Betreff
Beirat Stadtregion Münster
hier: Änderung des stadtregionalen Kontraktes zur Zusammensetzung des Beirates und Benennung der Mitglieder
Vorlage
182/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.     Der Rat stimmt dem Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster (Anlage 1) vorbehaltlich gleichlautender Beschlussfassungen in den Räten der Stadtregion zu.

2.     Der Rat stimmt den Zielen und Aufgaben wie auch Grundsätzen zur Organisation und Geschäftsführung des Beirates Stadtregion Münster zu.

3.     Der Rat benennt die folgenden drei/sieben Ratsmitglieder als Mitglieder sowie ihre Vertretungen für den Beirat Stadtregion Münster.

 

 


Sachverhalt:

Zu 1:

Die Räte der in der Stadtregion Münster mitwirkenden Kommunen haben im November/Dezember 2018 den Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster beraten. In der Beratung wurde deutlich, dass der politische Dialog über Kommunalgrenzen hinweg eine große Bedeutung für die Entwicklung der Stadtregion hat und einer Verstärkung bedarf. In mehreren Kommunen wurde der Wunsch geäußert, mit einem neuen Vorschlag zur Zusammensetzung des Beirates verstärkt auch kleineren Parteien Zugang zum Beirat zu eröffnen. Insoweit wird, unter Berücksichtigung dieser Anregung, eine erneute Beschlussfassung über den Kontrakt insgesamt in allen Städten und Gemeinden der Stadtregion erforderlich.

 

Im politischen Netzwerk der Stadtregion Münster ist der politische Dialog in der Stadtregion erstmalig durch ein Rätetreffen am 6. November 2017 ausgebaut worden. In diesem aufwendigen Format können aperiodisch sehr gut grundsätzliche Themen und Fragestellungen erörtert werden. Die Bürgermeisterrunde beabsichtigt im 1. Halbjahr 2020 die Ratsmitglieder der Stadtregion erneut zu einem Rätetreffen einzuladen.

 

Die Stadtregion benötigt darüber hinaus mit einem Beirat ein weiteres Format deutlich unterhalb der Dimension des Rätetreffens, das in einer arbeitsfähigen Struktur einen direkten vertrauensbildenden Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern sowie mit den Verwaltungen eröffnet und zugleich die stadtregionale politische Meinungsbildung unterstützt. Ein Beirat kann die politische Rückkopplung und Steuerung der stadtregionalen Zusammenarbeit qualifizieren, ohne dabei bestehende Zuständigkeiten in Frage zu stellen. Die Entscheidungszuständigkeit über die Inhalte und Gestaltung der stadtregionalen Zusammenarbeit liegt allein bei den Räten bzw. den Ratsmitgliedern der stadtregionalen Kommunen. Ein Beirat eröffnet im Vorfeld der politischen Entscheidungen Raum für notwendige Erörterungen unter den Entscheidungsträgern (Ratsmitgliedern). Die Vorberatungen des Beirates haben insoweit Empfehlungscharakter. Die Arbeit im Beirat sollte an die bisherige kontinuierliche und vertrauensbildende Zusammenarbeit unter selbständigen Kommunen auf Augenhöhe anknüpfen.

 

Die stadtregionale Zusammenarbeit und Meinungsbildung würde zudem auch unterstützt, wenn darüber hinaus in teilräumlichen kommunalnachbarlichen Kontexten ein informeller Austausch und Dialog von Politikvertretungen über Kommunalgrenzen hinweg gepflegt würde.

 

Die Zusammensetzung und Größe des Beirats wurde in der o. g. Beratung des Kontrakts teilweise kontrovers diskutiert. Handlungsleitend bei der Konfiguration sollten hierbei die Grundsätze und Leitorientierung zur Zusammenarbeit im stadtregionalen Kontrakt sein.

Entsprechend werden für den Beirat Mitglieder aus den Räten der Stadtregion gesucht, die sich für die stadtregionalen Chancen sowie den politischen Dialog in der Stadtregion einsetzen möchten und die sich sowohl in der Stadtregion als auch im Rat ihrer Gemeinde für eine gemeinsame Verantwortung engagieren.

 

Bei der Konfiguration des Beirats sind mehrere Punkte zu berücksichtigen.

 

Beirat Stadtregion Münster als Gremium der 12 Räte

Die Räte haben in allen stadtregionalen Kommunen die Entscheidungszuständigkeit zu Themen mit übergemeindlicher Bedeutung. Insoweit sollten ausschließlich Ratsmitglieder für den Beirat benannt werden.

 

Gemeindeproporz

Das Kooperationsprinzip „auf Augenhöhe“ aller stadtregionalen Kommunen gebietet es, dass der Rat jeder mitwirkenden Gemeinde mit mindestens 2 Personen im Beirat vertreten ist. Für den politischen Dialog wäre es essentiell, dass dabei gleichsam „Mehrheit“ und „Opposition“ aus dem Rat vertreten wären. Eine unmittelbare Entsendung der Beiratsmitglieder durch die Räte sichert den Gemeindeproporz.

