arbeiten mit den digitalen Geräten möglich ist. Daher ist in allen Schulgebäuden eine flächendeckende WLAN-Ausleuchtung notwendig.


Das Förderprogramm DigitalPakt NRW unterstützt Investitionen in die IT-Infrastruktur von Schulen. Bestandsaufnahmen der vorhandenen Strukturen und Investitionsplanungen für die einzelnen Schulen sind bereits angelaufen und sollen alsbald zusammengeführt werden. Ein entsprechender Förderantrag ist in Vorbereitung (vgl. B.2.1).

 

 

A.3      Digitale Ausstattung der Schulen

Auch im Hinblick auf zu erwartende Synergieeffekte bei einer einheitlichen Ausstattung der Schulen und um die Zielsetzung zu erreichen, möglichst optimale Voraussetzungen für das digitale Lernen zu schaffen, haben sich Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld bereits im Jahr 2018 in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht, der Medienberatung, der Wirtschaftsförderung und dem Regionalen Bildungsbüro auf einen

 

Gemeinsamen Orientierungsrahmen der Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld

 

verständigt (vgl. Anlage 1 der Vorlage).

 

 

·         Ausstattung der Schulen mit Präsentationstechnik

 

In jedem Unterrichtsraum, in dem mit digitalen Medien unterrichtet und gelernt wird, sollte perspektivisch auch die Möglichkeit zur Präsentation (Unterrichtsinhalte bzw. Arbeitsergebnisse) digitaler Inhalte bestehen.

 

Aufgrund der technischen und preislichen Entwicklung bei Flachbildschirmen hat sich gezeigt, dass Großbildschirme eine zunehmend interessante Lösung sind. Aus diesem Grunde wurde bereits im letzten Jahr damit begonnen, die bestehende Ausstattung der Schulräume mit Projektoren, Beamern, Whiteboards und Dokumentenkameras sukzessive mit passiven Flachbildschirmen zu ergänzen bzw. zu ersetzen.

 

 

·         Ausstattung der Schulen mit Endgeräten

 

Aufgrund der leichten Administrierbarkeit, der langen Verfügbarkeit des Betriebssystems und der Vielfalt der verfügbaren Software hat man sich im o.g. Orientierungsrahmen für den Einsatz von iPads entschieden und auch wenn nicht immer eine 1:1 Ausstattung erforderlich ist, so ist die 1:1 Ausstattung als ein langfristiges Ziel der Schul- und Unterrichtsentwicklung anzusehen. Erst wenn jede Schülerin und jeder Schüler für die jeweilige Aufgabe über ein entsprechend ausgestattetes und konfiguriertes Endgerät verfügt, kann z.B. die Arbeit auf Lern- und Arbeitsplattformen oder mit digitalen Schulbüchern verlässlich in den Unterrichtsalltag integriert werden (siehe Seite 19 Gemeinsamer Orientierungsrahmen).

 

 

A.3.1  Ausstattung der Grundschulen

Die Ausstattungsmerkmale einer Grundschule unterscheiden sich von den Merkmalen von weiterführenden Schulen und aufgrund der speziellen Anforderungen des Grundschulunterrichts ist die medientechnische Ausstattung der Grundschule anders zu planen. Die Geräte werden i.d.R. ergänzend zu den klassischen Unterrichtsmitteln eingesetzt und eine 1:1 Ausstattung der Schülerinnen und Schüler ist in der Regel noch nicht notwendig.

 

Die Ausstattungsmerkmale für einen Klassenraum an unseren Grundschulen sollten daher wie folgt aussehen:

 

·         WLAN

·         Präsentationsmedien (z.B. Display mit mind. 75“ über/neben der weiterhin vorhandenen Tafel oder Beamer)

·         Apple-TV

·         iPad-Lade- und Transportkoffer (alternativ Ladeschrank) mit 16 iPads (15 + 1 Lehrergerät), dies entspricht einer 1:2 Ausstattung (Gerät/Schüler)

 

Die Grundschulen der Gemeinde Nottuln verfügen derzeit bereits über Ausstattungen wie folgt:

 

Schule

Anzahl

Schüler
(lt. amtlicher Statistik 10/2019)

Anzahl Klassen
(lt. amtlicher Statistik 10/2019)

Gerätebezeichnung

Anzahl

 

