Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung
der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Baumberge Touristik“ entsprechend der
beigefügten Anlage 1, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunen Coesfeld,
Billerbeck, Havixbeck und Rosendahl.
Sachverhalt:
Seit vielen Jahren arbeiten die Baumbergekommunen
Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Rosendahl und Nottuln in touristischen Fragen
erfolgreich zusammen. Zuletzt wurde im vergangenen Jahr zur inhaltlichen
Profilschärfung der Masterplan Tourismus 2026 mit externer fachlicher Beratung
in einem breit angelegten Dialogprozess entwickelt und zur Grundlage der
weiteren Zusammenarbeit gemacht.
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Masterplanes ist auch die Frage der Rechtsform für die zukünftige Zusammenarbeit untersucht und beraten worden. Bisher fehlt es trotz der ganz praktischen Zusammenarbeit im Alltag durch die Akteure vor Ort an einem solchen Regelwerk.
Der beiliegende Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Baumberge Tourismus“ ist unter Beteiligung der Bürgermeister/innen sowie der Touristiker erarbeitet worden. Einerseits wird der rechtliche Rahmen der Zusammenarbeit definiert, anderseits werden auch die Verantwortlichkeiten konkret benannt und geregelt.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist ein geeignetes Instrument für die formellen Rahmenbedingungen der zukünftigen Sacharbeit auf dem Gebiet des Tourismus und trägt dadurch zu einer weiteren Professionalisierung des Handels aller beteiligten Kommunen auf diesem Gebiet bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 13.000,- € in Abhängigkeit von Einwohnerentwicklung und Übernachtungszahlen
Anlagen:
Anlage 1 - Vertrag über die Bildung der kommunalen
Arbeitsgemeinschaft (KAG)
„Baumberge Tourismus“