Zugleich: Bürgeranregung nach § 24 GO NRW, offener Brief – barrierefreie Gestaltung der Stiftsstraße vom 20.09.2019 (VL 190/2019)
Beschlussvorschlag:
1. Der Planung für den 3. BA des barrierefreien
Umbaus des Nottulner Ortskerns (siehe Anlage 1-4) wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird damit beauftragt, diese Planung zur Ausführungsreife zu bringen
und die Vergabe der Bauleistungen vorzubereiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Fällung der Platanen entlang der Stiftsstraße, die sich im Baufeld des 3. BA
befinden, innerhalb der Fällzeiten durchführen zu lassen. Daraus entsteht der
Auftrag an die Verwaltung, Ersatzpflanzungen wie im Sachverhalt beschrieben
sicherzustellen. Die Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 20.09.2019 (VL 190/2019) ist damit
erledigt.
3. Mit Vorliegen des Fördermittelbescheids und
eines entsprechenden Beschlusses über den Haushalt der Gemeinde Nottuln für das
Jahr 2020 wird die Verwaltung mit der sofortigen Ausschreibung und Umsetzung
des Bauprogramms beauftragt (Baubeschluss).
Sachverhalt:
Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der
Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln wurde in der Vergangenheit seit
2012 in mehreren Ausschusssitzungen behandelt. Mit Beschluss des „Integrierten
Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln“ im Dezember 2015 wurde ebenfalls die
schrittweise Umsetzung der Maßnahmen zum barrierefreien Umbau im Ortskern
beschlossen.
Das Bauprogramm für den 3. BA wurde zuletzt
in der Ausschusssitzung am 10.09.2019 vorgestellt, beraten und zum Beschluss
vorgelegt (VL 133/2019). Die entsprechenden Beschlüsse wurden mit dem Vorbehalt
gefasst, die Ausführungsplanung zuvor erneut im Ausschuss vorzustellen. Der
Beschluss vom 10.09.2019 war ebenfalls Grundlage für die Einreichung eines
Antrags auf Städtebaufördermittel zum Stichtag 30.09.2019 für eine Förderung in
2020.
Hintergrund und Anlass für die erneute
Beratung des Entwurfs war insbesondere auch der geplante Umgang mit den
vorhandenen Bäumen (Platanen) entlang der Stiftsstraße. Der jetzige Entwurf
sieht vor, die vorhandenen Bäume zu beseitigen und durch Neupflanzungen in
reduziertem Umfang am gleichen Standort zu ersetzen. Daran entzündete sich in der
jüngeren Vergangenheit sodann einige Kritik, die insbesondere der Annahme
folgte, die Platanen seien in gutem Zustand, zudem ortsbildprägend und deshalb
zu erhalten. Hier argumentierte die Verwaltung in der Folge, dass das
Wurzelwerk der Bäume im Erdreich derzeit und künftig nicht ausreichend Raum zur
Verfügung habe, um sich natürlich auszubreiten, was regelmäßig zur Folge hat,
dass das Erdreich räumlich verändert und ggf. die Straßendecke beschädigt wird.
Nach Auffassung der Verwaltung gilt es diesen mechanischen Vorgang i.S.d.
Nachhaltigkeit zu vermeiden. Daher wurde eine Ersatzpflanzung vorgeschlagen,
die den örtlichen Verhältnissen angemessen ist und zugleich das Ortsbild
grundsätzlich erhält.
Empfehlungen
des Baumgutachtens
Das wegen der unterschiedlichen
Auffassungen insbesondere im Hinblick auf den gegenwärtigen Zustand der
Platanen und ihre Erhaltungswürdigkeit in Auftrag gegebene Baumgutachten ist
dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt. Zur Erörterung trägt der Gutachter in
der Sitzung vor und steht für Rückfragen zur Verfügung. Die zentralen
Ergebnisse hier bereits vorab:
Im Planungsbereich stehen insgesamt 10
Platanen, die im Oktober 2019 im Rahmen des Gutachtens „Stand- und Bruchsicherheitsüberprüfungen“
eingehend untersucht wurden. Ziel war es, den Zustand der Bäume zu beurteilen
und eine Aussage zu deren Erhaltungswürdigkeit und -praktikabilität treffen zu
können.