Astrid-Lindgren-GS

 

200 SuS

 

 9

 

Stationäre Schüler-PC´s (Beschaffung in 01/2013)

-       weitere veraltete PC´s in den Klassenräumen

 

iPad-Klassensatz (Anzahl 16+1)

 

Lade- u. Transportkoffer f. iPads

 

Apple-TV

 

65“-Display, kleine Aula

75“-Display, Klassenräume

 

30

 

 

 

 

 2

 

 

 2

 

 

 5

 

 1

 2

 

St. Martinus-GS

 

255 SuS

 

11

 

Stationäre Schüler-PC´s (Beschaffung in 02/2016)

-       weitere veraltete PC´s in den Klassenräumen

 

iPad-Klassensatz (Anzahl 16+1)

 

Lade- u. Transportkoffer f. iPads

 

Apple-TV

 

75“-Displays

 

15

 

 

 

 

 2

 

 

 2

 

 

 5

 

 3

 

St. Marien-GS

 

164 SuS

 

 8

 

Stationäre Schüler-PC´s (Beschaffung in 02/2016)

-       weitere veraltete PC´s in den Klassenräumen

 

iPad-Klassensatz (Anzahl 16+1)

 

Lade- u. Transportkoffer f. iPads

 

Apple-TV

 

75“-Displays (1x Lehrerzimmer, 4 x Klassenräume)

 

24

 

 

 

 

 2

 

 

 2

 

 

 7

 

 5

 

 

Sebastian-GS

 

 

 98 SuS

 

 4

 

Laptops (Spende) – aufgerüstet mit Betriebssystem Windows 7/10 in 02/2016

-       weitere veraltete PC´s in den Klassenräumen

 

iPad-Klassensatz (Anzahl 16+1)

 

Lade-u. Transportkoffer f. iPads

 

 

30

 

 

 

 

 

 

 1

 

 

 1

 

 

 

A.3.2  Ausstattung des Rupert-Neudeck-Gymnasiums (RNG)

Im RNG werden die Geräte umfassender eingesetzt, da die Schülerinnen und Schüler komplexere Sachverhalte und Aufgaben selbständig erarbeiten können. Daher wird eine 1:1 Ausstattung mit mobilen Endgeräten sowohl von der Schulleitung als auch dem Schulträger für die Zukunft angestrebt.

 

Das RN-Gymnasium verfügt derzeit über folgende Ausstattung:

 

Schule

Anzahl

Schüler
(lt. amtlicher Statistik 10/2019)

Anzahl Klassen
(lt. amtlicher Statistik 10/2019)

Gerätebezeichnung

Anzahl

 

RN-Gymnasium

 

 

439 SuS

 

11 (SEK I)

 

Stationäre Schüler-PC´s

1.    Computerraum
(Beschaffung 11/2016)

2.    Computerraum
(Beschaffung 08/2018)

 

iPad´s für 5-er Klassen Schuljahr 2019/2020

iPad´s für 5-er Klassen Schuljahr 2020/2021

 

Lade-u. Transportkoffer

 

Apple-TV

 

75“-Displays (Klassenräume)

 

Dokumentenkameras (ELMO)
(Beschaffungszeiträume 2015/2016/2018)

 

Beamer (Beschaffung 08/2014)

 

 

25

 

30

 

 

48

 

65

 

 

 3

 

14

 

 9

 

40

 

 

 

30

 

 

 

In einer mit dem Schulträger abgestimmten Pilotphase wurden die iPad´s am RNG in den 5-er Klassen des Jahrgangs 2019/2020, in Verbindung mit einer von den Erziehungsberechtigten und der Schulleitung unterzeichneten Nutzungsvereinbarung, direkt an die Schülerinnen und Schüler leihweise ausgegeben. Somit können digitale Hausaufgaben u.a. auch Internetrecherchen mit den schulischen Zugangsbeschränkungen genutzt werden. Zusätzliche Apps können nicht installiert werden.

 

Die temporäre Ausgabe der Geräte an die Schülerinnen und Schüler nur im Vormittagsbereich ist aus Sicht der Schulleitung nicht sinnvoll. Die Ausleihe der Geräte stellt somit auch das Arbeiten zu Hause sicher, so zur Wiederholung und Einübung des gelernten Stoffes. Darüber hinaus können digitale Hausaufgaben gestellt werden und Rechercheaufgaben für Unterrichtsprojekte und Präsentationen erfolgen. Eine temporäre Ausgabe der mobilen Endgeräte nur für den Schulunterricht würde nicht den Anforderungen an digitale Bildung gerecht werden. Im Endausbau ist eine 1:1 Ausstattung erforderlich.

