Betreff
LEADER Region Baumberge - Förderinstrument Kleinprojekte ("LEADER für Bürger")
Vorlage
185/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln stellt 4.000 Euro als anteilige Finanzierung des Eigenanteils für das Förderprogramm „Kleinprojekte“ (insgesamt sind 20.000 Euro Eigenanteil nötig) in den Haushalt ein.


Sachverhalt:

Für die Jahre 2020 und 2021 steht der LEADER-Region „Baumberge“ mit dem Programm „Kleinprojekte“ („Leader für Bürger“) ein neues Förderinstrument zu Verfügung. Im Rahmen des Programms können Kleinprojekte mit maximal 20.000 Euro Gesamtkosten durchgeführt werden, die der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (kurz LES) der Region „Baumberge“ dienen. Die Förderquote für die Kleinprojekte beträgt 80 %; in den Fördermitteln sind keine EU-Mittel enthalten.

Maßnahmen, die mit den Regionalbudgets gefördert werden können, sind im Wesentlichen: Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden, Maßnahmen zur Dorfentwicklung, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen.

Folgende konkrete Projektinhalte wären demnach denkbar: Schutzhütten, Erweiterung Spielplätze, Mehrgenerationenplätze, Freibäder etc., Anschaffung von E-Fahrrädern und Lastenrädern incl. Ladestationen, kleinere Begrünungsmaßnahmen, erweiterte Nutzungsmöglichkeiten Heimathäuser und/oder Jugendhäuser (Möblierung, Tischtennisplatten etc.), Angebote zur Digitalisierung Museen/Kultur (z.B. Multimediaausrüstung), touristische Infrastruktur, Bienenhäuser etc.

Auch vor dem Hintergrund der nur noch sehr begrenzt zur Verfügung stehenden LEADER-Mittel in der Region „Baumberge“ bieten sich der Region somit gute Alternativen zur LEADER-Förderung, denn auch die Beantragung der Fördermittel und die Umsetzung der Projekte wurde für die Antragsteller sehr vereinfacht:

-       Die Lokale Aktionsgruppe (kurz LAG) stellt über die Bezirksregierung einen Antrag für ein „Budget Kleinprojekte“.

-       Beantragt werden können maximal 180.000 Euro Landesmittel pro Jahr; diese werden dann an die LAG ausbezahlt.

-       Zu diesen Landesmitteln muss die LAG einen Eigenanteil von 20.000 Euro bereitstellen, so dass dann das Gesamtfördervolumen für das Programm „Kleinprojekte“ 200.000 Euro/Jahr beträgt.

-       Interessierte Projektträger (Private, öffentliche Einrichtungen etc.) reichen bei der LAG einen „Antrag“ auf Förderung ein. Die Art und Weise des Antrags- und Genehmigungsverfahrens bestimmt die LAG. So kann also eine kurze Projektbeschreibung mit Darstellung der Kosten für eine Genehmigung ausreichen.

-       Die LAG prüft eine Einordnung der Projekte in ihre LES nach eigenen Kriterien und genehmigt die Einzelprojekte.

-       Der Projektträger erhält von der LAG eine Bewilligung und kann dann sein Projekt umsetzen.

-       Nach Vorlage von Rechnungen wird dem Projektträger die 80 %-ige Förderung ausbezahlt; dazu schließt die LAG mit dem Projektträger einen Weiterleitungsvertrag über die Zuschüsse ab.

-       Die LAG kann dem Projektträger auch vorab die Fördermittel auszahlen, die vom Projektträger dann innerhalb eines gewissen Zeitraums (z.B. 2 Monate) eingesetzt werden müssen.

-       Für die LAG übernimmt das LEADER-Regionalmanagement die komplette Abwicklung der Regionalbudgets.

-       Die durch die LAG ausgewählten Projekte müssen vor der Beantragung des Budgets feststehen und werden Bestandteil der Bewilligung! (Liste der geplanten Maßnahmen).

-       Es muss also zunächst ein Förderaufruf in der Region erfolgen, damit ausreichend Projekte für eine Beantragung des maximal zur Verfügung stehenden Budgets vorliegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Da die 5 Kommunen auch die Grundfinanzierung der LAG für den LEADER-Prozess sicherstellen, wird für den Eigenanteil der LAG in Höhe von 20.000 Euro eine anteilige Finanzierung von zunächst 4.000 Euro/Kommune vorgeschlagen. Diese könnten dann zur Finanzierung des Gesamtbudgets eingesetzt werden. Denkbar wäre auch, dass nach der Abrechnung des Regionalbudgets die Anteile pro Kommune je Ortszugehörigkeit der Projektträger oder der umgesetzten Maßnahmen neu berechnet werden. Auch eine Refinanzierung der einzelnen Projektträger über „zweckungebundene Spenden“ an die LAG sind denkbar.