Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird zur Beratung an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verwiesen.
Sachverhalt:
Die Bürgeranregung vom 03.08.2020 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Es handelt sich um eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, für den nach § 4 abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist.
Aufgrund des bauplanungsrechtlichen Inhalts der Bürgeranregung wird die Beratung zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen, der nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln über die Bauleitplanung gemäß BauGB berät und empfehlend beschließt, verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch nicht bekannt
Anlagen:
Anlage 1 Bürgeranregung
gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Anlage 2 Vorlage 189/2012 mit Anlagen