 

Aufgrund dieser Argumentation und der positiven Erfahrungen mit den 5-er Klassen des Schuljahres 2019/2020 wurde auch für die 5-er Klassen des aktuellen Jahrgangs 2020/2021 gleichermaßen verfahren.

 

Ob zukünftig weiterhin schulträgerfinanzierte iPad´s den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden sollen, bedarf einer politischen Grundsatzentscheidung.

 

 

A.4      Digitale Schulplattformen

Schule möchte und soll digitaler werden. Das bedeutet unter anderem auch die gemeinsame Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten sowie das Verteilen und Verschicken von Dokumenten über das Netz. Digitale Schulplattformen wie Logineo NRW (LMS) und iServ bieten digitale Klassenzimmer und schulische Kommunikationsprogramme sowie Cloudspeicher zur Datenablage. Jede Schulplattform unterscheidet sich in Funktionalität und Umfang.

 

 

A.4.1 Logineo NRW ist eine webbasierte Schulplattform für Lehrer und Schüler und bietet folgende Funktionen:

-       Cloudbasierte Datenablage

o   Zugriff von jedem browserfähigen Endgerät

-       Dienstliche E-Mail-Adressen

-       Personalisierte Kalender und Gruppenkalender

 

Logineo NRW LMS ist eine webbasierte Lernmanagementsoftware und bietet folgende Funktionen:

 

-       Digitales Klassenzimmer (ohne Videokonferenzen)

-       Online Unterrichtsmaterialien bereitstellen

-       Cloudbasierte Datenablage

 

Hinweis:

„Logineo NRW“ und „Logineo NRW LMS“ sind zwei voneinander getrennte Plattformen. Daten die in der „Logineo NRW“ Cloud abgelegt wurden, können nicht direkt in die „Logineo NRW LMS“ Cloud übernommen werden. Sie müssen hierzu aus der einen Cloud herunter und zur anderen hochgeladen werden. Daher gibt es auch für beiden Plattformen eigene Login-Daten.

 

LOGINEO NRW wird vom Land Nordrhein-Westfalen für alle Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Anforderungen des Datenschutzes sowie die Barrierefreiheit sind dabei berücksichtigt. Neben den bislang zur Verfügung stehen LOGINEO-Bausteinen soll im laufenden Schuljahr ein datenschutzkonformer Messenger mit integriertem Videokonferenztool ergänzt werden.

 

 

A.4.2  Office365

-       Webbasiertes Office

-       Dienstliche E-Mail-Adressen

-       Personalisierte Kalender und Gruppenkalender

-       Online Nutzung von Office Produkten wie Word, Excel, Powerpoint etc.

-       Microsoft Teams (Digitales Klassenzimmer)

 

Für den Grundschulbereich ist die Education-Version von Office 365 ausreichend. Damit können bis zu 50 Personen vernetzt werden. Die Version ist kostenfrei.

 

Die erweiterte Version ist kostenpflichtig. Damit kann aber jede/r Schüler/in bis zu fünf Geräte, auch private Geräte, betreiben.

 

 

A.4.3  iServ ist ein Schulserver und bietet folgende Funktionen:

-       Browser- und App-Zugriff

-       Kommunikation

o   E-Mail-Adresse

o   Schulinternes Forum

-       Organisation

o   Personalisierte Kalender

o   Stunden-, Klausur-, Vertretungs- sowie Raumplan

o   Anonymisierte Umfragen

-       Unterricht

o   Digitales Klassenzimmer

o   Online Unterrichtsmaterialien bereitstellen

o   Videokonferenzen

o   Klausurmodus für Rechner

o   Rechnersperre sowie Fernsteuerung durch Lehrer

-       Netzwerk

o   Benutzerverwaltung

o   Druckerverwaltung

o   Geräteverwaltung

o   Softwareverteilung

o   Integrierter Backup Server

 

Der Schulserver ist kostenpflichtig und kann nicht durch die vom Land NRW aufgelegten Förderprogramme finanziert werden. Für die einmalige Einrichtung von iServ entstehen je Schule einmalige Kosten von 500 €. Je Schüler/in und Jahr ist dann zudem ein Betrag von 5 € aufzubringen.

