Betreff
Ermächtigungsübertragungen 2019/2020
Vorlage
021/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 6.675.087,32 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2020 bis 2023 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz lässt der § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) zu, der gemeindliche Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen vorsieht. So können i.d.R. nur Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2019 werden Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 6.675.087,32 € in das Haushaltsjahr 2020 übertragen. Die Zusammensetzung ist der Anlage 1 „Ermächtigungsübertragungen 2019/2020“ zu entnehmen. Diese Größenordnung der Ermächtigungsübertragungen ist im Wesentlichen auf folgende Projekte zurückzuführen:

 

1. Projekte aus dem Bereich Sportförderung:

Neubau Sporthalle Rudolf-Harbig-Str. inkl. Einrichtung        rd. 1,4 Mio. €

Dach- und Deckensanierung Turnhalle Appelhülsen            rd. 0,6 Mio. €

Auszahlungen Sportstättenkonzept                                 rd. 0,7 Mio. €

Gesamt Sportförderung                                           rd. 2,7 Mio. €

Es ist darauf hinzuweisen, dass die im Haushaltsjahr 2020 bereitzustellenden Finanzmittel für die Sportförderung 40% der Ermächtigungsübertragungen ausmachen.

 

2. Straßenbauprojekte

Erschließung Baugebiet Nottuln Nord                              0,3 Mio. €

Gemeindeanteil Regenwasserkanal Nottuln Nord               0,6 Mio. €

Grün- und Ausgleichsflächen Nottuln Nord                        0,2 Mio. €

Sanierung/Neubau von Brücken                                     0,2 Mio. €

1. u. 2. Bauabschnitt Historischer Ortskern                      0,3 Mio. €

Straßenbau Industriestr. Appelhülsen                              0,7 Mio. €

Gesamt Verkehrsflächen                                                    2,3 Mio. €

Die Investitionen in den Straßenbau betragen rund 34% der Ermächtigungsübertragungen.

 

3. Projekt aus dem Bereich Innere Verwaltung

Ankauf von Flächen                                                     0,6 Mio. €

Die Auszahlungen für Grundstücksankäufe sind mit 9% an den Ermächtigungsübertragungen beteiligt.

 

4. Projekte aus dem Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe:

Zuschuss Modul-Kita Gemeindewiese Nottuln                    0,1 Mio. €

Zuschuss Kita „Abenteuerland“ Appelhülsen                     0,1 Mio. €

Gesamt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe                 0,2 Mio. €

Die Zahlungen der Zuschüsse an die Träger sind noch nicht abgerechnet worden und stellen 3% der Ermächtigungsübertragungen dar.

 

Die vier Bereiche Sportförderung, Straßenbau, Innere Verwaltung und Kitas umfassen somit rund 5,8 Mio. € bzw. 87% an der Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen.

 

Der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage sind die Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen auf die liquiden Mittel bis zum Jahr 2023 zu entnehmen. Die vorläufige Änderungsliste, die zum jetzigen Zeitpunkt lediglich unabdingbare Anpassungen (z.B. Kreisumlage, GFG-Zahlungen, Gewerbesteuer, Angleichungen aufgrund vorliegender Beschlüsse) beinhaltet, wirkt sich mit rd. 0,5 Mio. € positiv auf die Ergebnissituation der Gemeinde Nottuln aus. Der Stand der liquiden Mittel erhöht sich um rund 0,4 Mio. €. Die Haushaltsberatungen sind allerdings noch abzuwarten. Ausgehend von dem vorläufigen Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2020 in Höhe von 10.649.425,- €, der Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Haushaltsjahres 2020 sowie den Änderungen auf die Finanzsituation durch die Ermächtigungsübertragungen und Kreditaufnahmen könnte sich der Endbestand zum 31.12.2020 auf rd. 4,9 Mio. € belaufen. Es verbleibt der Hinweis auf weitere Anpassungen wegen der noch anstehenden Haushaltsberatungen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragungen der Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2019 in das Haushaltsjahr 2020 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 6.675.087,32 €. Zum 01.01.2020 beträgt der voraussichtliche Anfangsbestand der liquiden Mittel 10.649.425,- €. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel zum 31.12.2020 mit der negativen Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Jahres (gem. HHP-Entwurf 2020 = -1.786.185,- €), den Kreditaufnahmen (Neubau Sporthalle, Sportstättenkonzept) und den Maßnahmen aus der vorläufigen noch zu beratenden Änderungsliste auf 4.925.217,- € reduzieren (siehe Anlage 2 dieser Vorlage).

 


Anlagen:

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen 2019/2020

Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen 2019/2020