Das Gutachten beschreibt verschiedene
Probleme der Bestandsbäume (z.B. Fäule am Stammfuß, Höhlungen an den
Kappungsstellen, Fäule an den alten Kappungsstellen) und deren absehbare
zukünftige Entwicklung (weitere Ausbreitung bzw. Aushöhlung, abnehmende
Restwandstärken etc.). Der Gutachter beschreibt ausgehend hiervon Maßnahmen,
die notwendig wären, um die Bäume (verkehrssicher) zu erhalten. Hierzu zählen
u.a. das (regelmäßige) Einkürzen der Kronen und jährliche Kontrollen. Die
Maßnahmen sind mit erheblichen wiederkehrenden Kosten verbunden. Kurz- bis
mittelfristig werden die Bäume voraussichtlich mit beschriebenem Aufwand und
gestörtem Habitus zu erhalten sein. Mittel- bis langfristig muss damit
gerechnet werden, dass einzelne oder alle Bäume nicht mehr bruchsicher sind und
dann aus sachverständiger Sicht gefällt werden müssen. Insofern ist der Erhalt
der Bäume „um jeden Preis“ auch nicht i.S.d. Nachhaltigkeit, die eben nicht nur
heutige, sondern auch künftig entstehende Kosten in den Blick nehmen muss. Im
Übrigen sei auch noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der beim
Fördermittelgeber eingereichte Antrag auf Förderung u.a. auch unter der
Bewilligungsvoraussetzung steht, dass der 3. BA im Ergebnis Barrierefreiheit
erzielt. Vor dem Hintergrund des Gesagten ist zu erwarten, dass der
gegenwärtige Baumbestand diesem Ziel jedenfalls nicht zuträglich ist.
Aufgrund der geplanten Erneuerung der
Stiftsstraße und dem nicht zukunftsträchtigen Zustand der Bäume empfiehlt der
Gutachter eine Fällung der Platanen im Vorfeld der Baumaßnahme. Es sollten dann
in der Folge neue Baumstandorte mit angemessenen Baumscheiben geplant und
erstellt werden. Am Standort selbst sollten dann keine Platanen neu gepflanzt,
sondern Baumarten mit kleinerer Endgröße gewählt werden.
Geplante
Ersatzpflanzungen
Die Ausführungsplanung sieht insgesamt 5
fachgerechte Ersatzpflanzungen vor. Diese sollen nach dem aktuellen technischen
Stand (DIN 18916, den Empfehlungen zur Baumpflanzung nach FLL und dem Merkblatt
über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungs-anlagen/FGSV)
gepflanzt werden. Ebenso werden die Zufahrten zu den Grundstücken und
Pkw-Stellplätze bei der Planung berücksichtigt.
Aufgrund der eingeschränkten
Platzverhältnisse werden standort- und klimagerechte, schmalkronige Bäume aus
der GALK Liste (Straßenbaumtest) empfohlen. An diesem Standort eignen sich z.B.
Liquiamber styraciflua „Paarl“ (Amberbaum), Acer platanoides „Olmsted“
(Spitzahorn) oder Acer platanoides „Columnare“ (Säulenspitzahorn) (siehe Anlage
6-8).
Zeitplan
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Umsetzung
des 3. BA ist das Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids des
Fördermittelgebers und der Beschluss über den Haushalt der Gemeinde Nottuln für
das Jahr 2020. Liegen diese rechtzeitig im Frühjahr vor, kann die
Ausführungsplanung fortgeführt und die Vergabe vorbereitet werden. Der
Baubeginn könnte dann im Anschluss an die Ausschreibung im Sommer 2020
erfolgen. Die Bauzeit wird ungefähr 3-4 Monate in Anspruch nehmen. Maßgabe für
die Fertigstellung ist wie in der Vergangenheit auch ein Zeitpunkt deutlich vor
dem Martini-Markt 2020.