 

 

A.4.4  Einsatz von Schulplattformen

 

Grundschulen:

-       Für die Lehrerkollegien soll Office365 beibehalten werden. Damit können alle Office Produkte kostenfrei genutzt werden.

-       Für den Unterricht haben bzw. werden die Grundschulen Logineo NRW verwenden. Hierzu ist ein Beschluss der jeweiligen Lehrerkonferenz notwendig. LOGINEO NRW wird für die  Kommunikation der Schule benutzt (Dienstliche E-Mail-Adressen, sowie Datenablage)

o   Die E-Mails werden von Office365 umgeleitet zu Logineo NRW

-       Logineo NRW LMS wird nach der Einrichtung und Inbetriebnahme als Lernplattform zwischen Lehrern und Schülern eingesetzt.

 

Rupert-Neudeck-Gymnasium:

-       Laut Beschluss der Lehrerkonferenz soll Office365 weiterhin für alle Lehrer/innen und SuS zur Verfügung stehen, damit sowohl Lehrer als auch Schüler die Office Produkte – auch privat - nutzen können.

-       Als digitales Klassenzimmer wird Microsoft Teams (in Office365 enthalten) genutzt; die Erfahrungen werden als positiv bewertet.

-       Logineo NRW soll nach Beschluss der Lehrerkonferenz derzeit noch nicht beantragt werden. Es ist u.a. zu klären, wie praktikabel der Wechsel zwischen LOGINEO als Mail und Microsoft Teams (Office365) als Digitales Klassenzimmer ist.

 

 

A.5      Technischer Betrieb und Support

 

Beim technischen Support findet bereits seit Jahren eine Arbeitsteilung zwischen Schulen (First-Level) und Schulträgern (Second-Level) statt. Da es sich bei Lehrkräften um pädagogische, nicht aber um technisches Fachpersonal handelt, können die Aufgaben des schulischen Supports, die das Lehrpersonal übernimmt, nur einfache sein (dies trifft insbesondere auf die Grundschulen zu, die derzeit nicht über IT-Lehrkräfte verfügen). Insbesondere Einrichtung, Konfiguration und technischer Support werden daher zunehmend durch externe Dienstleister bzw. EDV-Abteilungen der Schulträger übernommen.

 

In der Gemeindeverwaltung Nottuln wurde im letzten Jahr in einem ersten Schritt die EDV-Abteilung personell aufgestockt. Ob auf Dauer der technische Support durch eigenes Personal möglich ist oder ob ein externer Dienstleister zur Unterstützung herangezogen wird, wird sich durch den weiteren Ausbau zeigen.

 

 

 

B.  Finanzierung digitalen Endgeräte

Neben den unter A dargelegten technischen Dingen ist auch die Finanzierung zu klären. Hierbei steht außer Frage, dass der Schulträger die Kosten für den Breitbandausbau, die Netzwerkverkabelung sowie WLAN-Ausstattung der Schulen, die Präsentationstechnik und den Support finanzieren muss. Hierfür stehen allenfalls Fördermittel verschiedener Programme von Bund und Land zur Verfügung.

 

Zu klären ist insbesondere die Finanzierung der digitalen Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler.

 

 

B.1      Pflichtaufgabe der Kommune?

Die Frage der Finanzierung der IT-Ausstattung von Schulen, Lehrkräften und Schülern beschäftigt die Schulträger seit Jahren. Die Kommunalen Spitzenverbände stehen hierzu im Austausch mit der Landesregierung. Insbesondere die Frage der Übernahme der Kosten für die digitalen Endgeräte und der damit verbundenen Dauerkosten, ist bislang nicht geklärt. Die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehende Schließung von Schulen sowie der notwendigen Distanzbeschulung hat erhebliche Dynamik in die Diskussion gebracht.

