Hier: Umbau des Tennenplatzes in Darup zu einem Kunstraenplatz
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsentwurf 2020 wird für den
Sportverein Borussia Darup ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von _____________
€ für die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
berücksichtigt.
Sachverhalt:
Der Antrag der antragstellenden Fraktionen
ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Bzgl. der Zuschusshöhe hat der Sportverein
mit Mail vom 04.02.2020 mitgeteilt, dass 175 T€ notwendig wären, um den
Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umzubauen (Anlage 2).
Der Antrag wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 28.01.2020
andiskutiert, eine Entscheidung aber auf den nächsten Ausschuss, zu den
Haushaltsberatungen, vertagt.
Der Wunsch des Sportvereins ist seit langem
bekannt. Gespräche über die beabsichtigte Maßnahme wurden mit der Verwaltung
geführt. Konkrete Angaben zu Bauweise, Alternativen, Kosten liegen der
Verwaltung nicht vor. Der Sportverein wird in der Sitzung anwesend sein und
steht für Auskünfte zur Verfügung.
Förderprogramm:
Die geplante
Maßnahme ist nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums (Runderlass vom
23.08.2019) grundsätzlich förderfähig. Die Maßnahme fällt unter den Förderpunkt
„Errichtung, Erweiterung, Ausbau und Modernisierung von Sportanlagen,
Sporträumen und Sportgelegenheiten zur Nutzung für Spiel, Sport und Bewegung“. Die
Förderung kann nur für Orte und Ortsteile bis zu 10.000 Einwohnern erfolgen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt nach den Förderrichtlinien 65 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal mit 500 T€. Der Sportverein beabsichtigt,
bei der Bezirksregierung Münster, die auch die Bewilligungsbehörde ist, den
Förderantrag zu stellen. Dies dürfte aus dem sog. Verbot der Doppelförderung,
das in den Förderrichtlinien formuliert ist, mit einem etwaigen
Zuwendungsbescheid der Gemeinde Nottuln, nicht möglich sein. Es wird versucht
bis zur Sitzung Lösungsmöglichkeiten für die Problemstellung zu finden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einem zweckgebundenen Zuschuss: Verringerung
der Liquidität in Haushaltsjahr 2020 um den Zuschussbetrag in voller Höhe sowie
Abgrenzung des Aufwandes über die Nutzungsdauer (Fördermittelbindung) von 12
Jahren.
Anlagen:
Mail vom 26.01.2020: Antrag FDP-Fraktion und
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mail vom 04.02.2020: Sportverein Borussia Darup