Sollte sich die Bewilligung von
Fördermitteln verzögern, kann das Vorhaben voraussichtlich erst im Jahr 2021
realisiert werden.
Um
einen Baubeschluss auch tatsächlich im Jahre 2020 in Umsetzung zu bringen, ist
es notwendig, die in Rede stehenden Platanen innerhalb der Fällzeiten, d.h. bis
Ende Februar 2020 zu fällen. Der Bewilligungsbescheid über die beantragten
Mittel der Städtebauförderung ist erfahrungsgemäß erst nach Februar zu
erwarten. Theoretisch besteht also die Möglichkeit, dass die Fällung der Bäume
durchgeführt wurde und – vollkommen unabhängig davon – eine Förderung wie
beantragt nicht bewilligt wird.
Auf
diese Möglichkeit weist die Verwaltung ausdrücklich hin, wenngleich diesseits
davon ausgegangen wird, dass auch der 3. BA wie in der Vergangenheit bereits
der 1. und 2. BA gefördert werden wird.
So
der o.g. Fall eintritt, besteht die Möglichkeit, die dann entfallende Förderung
aus Eigenmitteln bereit zu stellen oder im laufenden Jahr 2020 einen erneuten
Antrag auf Förderung für das Bewilligungsjahr 2021 zu stellen.
KAG-Beitragspflicht
Zunächst sei daran erinnert, dass der 2. BA
bezogen auf die Stiftsstraße beitragsfähig ist, jedoch nur und erst in
Zusammenhang mit der Fertigstellung des 3. BA. D.h., dass erst mit
Fertigstellung des 3. BA KAG-Beiträge über die gesamten beitragsfähigen Kosten
des 2. und 3. BA erhoben werden können.
Zum 01.01.2020 ist nun ein geändertes KAG
NRW in Kraft getreten, das durch ein Förderprogramm des Landes flankiert wird. Mit
der Förderung soll eine Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden. Eine
Förderrichtlinie ist derzeit in Aufstellung.
Derzeit ist noch nicht bekannt, in welchem
Umfang und nach welchem Verfahren Fördermittel beantragt werden können.
Eine abschließende Aussage zu Einzelheiten
hinsichtlich der KAG-Beitragspflicht kann insofern erst zu einem späteren
Zeitpunkt getroffen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf 2020 sind insgesamt
800.000 Euro für den 3. BA des barrierefreien Umbaus des Nottulner Ortskerns eingestellt.
Abhängig vom Beschluss zum Umgang mit dem
alten Baumbestand entstehen möglicherweise zusätzliche Kosten, z. B. für den
Erhalt der Platanen (siehe Anlage 5).
Die Gemeinde Nottuln hat analog zum 1. und
2. BA zum 30. September 2019 einen Antrag auf Städtebauförderungsmittel bei der
Bezirksregierung Münster eingereicht. Mit positivem Bescheid wird die Maßnahme
mit 60 % der Baukosten gefördert. Der Eigenanteil der Gemeinde Nottuln liegt
demnach bei 40 %. Bei der Berechnung der Förderung werden seitens der
Bezirksregierung mögliche KAG-Beiträge abgezogen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine
abschließende Aussage darüber getroffen werden, inwieweit für die geplanten
Maßnahmen im 3. BA tatsächlich satzungsgemäß KAG-Beiträge erhoben werden können
(siehe dazu weiter unten). Für die Einschätzung der Frage der
KAG-Beitragspflicht und die Berechnung der KAG-Beiträge wird analog zum 1. und 2.
BA ein externes Büro hinzugezogen.
An dieser
Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß dem vorliegenden
Rechtsgutachten der 2. BA bezogen auf die Stiftsstraße beitragsfähig ist,
jedoch nur im Zusammenhang mit der Fertigstellung des 3. BA. D.h., dass erst
mit Fertigstellung des 3. BA die KAG-Beiträge über die gesamten beitragsfähigen
Kosten des 2. und 3. BA abgerechnet werden können.
Anlagen:
Anlage 1-4: Planung 3. BA
Anlage
5: Gutachten „Stand- und
Bruchsicherheitsüberprüfungen“
Anlage
6-8: GALK-Liste