 

Kritisiert wurde von kommunaler Seite von Beginn an, dass durch das Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ nur begrenzt digitale Endgeräte finanziert werden können sowie nicht finanzierte Dauerkosten verursacht werden. Insofern ist das aufgelegte „Sofortausstattungsprogramm“ für bedürftige SuS ein Beitrag zur Herstellung des für notwendig erachteten Ausstattungsstandards. Der Beschuss des Landessozialgerichtes Essen vom 22.05.2020 belegt zudem, dass eine nach dem SGB II leistungsberechtigte Schülerin in der Pandemielage Anspruch auf Finanzierung eines Tablets hat, um an dem digitalen Schulunterricht teilnehmen zu können. Mit der Anerkennung des pandemiebedingten Mehrbedarfs steht (so auch die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände) fest, „dass der Pflichtaufgabenkanon der kommunalen Schulträger die Bereitstellung digitaler Endgeräte für die Schülerschaft eben gerade nicht umfasst.“

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW setzt sich dafür ein, dass die notwendige Digitalisierung der Schulen bei der Schulfinanzierung durch das Land NRW berücksichtigt wird. Als Idee wird die Auflegung eines landeseigenen Sondervermögens „Schule und Bildung“ angeregt. Damit könnte neben der klassischen Finanzierung durch die Schulpauschale nach dem GFG eine weitere Finanzierungsmöglichkeit geschaffen werden. Der bestehende Schulkonsens zur Finanzierung der Schulen läuft im Jahr 2023 aus. Die Grundsatzfragen der Schuldigitalisierung sollen dann bei der Neuauflage mit berücksichtigt werden. Bis dahin müssen die Schulträger für sich eine Entscheidung über die Ausstattung mit digitalen Endgeräten für SuS treffen.

 

 

B.2      Förderprogramme

 

B.2.1  DigitalPakt NRW

Das Förderprogramm DigitalPakt NRW (RdErl. d. Ministeriums f. Schule und Bildung vom 11.09.2019 – 411) unterstützt Investitionen in die IT-Grundstruktur von Schulen und in die zur medialen Ausstattung gehörenden digitalen Arbeitsgeräte und schulgebundenen mobilen Endgeräte. Betriebskosten werden aus dem Förderprogramm nicht unterstützt. Lt. Anlage zur Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW erhält die Gemeinde Nottuln im Rahmen der Beantragung aus dem Fördertopf ein zugewiesenes Budget von einmalig bis zur Höhe von 325.904 € (Für kreisfreie Städte und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 % nach Schülerzahlen (amtliche Schuldaten 2018/2019) und 25 % nach dem Anteil der erhaltenen Schlüsselzuweisungen zugewiesen.). Die Zuwendung wird in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt, die Kommune trägt eine 10 %igen Eigenanteil.

 

Bewilligungen aus dem Schulträger-Budget sind nur möglich, soweit die Anträge bis zum 31.12.2021 vollständig bei der Bewilligungsstelle eingereicht wurden. Grundvoraussetzung für eine Beantragung von Fördermitteln muss für jede Schule ein sog. technisch-pädagogisches Einsatzkonzept erstellt werden. Diese Konzepte sind u.a. mit der Medienberatung des Kreises Coesfeld erstellt worden und liegen inzwischen vor.

 

 

 

Folgende vier Fördersäulen gibt es im DigitalPakt NRW:

 

·           IT-Grundstruktur

-       Digitale Vernetzung des Schulgebäudes/-geländes, das flächendeckende WLAN sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte

 

·           Digitale Arbeitsgeräte

-       insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung, die berufsbezogene Ausbildung und schulgebundene Lehrerarbeitsplätze

 

·           Schulgebundene mobile Endgeräte
- Laptops, Notebooks und Tablets (keine Smartphones) für SuS mit folgenden Einschränkungen:

- die Schule verfügt über digitale Vernetzung/WLAN oder diese wurde über den

  DigitalPakt beantragt

- Vorliegen spezifisch begründeter fachlicher oder pädagogischer Anforderungen

- maximal 20% der Gesamtinvestition bzw. maximal 25.000 € je Schule

·           Regionale Maßnahmen
- bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbeizuführen oder die Service-Qualität zu steigern, bestehende Infrastrukturen zu sichern

 

Die Mittel des DigitalPaktes NRW werden nicht ausreichen, um alle investiven Ausgaben z.B. für mobile Endgeräte, Software oder digitale Lehr- und Lernmittel zu finanzieren. Die zu erwartenden konsumtiven Ausgaben, z.B. für den sicheren und störungsfreien Betrieb oder das Lizenzmanagement werden durch den DigitalPakt NRW nicht unterstützt.

