Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Nottuln in Wahlbezirke
Beschlussvorschlag:
Das Wahlgebiet der Gemeinde Nottuln wird in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Die Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken erfolgt gemäß der Vorlage.
Sachverhalt:
Grundlage der Einteilung des
Wahlgebietes, identisch mit dem politischen Gebiet der Gemeinde Nottuln, in
Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 ist die Anzahl der Ratsmitglieder.
Die maßgebliche Vorschrift
hierzu ist § 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Die Anzahl der Vertreter ist mit 38
vorgegeben, da in der Gemeinde Nottuln zum Stichtag 31.12.2018 insgesamt 19.557
Einwohner lebten. Gem. § 3 Abs. 1 KWahlG kann die damit maßgebliche Anzahl der
Ratsmitglieder reduziert werden.
Der dafür notwendige
Beschluss des Rates der Gemeinde Nottuln erfolgte am 18.09.2012. Die daraus
resultierende Satzung, welche unverändert gültig ist, sieht eine Reduktion auf
32 Ratsmitglieder vor.
Nach den weiteren
Vorschriften des KWahlG wird die Hälfte der Ratsmitglieder direkt aus den Wahlbezirken
gewählt. Insofern ist das Gemeindegebiet bis spätestens 29.02.2020 in 16
Wahlbezirke aufzuteilen.
Nach den Vorschriften des §
4 KWahlG sind Unter- und Obergrenzen in der Anzahl der Einwohner pro Wahlbezirk
zu beachten sowie der räumliche Zusammenhang sicherzustellen.
Grundlage der Berechnung ist
die Einwohnerzahl der Gemeinde Nottuln vom 30.04.2019 für alle Einwohner mit
deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit. Sie betrug 19.291 Einwohner. Bei den
notwendigen 16 Wahlbezirken ergibt sich ein Durchschnittswert von 1.206
Einwohnern. Die tatsächliche Einwohnerzahl im Wahlbezirk darf vom
Durchschnittswert 25% jeweils darüber oder darunter abweichen (unterer Wert:
905 Einwohner, oberer Wert: 1.508 Einwohner).
Die letztlich tatsächliche
Einwohnerzahl pro Wahlbezirk wird sich bis zum Wahltermin ständig durch u.a.
Zu- und Wegzüge verändern. Jedoch ist weder eine Über- oder Unterschreitung der
errechneten Grenzwerte zu erwarten.
Die Planung der vorgelegten
Wahlbezirke basiert auf der Einteilung zur Kommunalwahl 2014, welche praktisch
in ihren Ausdehnungen übernommen wurde.
Als Anlage wird ein
Verwaltungsvorschlag zur Einteilung des Wahlgebietes übersandt, der die
gesetzlichen Vorgaben nach dem räumlichen Zusammenhang und den vorgegebenen
Zahlen berücksichtigt.
Das beigefügte
Kartenmaterial ist nicht verbindlich, sondern nachrichtlich. Entscheidend ist
die textliche Ausführung.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Kommunalwahlbezirke Übersichtskarte
Anlage 2 Wahlbezirk 1 Straßen
Anlage 3 Wahlbezirk 2 Straßen
Anlage 4 Wahlbezirk 3 Straßen
Anlage 5 Wahlbezirk 4 Straßen
Anlage 6 Wahlbezirk 5 Straßen
Anlage 7 Wahlbezirk 6 Straßen
Anlage 8 Wahlbezirk 7 Straßen
Anlage 9 Wahlbezirk 8 Straßen
Anlage 10 Wahlbezirk 9 Straßen
Anlage 11 Wahlbezirk 10 Straßen
Anlage 12 Wahlbezirk 11 Straßen
Anlage 13 Wahlbezirk 12 Straßen
Anlage 14 Wahlbezirk 13 Straßen
Anlage 15 Wahlbezirk 14 Straßen
Anlage 16 Wahlbezirk 15 Straßen
Anlage 17 Wahlbezirk 16 Straßen