 

Räteproporz

Bei der Zusammensetzung des Beirats sind außerdem die Anteile der Ratsmitglieder an der Gesamtzahl der 404 Ratsmitglieder zu berücksichtigen. Bei zwei oder drei Beiratsmitgliedern aus den Umlandgemeinden sollten entsprechend 5 oder 7 Ratsmitglieder aus Münster im Beirat vertreten sein. Über eine unmittelbare Entsendung könnte der Räteproporz sichergestellt werden.

 

Politischer Proporz in jeder Gemeinde

Der politische Dialog sollte unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse in den Räten weiterentwickelt werden. Insoweit ist die Entscheidung über die Beiratsmitglieder in den Räten zu treffen.

Im politischen Dialog der Stadtregion ist zumindest näherungsweise auch das Parteienspektrum in den Räten zu berücksichtigen. Hier war die Kritik nachvollziehbar, dass zum Beispiel bei allein 2 direkt gewählten Ratsmitgliedern aus jeder Umlandgemeinde vermutlich nur die beiden größten Parteien in den Räten im Beirat vertreten wären. Ein größerer Beirat würde hier mehr Möglichkeiten eröffnen.

 

Politischer Proporz in der Stadtregion

Der politische Proporz in der Stadtregion könnte derzeit nur über eine Addition der 12 Kommunalwahlergebnisse, nach Wählerstimmen oder Ratsmitgliedern, ermittelt werden. Bei der Addition von Ratsmandaten ist zu berücksichtigen, dass die Stimmenzahlen hinter den Ratsmandaten unter den Gemeinden erheblich voneinander abweichen und insoweit unterschiedlich politisch legitimiert sind. Eine Addition der Wählerstimmen würde dazu führen, dass das Ergebnis durch den hohen Stimmenanteil Münsters mit 61% geprägt würde. Eine Konfiguration des Beirats über den politischen Proporz in der Stadtregion würde voraussetzen, dass die Parteien in den Räten stadtregionale Fraktionen bzw. Listenverbindungen begründen und sich auf Vertreter ihrer Fraktion im Beirat einigen. Im Auszählverfahren würden die Beiratsmitglieder anhand der Fraktionslisten ermittelt.

 

Größe des Beirates Stadtregion Münster

Bei der Entscheidung über die Größe des Beirates ist zu berücksichtigen,

§    dass an den Sitzungen vermutlich aus jeder Kommune mindestens auch zwei Vertreter der Verwaltung teilnehmen (mindestens 25 Verwaltungsvertreter),

§    dass eine Größe mit mehr als 28 Beiratsmitgliedern

ú eine stärkere Mitwirkung auch kleinerer Parteien im Beirat eröffnen würde,

ú eine externe Moderation erfordern würde, um den angestrebten direkten Dialog unter den Mitgliedern zu unterstützen und

§    dass eine Größe mit mehr als 50 Beiratsmitgliedern

ú den angestrebten vertrauensbildenden Dialog und Austausch erschweren würde und

ú die Beiratssitzungen ein Format mit erheblichem organisatorischen und logistischen Aufwand erreichen würde.

 

Zentrale Fragen bei der Besetzung des Beirates sind, wie der Gemeindeproporz und der Räteproporz gewahrt, eine arbeitsfähige Größe erreicht und zugleich der politische Proporz auf Gemeindeebene und auf stadtregionaler Ebene berücksichtigt werden könnte.

 

Grundsätzlich bieten sich für die Ermittlung der Beiratsmitglieder drei Verfahren an:

A.   Ermittlung der Beiratsmitglieder über ein Auszählverfahren auf der Grundlage von Listenverbindungen der in den Räten vertretenen Parteien und der Kommunalwahlergebnisse

Bei diesem Verfahren ist nicht auszuschließen, dass sowohl der Gemeindeproporz als auch der Räteproporz nicht gewahrt werden.

B.   Unmittelbare Entsendung der Beiratsmitglieder durch die Räte - Botschaftermodell

      Die Räte wählen aus Ihrer Mitte eine festgelegte Zahl von Beiratsmitgliedern. Bei dieser Entscheidung gilt es zu gewährleisten, ein möglichst großes Spektrum der Parteien zu berücksichtigen, um auch kleineren Parteien eine Mitwirkung im Beirat zu eröffnen.
Bei einer unmittelbaren Entsendung von 3 Mitgliedern in den Umlandgemeinden und 7 Mitgliedern in Münster unter Beachtung der Anforderung `möglichst großes Parteienspektrum‘ würde der Beirat mit insgesamt 40 Mitgliedern neben den Vertretern der beiden größten Fraktionen in den Räten auch mindestens 10 bis 15 Personen aus weiteren Parteien umfassen.