 

 

B.2.2  „Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler“

Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – Sofortausstattungsprogramm an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen, RdErl- d. Ministeriums f. Schule und Bildung v. 21.07.2020

 

Mit diesem Programm unterstützt die Landesregierung die Schulen bei der Ausstattung zur Erstellung von professionellen Online-Lehrangeboten sowie bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen können.

 

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 € pro Gerät (einschl. Nebenausgaben) gefördert.

 

Aus diesem Fördertopf kann die Gemeinde Nottuln Fördermittel bis zu einer Höhe von 53.338,70 € erhalten. Der Bund und das Land NRW finanzieren insgesamt 90 % der Ausgaben. Die Schulträger haben einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% zu leisten. Der kommunale Eigenanteil beträgt somit 5.333,87 €.

 

Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die beschafften mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.

 

Gespräche mit den Schulleitungen sind bereits erfolgt. Bedarfe liegen demnach an allen Schulen vor, genaue Zahlen allerdings noch nicht. Nach einer ersten Einschätzung der Schulleitungen werden die Fördermittel nicht ausreichen, um alle bedürftigen SuS zu versorgen. Mit dem Förderprogramm können 120 iPad´s beschafft werden. Die Beschaffung über die citeq ist bereits veranlasst. Die Fördermittel sollen in vollem Umfang verausgabt werden. 

 

 

B.2.3  Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 28.07.2020

 

Seit Jahren fordern Lehrerverbände die Ausstattung der Lehrer mit Dienstrechnern – so auch in NRW. Im Rahmen des o.g. Investitionsprogramms gewährt das Land Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Lehrkräften an Schulen in NRW. Ziel ist es, Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen u.a. durch Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen dienstlichen Endgeräten sowie Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten zu unterstützen.

 

Die Gemeinde Nottuln als Schulträger erhält aus diesem Förderprogramm Fördermittel bis zu einer Höhe von 51.500 € (Höchstbetrag 500 € je mobiles Endgerät einschl. Nebenausgaben). Der Verteilschlüssel für die Fördermittel ergibt sich aus der Anzahl der Lehrkräfte (Amtliche Schuldaten 2019/2020). Die schulgebundenen mobilen Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) werden den Lehrkräften zur dienstlichen Aufgabenerledigung unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

Gespräche mit den Schulleitungen sind erfolgt. Mit dem Förderprogramm werden 103 iPads beschafft. Die Beschaffung über die citeq ist bereits veranlasst. Die Fördermittel sollen in vollem Umfang beantragt verausgabt werden. Damit kann dann eine 100%ige Ausstattung der vom Land NRW beschäftigten Lehrer/innen erfolgen.

 

 

B.3      Finanzierung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

Je nach Endgerät fallen im Schnitt zwischen 500 und 560 € (iPad, Schutzhülle, Eingabestift, MDM) an. Wichtig ist, die Kosten langfristig zu betrachten so z.B. unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer von ca. vier Jahren eines digitalen Endgerätes.

 

Entscheidend für die Finanzierung ist, ob iPad´s als Lern- oder Lehrmittel einzustufen sind. Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die die Schüler/innen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigen. Dazu zählen Schulbücher, Taschenrechner, Zirkel und Zeichengeräte. Diese Lernmittel sind von den Eltern aufzubringen. Lehrmittel hingegen bezeichnen die zur Schule gehörenden Unterrichtsmittel wie geografische Karten, Materialen für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder auch EDV-Räume. Die Lehrmittel sind durch den Schulträger zu stellen.

 

Über Beschaffungsmöglichkeiten im Rahmen der Lernmittelfreiheit hat ein Mail-Austausch zwischen der Gemeinde Nottuln als Schulträger und dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, Referat 411, Lernen im digitalen Wandel, Medienberatung, Lernmittel, stattgefunden. Nach Auffassung des Fachreferats seien iPad´s keine Lernmittel (§ 30 SchulG). Deshalb seien sie auch nicht unter Nutzung des Durchschnittsbetrags (= Etat der Schule für Lernmittel zuzüglich Eigenanteil der Eltern) zu beschaffen und zu finanzieren. Wegen der Höhe der Aufwendungen für ein iPad könnten Eltern auch nicht verpflichtet werden, ein solches auf eigene Kosten zu beschaffen. (Zitat der Mail vom 18.10.2018). Bis Anfang Januar 2020 hat sich nach erneuter Rückfrage beim zuständigen Fachreferat an der Einschätzung nichts geändert.

