hier: Änderung des stadtregionalen Kontraktes zur Zusammensetzung des Beirates und Benennung der Mitglieder
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat stimmt dem Kontrakt zur
Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster (Anlage 1) vorbehaltlich
gleichlautender Beschlussfassungen in den Räten der Stadtregion zu.
2.
Der Rat stimmt den Zielen und Aufgaben
wie auch Grundsätzen zur Organisation und Geschäftsführung des Beirates
Stadtregion Münster zu.
3. Der
Rat benennt die folgenden drei/sieben Ratsmitglieder als Mitglieder sowie ihre
Vertretungen für den Beirat Stadtregion Münster.
Sachverhalt:
Zu 1:
Die Räte der in
der Stadtregion Münster mitwirkenden Kommunen haben im November/Dezember 2018
den Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster beraten. In der
Beratung wurde deutlich, dass der politische Dialog über Kommunalgrenzen hinweg
eine große Bedeutung für die Entwicklung der Stadtregion hat und einer
Verstärkung bedarf. In mehreren Kommunen wurde der Wunsch geäußert, mit einem
neuen Vorschlag zur Zusammensetzung des Beirates verstärkt auch kleineren
Parteien Zugang zum Beirat zu eröffnen. Insoweit wird, unter Berücksichtigung
dieser Anregung, eine erneute Beschlussfassung über den Kontrakt insgesamt in
allen Städten und Gemeinden der Stadtregion erforderlich.
Im politischen
Netzwerk der Stadtregion Münster ist der politische Dialog in der Stadtregion
erstmalig durch ein Rätetreffen am 6. November 2017 ausgebaut worden. In diesem
aufwendigen Format können aperiodisch sehr gut grundsätzliche Themen und
Fragestellungen erörtert werden. Die Bürgermeisterrunde beabsichtigt im 1.
Halbjahr 2020 die Ratsmitglieder der Stadtregion erneut zu einem Rätetreffen
einzuladen.
Die Stadtregion
benötigt darüber hinaus mit einem Beirat ein weiteres Format deutlich unterhalb
der Dimension des Rätetreffens, das in einer arbeitsfähigen Struktur einen
direkten vertrauensbildenden Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern sowie
mit den Verwaltungen eröffnet und zugleich die stadtregionale politische
Meinungsbildung unterstützt. Ein Beirat kann die politische Rückkopplung und
Steuerung der stadtregionalen Zusammenarbeit qualifizieren, ohne dabei bestehende
Zuständigkeiten in Frage zu stellen. Die Entscheidungszuständigkeit über die
Inhalte und Gestaltung der stadtregionalen Zusammenarbeit liegt allein bei den
Räten bzw. den Ratsmitgliedern der stadtregionalen Kommunen. Ein Beirat
eröffnet im Vorfeld der politischen Entscheidungen Raum für notwendige
Erörterungen unter den Entscheidungsträgern (Ratsmitgliedern). Die
Vorberatungen des Beirates haben insoweit Empfehlungscharakter. Die Arbeit im
Beirat sollte an die bisherige kontinuierliche und vertrauensbildende
Zusammenarbeit unter selbständigen Kommunen auf Augenhöhe anknüpfen.
Die stadtregionale
Zusammenarbeit und Meinungsbildung würde zudem auch unterstützt, wenn darüber
hinaus in teilräumlichen kommunalnachbarlichen Kontexten ein informeller Austausch
und Dialog von Politikvertretungen über Kommunalgrenzen hinweg gepflegt würde.
Die
Zusammensetzung und Größe des Beirats wurde in der o. g. Beratung des Kontrakts
teilweise kontrovers diskutiert. Handlungsleitend bei der Konfiguration sollten
hierbei die Grundsätze und Leitorientierung zur Zusammenarbeit im
stadtregionalen Kontrakt sein.
Entsprechend
werden für den Beirat Mitglieder aus den Räten der Stadtregion gesucht, die
sich für die stadtregionalen Chancen sowie den politischen Dialog in der Stadtregion
einsetzen möchten und die sich sowohl in der Stadtregion als auch im Rat ihrer
Gemeinde für eine gemeinsame Verantwortung engagieren.
Bei der
Konfiguration des Beirats sind mehrere Punkte zu berücksichtigen.
Beirat
Stadtregion Münster als Gremium der 12 Räte
Die Räte haben in
allen stadtregionalen Kommunen die Entscheidungszuständigkeit zu Themen mit
übergemeindlicher Bedeutung. Insoweit sollten ausschließlich Ratsmitglieder für
den Beirat benannt werden.
Gemeindeproporz
Das
Kooperationsprinzip „auf Augenhöhe“ aller stadtregionalen Kommunen gebietet es,
dass der Rat jeder mitwirkenden Gemeinde mit mindestens 2 Personen im Beirat
vertreten ist. Für den politischen Dialog wäre es essentiell, dass dabei
gleichsam „Mehrheit“ und „Opposition“ aus dem Rat vertreten wären. Eine
unmittelbare Entsendung der Beiratsmitglieder durch die Räte sichert den
Gemeindeproporz.
