Betreff
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vom 26.01.2020
Hier: Umbau des Tennenplatzes in Darup zu einem Kunstraenplatz
Vorlage
020/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Im Haushaltsentwurf 2020 wird für den Sportverein Borussia Darup ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von _____________ € für die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz berücksichtigt.

 


Sachverhalt:

Der Antrag der antragstellenden Fraktionen ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

Bzgl. der Zuschusshöhe hat der Sportverein mit Mail vom 04.02.2020 mitgeteilt, dass 175 T€ notwendig wären, um den Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umzubauen (Anlage 2).

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 28.01.2020 andiskutiert, eine Entscheidung aber auf den nächsten Ausschuss, zu den Haushaltsberatungen, vertagt.

 

Der Wunsch des Sportvereins ist seit langem bekannt. Gespräche über die beabsichtigte Maßnahme wurden mit der Verwaltung geführt. Konkrete Angaben zu Bauweise, Alternativen, Kosten liegen der Verwaltung nicht vor. Der Sportverein wird in der Sitzung anwesend sein und steht für Auskünfte zur Verfügung.

 

Förderprogramm:

Die geplante Maßnahme ist nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums (Runderlass vom 23.08.2019) grundsätzlich förderfähig. Die Maßnahme fällt unter den Förderpunkt „Errichtung, Erweiterung, Ausbau und Modernisierung von Sportanlagen, Sporträumen und Sportgelegenheiten zur Nutzung für Spiel, Sport und Bewegung“. Die Förderung kann nur für Orte und Ortsteile bis zu 10.000 Einwohnern erfolgen. Die Höhe der Zuwendung beträgt nach den Förderrichtlinien 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal mit 500 T€. Der Sportverein beabsichtigt, bei der Bezirksregierung Münster, die auch die Bewilligungsbehörde ist, den Förderantrag zu stellen. Dies dürfte aus dem sog. Verbot der Doppelförderung, das in den Förderrichtlinien formuliert ist, mit einem etwaigen Zuwendungsbescheid der Gemeinde Nottuln, nicht möglich sein. Es wird versucht bis zur Sitzung Lösungsmöglichkeiten für die Problemstellung zu finden.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei einem zweckgebundenen Zuschuss: Verringerung der Liquidität in Haushaltsjahr 2020 um den Zuschussbetrag in voller Höhe sowie Abgrenzung des Aufwandes über die Nutzungsdauer (Fördermittelbindung) von 12 Jahren.

 

 

 


Anlagen:

Mail vom 26.01.2020: Antrag FDP-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mail vom 04.02.2020: Sportverein Borussia Darup