 

Somit gibt es bislang keine verbindliche landesseitige Vorgabe oder gesetzliche Regelung (wie z.B. vor einigen Jahren hinsichtlich der Beschaffung von grafikfähigen Taschenrechnern), zu einer möglichen Elternbeteiligung bei der Ausstattung mit digitalen Endgeräten.

 

Bezüglich einer Finanzierung und Realisierung von iPad-Klassen in Schulen haben sich verschiedene Möglichkeiten herauskristallisiert. Im Folgenden werden drei Varianten vorgestellt, die sich zurzeit in der Schullandschaft finden lassen:

 

 

B.3.1 Elternfinanzierung

Die Eltern kaufen bzw. finanzieren oder leasen die Geräte und Zubehör über eine bestimmte Dauer (häufig Laufzeiten von 36 Monaten). Die Geräte sind Eigentum der Schülerinnen und Schüler. Für eine angestrebte Gleichstellung aller Schülerinnen und Schüler können die Eltern aus einem Angebots-Bundle eines zuvor von der Schule festgelegten Vertriebspartners (z.B. iPad, Schutzhülle, Stift, Versicherung) in einem abgeschlossenen Online-Shop die Bestellungen vornehmen. Die Geräte werden an die Schule geschickt und dort werden sie auch für den schulischen Betrieb eingerichtet, da für den Betrieb der Geräte im Schulnetz bestimmte technische Zugriffsfunktionen durch das sog. Mobile Device Management erforderlich sind. Die private Nutzung wird im Schulbetrieb eingeschränkt.

 

Für finanzschwache Familien oder auch Familien mit mehreren Kindern werden Unterstützungsmechanismen eingerichtet (Preisstaffelung für Geschwisterkinder, Unterstützung durch Förderverein, Leihgeräte des Schulträgers, etc.).

 

 

B.3.2  Bring Your Own Device (BYOD)
Jeder(r) Schüler(in) bringt das eigene Gerät (von zu Hause) mit, um in der Schule damit zu arbeiten. Voraussetzung für diese Form ist allerdings, dass die Schülerinnen und Schüler über ein privat beschafftes Gerät verfügen. Für den Einsatz im Unterricht müssen dann App Listen ausgegeben werden oder die notwendigen Apps über die Schule zur Verfügung gestellt werden.

Problematisch sind hierbei insbesondere die unterschiedlichen Betriebssysteme und die Administrierbarkeit der einzelnen Geräte. Für einzelne Projektarbeiten ist das BYOD-System sicherlich gut geeignet, jedoch nicht im dauerhaften Einsatz einer iPad-Klasse.

 

 

B.3.3 Finanzierung durch den Schulträger

a) iPad-Kofferlösungen ausschließlich für schulische Zwecke

Für die Klassen werden iPad-Klassensätze als Kofferlösung (15+1) beschafft (Kosten rd. 9.500 €/Klasse inkl. 1 Koffer), die von mehreren Schülerinnen und Schülern einer Klasse/Lerngruppe (sog. Shared-iPad) im Unterricht genutzt werden.

 

Diese Lösung bietet der Schule einen kostengünstigen Einstieg in die iPad-Klassen, der Koffer kann mobil eingesetzt werden und bietet Schutz vor Diebstahl oder Beschädigung. Darüber hinaus können die Geräte im Koffer gleichzeitig geladen und ggf. synchronisiert werden. Grundsätzlich erfordert der Einsatz der Geräte jedoch mehr organisatorischen Aufwand, da sich die Lehrkräfte über die Nutzungszeiten abstimmen müssen.

 

 

b)    Kommunales Leasing

Leasing ähnelt einem Mietvertrag, bei dem die Kommune über eine Leasinggesellschaft die Geräte für eine zuvor vereinbarte Laufzeit gegen festgelegte Ratenzahlungen erhält. Am Ende der Vertragslaufzeit hat die Kommune die Möglichkeit die Geräte zum Markt- oder zum vereinbarten Restwert zu kaufen, die Geräte zurückzugeben oder den Leasingvertrag zu verlängern.