C.   Kombination aus B und A

Bei diesem Verfahren wählen die Räte in den Umlandgemeinden 1 oder 2 und der Rat in Münster 2 oder 5 Vertreter für den Beirat Stadtregion. Das Direktwahlergebnis wird mit dem Ergebnis, das sich aus der Kumulation der Kommunalwahlergebnisse ergibt, verschnitten. Die daraus sich ergebenden Ausgleichs- und Überhangmandate wären über die Listen der stadtregionalen Fraktionsgemeinschaften zu besetzen. Sie können dazu führen, dass sich die Zahl der Beiratsmitglieder auf über 30 oder über 40 Personen erhöht.
Außerdem ist nicht auszuschließen,

§  dass durch die zusätzlichen Beiratsmitglieder zum Beispiel der Räteproporz nicht gewahrt würde und

§  dass die Direktwahlen in den Kommunen durch die Kenntnis des aufsummierten Kommunalwahlergebnisses beeinflusst werden, weil die kombinierten Direkt- und Verhältniswahlen nicht zeitgleich stattfinden.

 

 

 

Fazit

Die Bürgermeisterrunde der Stadtregion schlägt den stadtregionalen Räten vor, die Mitglieder des Beirates über unmittelbare Entsendung von 3 bzw. 7 Beiratsmitgliedern in den Räten zu ermitteln (Verfahren B). Dieser Vorschlag wird verbunden mit der Empfehlung, bei der Entscheidung der Räte, ein möglichst großes Spektrum der Parteien, die in mehreren Räten vertreten sind oder die eine stadtregionale Fraktionsgemeinschaft begründet haben, zu erreichen.

Eine Direktwahl von 3 Mitgliedern in den Umlandgemeinden und 7 Mitgliedern in Münster

§    führt zu einer praktikablen Größe mit 40 Beiratsmitgliedern plus ca. 25 Verwaltungsvertretern,

§    eröffnet eine Mitwirkung kleinerer Parteien im Beirat Stadtregion,

§    wahrt den Gemeinde- und Räteproporz und

§    berücksichtigt zumindest annähernd die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Stadtregion.

Die unmittelbare Entsendung mit 3 bzw. 7 Beiratsmitgliedern ist in den stadtregionalen Kontrakt aufzunehmen (Anlage 1) mit der Maßgabe, diese Vorgehensweise nach Ablauf von 2 Jahren zu evaluieren.

 

 

Zu 2.

 

Ziele und Aufgaben des Beirates Stadtregion Münster

Hauptaufgaben des Beirates in der laufenden stadtregionalen Zusammenarbeit über Kommunalgrenzen hinweg sind

§    einen vertrauensvollen Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern zu fördern,

§    die notwendige politische Erörterung in Grundsatzfragen und zur Vorbereitung von Ratsentscheidungen zu ermöglichen und

§    die stadtregionalen Kooperationsstrukturen zu beraten und mit Empfehlungen zu unterstützen.

Der Beirat befasst sich mit den Angelegenheiten in der Zusammenarbeit mit stadtregionaler Bedeutung/Reichweite, deren Behandlung in den Räten beabsichtigt ist. In diesem Rahmen behandelt der Beirat Themen auf Wunsch der Bürgermeister und der Beiratsmitglieder.

Die Mitglieder des Beirates informieren als „Botschafter“ die Ratsmitglieder ihrer Stadt/Gemeinde über Inhalte und Verlauf der Beiratssitzungen. Die Beratungen des Beirates haben Empfehlungscharakter.

 

Grundsätze zur Organisation und Geschäftsführung

Der/die Vorsitzende und Sprecher(-in) der Stadtregion, derzeit Bürgermeister Carsten Grawunder, übernimmt den Vorsitz im Beirat Stadtregion Münster. Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vertretung für den Vorsitz.

Der/die Vorsitzende lädt zweimal jährlich mit einem Vorschlag zur Tagesordnung zum Beirat Stadtregion ein. Er/Sie bedient sich dabei der Geschäftsstelle Stadtregion, die auch die Organisation der Sitzung (Vor-und Nachbereitung) übernimmt. Etwaige Arbeits- und Beratungsergebnisse werden gesondert dokumentiert.

Die Sitzungen des Beirates sind mit Blick auf ihren vorberatenden Charakter nichtöffentlich, sie werden durch die Bürgermeisterrunde begleitet.

 

Die Geschäftsführung für den Beirat Stadtregion bindet in der Geschäftsstelle Stadtregion 0,2 Stellenanteile. Die Kosten für das Veranstaltungsmanagement und für etwaige Dokumentationen werden aus dem stadtregionalen Budget beglichen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Stadtregionaler Kontrakt i.d.F.v. 21.09.2019