Räteproporz
Bei der
Zusammensetzung des Beirats sind außerdem die Anteile der Ratsmitglieder an der
Gesamtzahl der 404 Ratsmitglieder zu berücksichtigen. Bei zwei oder drei
Beiratsmitgliedern aus den Umlandgemeinden sollten entsprechend 5 oder 7
Ratsmitglieder aus Münster im Beirat vertreten sein. Über eine unmittelbare
Entsendung könnte der Räteproporz sichergestellt werden.
Politischer Proporz
in jeder Gemeinde
Der politische
Dialog sollte unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse in den Räten
weiterentwickelt werden. Insoweit ist die Entscheidung über die
Beiratsmitglieder in den Räten zu treffen.
Im politischen
Dialog der Stadtregion ist zumindest näherungsweise auch das Parteienspektrum
in den Räten zu berücksichtigen. Hier war die Kritik nachvollziehbar, dass zum
Beispiel bei allein 2 direkt gewählten Ratsmitgliedern aus jeder Umlandgemeinde
vermutlich nur die beiden größten Parteien in den Räten im Beirat vertreten
wären. Ein größerer Beirat würde hier mehr Möglichkeiten eröffnen.
Politischer
Proporz in der Stadtregion
Der politische
Proporz in der Stadtregion könnte derzeit nur über eine Addition der 12
Kommunalwahlergebnisse, nach Wählerstimmen oder Ratsmitgliedern, ermittelt
werden. Bei der Addition von Ratsmandaten ist zu berücksichtigen, dass die
Stimmenzahlen hinter den Ratsmandaten unter den Gemeinden erheblich voneinander
abweichen und insoweit unterschiedlich politisch legitimiert sind. Eine
Addition der Wählerstimmen würde dazu führen, dass das Ergebnis durch den hohen
Stimmenanteil Münsters mit 61% geprägt würde. Eine Konfiguration des Beirats
über den politischen Proporz in der Stadtregion würde voraussetzen, dass die
Parteien in den Räten stadtregionale Fraktionen bzw. Listenverbindungen
begründen und sich auf Vertreter ihrer Fraktion im Beirat einigen. Im
Auszählverfahren würden die Beiratsmitglieder anhand der Fraktionslisten
ermittelt.
Größe des
Beirates Stadtregion Münster
Bei der
Entscheidung über die Größe des Beirates ist zu berücksichtigen,
§
dass
an den Sitzungen vermutlich aus jeder Kommune mindestens auch zwei Vertreter
der Verwaltung teilnehmen (mindestens 25 Verwaltungsvertreter),
§
dass
eine Größe mit mehr als 28 Beiratsmitgliedern
ú
eine
stärkere Mitwirkung auch kleinerer Parteien im Beirat eröffnen würde,
ú
eine
externe Moderation erfordern würde, um den angestrebten direkten Dialog unter
den Mitgliedern zu unterstützen und
§
dass
eine Größe mit mehr als 50 Beiratsmitgliedern
ú
den
angestrebten vertrauensbildenden Dialog und Austausch erschweren würde und
ú
die
Beiratssitzungen ein Format mit erheblichem organisatorischen und logistischen
Aufwand erreichen würde.
Zentrale Fragen
bei der Besetzung des Beirates sind, wie der Gemeindeproporz und der
Räteproporz gewahrt, eine arbeitsfähige Größe erreicht und zugleich der
politische Proporz auf Gemeindeebene und auf stadtregionaler Ebene
berücksichtigt werden könnte.
Grundsätzlich
bieten sich für die Ermittlung der Beiratsmitglieder drei Verfahren an:
A. Ermittlung
der Beiratsmitglieder über ein Auszählverfahren auf der Grundlage von
Listenverbindungen der in den Räten vertretenen Parteien und der Kommunalwahlergebnisse
Bei diesem Verfahren ist nicht auszuschließen, dass sowohl der
Gemeindeproporz als auch der Räteproporz nicht gewahrt werden.
B. Unmittelbare
Entsendung der Beiratsmitglieder durch die Räte - Botschaftermodell
Die
Räte wählen aus Ihrer Mitte eine festgelegte Zahl von Beiratsmitgliedern. Bei
dieser Entscheidung gilt es zu gewährleisten, ein möglichst großes Spektrum der
Parteien zu berücksichtigen, um auch kleineren Parteien eine Mitwirkung im
Beirat zu eröffnen.
Bei einer unmittelbaren Entsendung von 3 Mitgliedern in den Umlandgemeinden und
7 Mitgliedern in Münster unter Beachtung der Anforderung `möglichst großes
Parteienspektrum‘ würde der Beirat mit insgesamt 40 Mitgliedern neben den
Vertretern der beiden größten Fraktionen in den Räten auch mindestens 10 bis 15
Personen aus weiteren Parteien umfassen.
C. Kombination
aus B und A
Bei diesem Verfahren wählen die Räte in den Umlandgemeinden 1 oder 2
und der Rat in Münster 2 oder 5 Vertreter für den Beirat Stadtregion. Das
Direktwahlergebnis wird mit dem Ergebnis, das sich aus der Kumulation der
Kommunalwahlergebnisse ergibt, verschnitten. Die daraus sich ergebenden
Ausgleichs- und Überhangmandate wären über die Listen der stadtregionalen
Fraktionsgemeinschaften zu besetzen. Sie können dazu führen, dass sich die Zahl
der Beiratsmitglieder auf über 30 oder über 40 Personen erhöht.
Außerdem ist nicht auszuschließen,
§
dass
durch die zusätzlichen Beiratsmitglieder zum Beispiel der Räteproporz nicht
gewahrt würde und
§
dass
die Direktwahlen in den Kommunen durch die Kenntnis des aufsummierten
Kommunalwahlergebnisses beeinflusst werden, weil die kombinierten Direkt- und
Verhältniswahlen nicht zeitgleich stattfinden.
Fazit
Die
Bürgermeisterrunde der Stadtregion schlägt den stadtregionalen Räten vor, die
Mitglieder des Beirates über unmittelbare Entsendung von 3 bzw. 7
Beiratsmitgliedern in den Räten zu ermitteln (Verfahren B). Dieser Vorschlag
wird verbunden mit der Empfehlung, bei der Entscheidung der Räte, ein möglichst
großes Spektrum der Parteien, die in mehreren Räten vertreten sind oder die
eine stadtregionale Fraktionsgemeinschaft begründet haben, zu erreichen.
Eine Direktwahl
von 3 Mitgliedern in den Umlandgemeinden und 7 Mitgliedern in Münster
§
führt
zu einer praktikablen Größe mit 40 Beiratsmitgliedern plus ca. 25
Verwaltungsvertretern,
§
eröffnet
eine Mitwirkung kleinerer Parteien im Beirat Stadtregion,
§
wahrt
den Gemeinde- und Räteproporz und
§
berücksichtigt
zumindest annähernd die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Stadtregion.
Die unmittelbare
Entsendung mit 3 bzw. 7 Beiratsmitgliedern ist in den stadtregionalen Kontrakt
aufzunehmen (Anlage 1) mit der Maßgabe, diese Vorgehensweise nach Ablauf von 2
Jahren zu evaluieren.
Zu 2.
Ziele und
Aufgaben des Beirates Stadtregion Münster
Hauptaufgaben des
Beirates in der laufenden stadtregionalen Zusammenarbeit über Kommunalgrenzen
hinweg sind
§
einen
vertrauensvollen Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern zu fördern,
§
die
notwendige politische Erörterung in Grundsatzfragen und zur Vorbereitung von
Ratsentscheidungen zu ermöglichen und
§
die
stadtregionalen Kooperationsstrukturen zu beraten und mit Empfehlungen zu
unterstützen.
Der Beirat befasst
sich mit den Angelegenheiten in der Zusammenarbeit mit stadtregionaler
Bedeutung/Reichweite, deren Behandlung in den Räten beabsichtigt ist. In diesem
Rahmen behandelt der Beirat Themen auf Wunsch der Bürgermeister und der
Beiratsmitglieder.
Die Mitglieder des
Beirates informieren als „Botschafter“ die Ratsmitglieder ihrer Stadt/Gemeinde
über Inhalte und Verlauf der Beiratssitzungen. Die Beratungen des Beirates
haben Empfehlungscharakter.
Grundsätze zur
Organisation und Geschäftsführung
Der/die
Vorsitzende und Sprecher(-in) der Stadtregion, derzeit Bürgermeister Carsten
Grawunder, übernimmt den Vorsitz im Beirat Stadtregion Münster. Der Beirat
wählt aus seiner Mitte eine Vertretung für den Vorsitz.
Der/die
Vorsitzende lädt zweimal jährlich mit einem Vorschlag zur Tagesordnung zum
Beirat Stadtregion ein. Er/Sie bedient sich dabei der Geschäftsstelle
Stadtregion, die auch die Organisation der Sitzung (Vor-und Nachbereitung)
übernimmt. Etwaige Arbeits- und Beratungsergebnisse werden gesondert
dokumentiert.
Die Sitzungen des
Beirates sind mit Blick auf ihren vorberatenden Charakter nichtöffentlich, sie
werden durch die Bürgermeisterrunde begleitet.
Die
Geschäftsführung für den Beirat Stadtregion bindet in der Geschäftsstelle
Stadtregion 0,2 Stellenanteile. Die Kosten für das Veranstaltungsmanagement und
für etwaige Dokumentationen werden aus dem stadtregionalen Budget beglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage
1: Stadtregionaler Kontrakt i.d.F.v. 21.09.2019