Häufig erfolgt eine Rückgabe der Geräte, um einen neuen Vertrag für das Leasen aktuellerer Waren abzuschließen. Angebote für ein kommunales Leasing sind noch nicht eingeholt worden.

         

 

c)    iPad 1:1-Ausstattung

Der Schulträger kauft für jede(n) Schüler(in) ein iPad und die Schule gibt dieses per Leih- bzw. Nutzungsvereinbarung an diese(n) weiter. Administration, Garantie- und Schadensabwicklung liegen dann wieder in den Händen der Schule/des Schulträgers.

 

1:1-Ausstattung Rupert-Neudeck-Gymnasium

·         Annahme: je 75 SuS je Klassenstufe, somit 675 SuS

·         Nutzungsdauer: 4,5 Jahre

·         Folglich: 2 iPad´s pro Schüler/in bis zum Abitur, somit 150 iPad´s pro Jahr 550 € Anschaffungskosten = 82.500 €/a (investiv) bzw. rd. 18.400 € Abschreibungsaufwand pro Jahr

 

1:1-Ausstattung Grundschulen

·         ca. 700 Grundschüler/innen

·         Nutzungsdauer: 4 Jahre

·         Folglich: 175 iPad´s pro Jahr x 550 € Anschaffungskosten = 96.250 €/a (investiv) bzw. rd. 24.000 T€ Abschreibungsaufwand pro Jahr

 

 

C.   Fazit

 

Die zunehmende Digitalisierung stellt Bund, Land und die kommunalen Schulträger vor immense, vor allem auch finanzielle, Herausforderungen. Selbst unter Inanspruchnahme der dargestellten Förderprogramme werden erhebliche Anteile über Eigenmittel der Kommune aufzubringen sein (vgl. Haushalt, Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben).

 

Außer Frage steht, dass der Schulträger die Kosten für die digitale Ausstattung der Schulen trägt, wie Breitbandanschluss, WLAN, Präsentationstechnik. Fraglich und politisch zu diskutieren ist jedoch, wie die Finanzierung von Endgeräten (bei einer 1:1-Ausstattung) für die Schülerinnen und Schüler erfolgen soll. In Anlehnung an die Ausführungen unter B.1 und B.3, der seit Jahren auch von den kommunalen Spitzenverbänden geführten Diskussion sowie der Nutzungsmöglichkeit der digitalen Endgeräte auch für außerschulische Dinge vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass eine kommunale Finanzierung nicht angezeigt ist. Vielmehr stellt sich die Frage nach einer angemessenen Finanzierungsmöglichkeit durch die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler analog der derzeitigen Finanzierung der schulisch notwendigen Taschenrechner. Dies ist zumindest solange notwendig, bis auf landespolitischer Ebene eine Entscheidung über die Finanzierung der digitalen Endgeräte getroffen wird bzw. seitens der Landesregierung geklärt wird, ob es sich bei iPad´s um Lern- oder Lehrmittel handelt.

 

Nach Auskunft der Medienberatung Coesfeld werden die Schüler-iPad´s im Kreis Coesfeld i.d.R. durch die Eltern finanziert. Oftmals wird hierzu ein Dienstleister in Anspruch genommen, über den die Finanzierung mit Monatsbeträgen abgewickelt wird. In einem nächsten Schritt sollten der Schulträger und/oder die Schulleitung alternative Finanzierungsalternativen prüfen und dem Ausschuss entsprechend berichten.  

 

Da mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 am Rupert-Neudeck-Gymnasium die zweite Jahrgangsstufe mit Leihgeräten ausgestattet wurde, sollte eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zeitnah erfolgen (auch im Hinblick auf die anstehenden Elterninformationsabende für die künftigen 5-er Klassen). Zudem ist zu berücksichtigen, dass ab dem Zeitpunkt des realisierten Glasfaseranschlusses am Gymnasium, eine Ausstattung und Nutzung von iPad´s in möglichst allen Jahrgangsstufen erfolgen soll. Auch gilt zu beachten, dass eine Grundsatzentscheidung für das Rupert-Neudeck-Gymnasium in relativ kurzer Zeit eine analoge Folgewirkung für die Grundschulen entfalten könnte.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von der politischen Entscheidung


Anlagen:

Gemeinsamer Orientierungsrahmen der Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld