Beschlussvorschlag:

Das Wahlgebiet der Gemeinde Nottuln wird in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Die Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken erfolgt gemäß der Vorlage.


Sachverhalt:

Grundlage der Einteilung des Wahlgebietes, identisch mit dem politischen Gebiet der Gemeinde Nottuln, in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 ist die Anzahl der Ratsmitglieder.

Die maßgebliche Vorschrift hierzu ist § 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Die Anzahl der Vertreter ist mit 38 vorgegeben, da in der Gemeinde Nottuln zum Stichtag 31.12.2018 insgesamt 19.557 Einwohner lebten. Gem. § 3 Abs. 1 KWahlG kann die damit maßgebliche Anzahl der Ratsmitglieder reduziert werden.

Der dafür notwendige Beschluss des Rates der Gemeinde Nottuln erfolgte am 18.09.2012. Die daraus resultierende Satzung, welche unverändert gültig ist, sieht eine Reduktion auf 32 Ratsmitglieder vor.

Nach den weiteren Vorschriften des KWahlG wird die Hälfte der Ratsmitglieder direkt aus den Wahlbezirken gewählt. Insofern ist das Gemeindegebiet bis spätestens 29.02.2020 in 16 Wahlbezirke aufzuteilen.

Nach den Vorschriften des § 4 KWahlG sind Unter- und Obergrenzen in der Anzahl der Einwohner pro Wahlbezirk zu beachten sowie der räumliche Zusammenhang sicherzustellen.

Grundlage der Berechnung ist die Einwohnerzahl der Gemeinde Nottuln vom 30.04.2019 für alle Einwohner mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit. Sie betrug 19.291 Einwohner. Bei den notwendigen 16 Wahlbezirken ergibt sich ein Durchschnittswert von 1.206 Einwohnern. Die tatsächliche Einwohnerzahl im Wahlbezirk darf vom Durchschnittswert 25% jeweils darüber oder darunter abweichen (unterer Wert: 905 Einwohner, oberer Wert: 1.508 Einwohner).

Die letztlich tatsächliche Einwohnerzahl pro Wahlbezirk wird sich bis zum Wahltermin ständig durch u.a. Zu- und Wegzüge verändern. Jedoch ist weder eine Über- oder Unterschreitung der errechneten Grenzwerte zu erwarten.

Die Planung der vorgelegten Wahlbezirke basiert auf der Einteilung zur Kommunalwahl 2014, welche praktisch in ihren Ausdehnungen übernommen wurde.

Als Anlage wird ein Verwaltungsvorschlag zur Einteilung des Wahlgebietes übersandt, der die gesetzlichen Vorgaben nach dem räumlichen Zusammenhang und den vorgegebenen Zahlen berücksichtigt.

Das beigefügte Kartenmaterial ist nicht verbindlich, sondern nachrichtlich. Entscheidend ist die textliche Ausführung.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1        Kommunalwahlbezirke Übersichtskarte

Anlage 2        Wahlbezirk 1 Straßen

Anlage 3        Wahlbezirk 2 Straßen

Anlage 4        Wahlbezirk 3 Straßen

Anlage 5        Wahlbezirk 4 Straßen

Anlage 6        Wahlbezirk 5 Straßen

Anlage 7        Wahlbezirk 6 Straßen

Anlage 8        Wahlbezirk 7 Straßen

Anlage 9        Wahlbezirk 8 Straßen

Anlage 10      Wahlbezirk 9 Straßen

Anlage 11      Wahlbezirk 10 Straßen

Anlage 12      Wahlbezirk 11 Straßen

Anlage 13      Wahlbezirk 12 Straßen

Anlage 14      Wahlbezirk 13 Straßen

Anlage 15      Wahlbezirk 14 Straßen

Anlage 16      Wahlbezirk 15 Straßen

Anlage 17      Wahlbezirk 16 Straßen