Betreff
Satzung über den Wochenmarkt der Gemeinde Nottuln (Wochenmarktsatzung) vom 03. Februar 2020 in der Fassung vom 28. März 2020
Vorlage
032/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Die Satzung über den Wochenmarkt der Gemeinde Nottuln (Wochenmarktsatzung) vom 05. Juli 1983 in der Fassung vom 22. Mai 1984 wird aufgehoben.

  1. Der in Anlage 1 abgedruckte Entwurf der „Satzung über den Wochenmarkt der Gemeinde Nottuln (Wochenmarktsatzung)“ wird als Satzung beschlossen.
  2. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Bestimmung der zusätzlichen Gegenstände des Wochenmarktverkehrs auf dem Nottulner Wochenmarkt in der Fassung vom 26.03.1982 wird aufgehoben.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 12.11.2019 wurde seitens der Verwaltung zugesagt, noch im ersten Quartal 2020 einen überarbeiteten Entwurf für eine Wochenmarktsatzung vorzulegen, welcher die Möglichkeit des politischen Diskurses auf dem Markt eröffnet.

 

Im Vorfeld sind insb. Erfahrungswerte aus der Gemeinde Havixbeck sowie Rückmeldungen der derzeitigen Nottulner Marktbeschicker eingeholt worden.

 

Zunächst sind verschiedene Möglichkeiten der Zulässigkeit von Politik auf dem Wochenmarkt möglich. Einerseits ist denkbar, feste Stände von Parteien, Interessengruppen etc. nicht auszuschließen. Andererseits besteht die Möglichkeit, den politischen Diskurs ohne festen Standplatz in Form des Verteilens von Flyern, des Sammelns von Unterschriften etc. zuzulassen.

 

Für feste Standplätze spricht, dass die Möglichkeit der Information durch den zur Verfügung stehenden Raum erheblich größer wäre. Gegen feste Standplätze spricht, dass derzeit eine freie Fläche (im Gegensatz zu z.B. der Gemeinde Havixbeck) nicht vorhanden ist. Mithin müsste einem derzeit vorhandenen Marktbeschicker der Platz gekündigt werden. Weiterhin wäre dann lediglich eine Freifläche vorhanden. Hierfür müsste im Falle von mehreren Bewerbern eine Vergaberegel gefunden werden. Sofern ein Interesse an einer Belegung einer Freifläche nicht besteht, wäre diese unbesetzt, was der Attraktivität des Marktes insgesamt abträglich wäre. Schließlich müsste die Partei bzw. Interessengruppe sich jeweils mit ihrem Stand in den komplizierten Aufbau des Marktes insgesamt einfügen, was bei größeren Ständen bzw. Wagen einen erheblichen Aufwand erzeugt.

 

Insgesamt überwiegen aus Sicht der Verwaltung die Argumente für eine Zulassung des politischen Diskurses ohne feste Stellfläche. Dies entspricht auch dem nahezu einheitlichen Wunsch der Marktbeschicker, die sich zu dem Thema geäußert haben.

 

Der vorliegende Satzungsentwurf eröffnet in § 12 Abs. 2 a) die Möglichkeit politischer Aktivitäten. Um die Sicherheit des Marktgeschehens (z.B. bei kontroversen Themen) zu gewährleisten ist es erforderlich, dass solche im Vorfeld der Gemeinde angezeigt werden.

 

Ergänzend wurde die Satzung redaktionell, im Hinblick auf das Warensortiment und bezüglich der Vergabe der Standplätze überarbeitet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1        Satzungsentwurf