Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW
hier: offener Brief - barrierefreie Gestaltung der Stiftsstraße
Vorlage
190/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der offene Brief aus Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Umgang mit den im offenen Brief thematisierten Platanen ist ohnehin Gegenstand der weiteren politischen Beratung in Sachen des barrierefreien Umbaus des Ortskerns im 3. BA (siehe bereits VL 133/2019, S. 3). Insoweit findet der offene Brief dann wieder Eingang in die Beratungsfolge, wenn auch die Ausführungsplanung im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen beratschlagt wird.

 


Sachverhalt:

Die in Rede stehende Anregung begehrt im Wesentlichen, die Planungen zum barrierefreien Umbau des Ortskerns (hier 3. BA) dahingehend zu überdenken, jedenfalls keine Baumfällungen vorzunehmen. Das entspricht gegenwärtig nicht der Planung.

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln vom 01.10.2019 wurde beschlossen, dass u.a. wegen der noch ausstehenden Gutachten zur Qualität der bestehenden Baumstandorte eine weitere Beratung auf Grundlage der Ausführungsplanung stattfinden soll.

Dieser Zeitpunkt scheint geeignet, auch den offenen Brief zu diskutieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine


Anlagen:

Anlage 1: Offener Brief – barrierefreie Gestaltung der Stiftsstraße