Betreff
Status Quo Bericht der Verwaltung zum Klimaschutz
zugleich Bürgerantrag der Friedensinitiative Nottuln vom 17.06.2019
Vorlage
181/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Status Quo Bericht der Verwaltung zum Klimaschutz wird zur Kenntnis genommen
  2. Die Anregungen der Friedensinitiative Nottuln werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschläge einzelner Punkte werden ggf. erarbeitet

Sachverhalt:

Am 09.07.2019 hat der Rat der Gemeinde Nottuln den Klimaschutzaufbruch mit einem Klimavorbehalt, unter den ab sofort alle klimarelevanten Beschlüsse der Nottulner Lokalpolitik und der Gemeindeverwaltung gestellt werden, ausgerufen.

Dies nimmt die Verwaltung zum Anlass, mit einem Status Quo Bericht einen Überblick über die Klimaaktivitäten in der Gemeinde Nottuln in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vorzustellen.

 

Hierbei wird die Verwaltung auch auf die ergänzenden Anregungen aus dem Bürgerantrag der Friedensinitiative Nottuln vom 17.06.2019 eingehen, die folgend bereits erwidert werden (zu den Forderungen in nachfolgender Reihenfolge siehe Anlage 1):

 

1.        Um den Klimavorbehalt, unter den ab sofort alle klimarelevanten Beschlüsse der Nottulner Lokalpolitik und der Gemeindeverwaltung gestellt werden, zu berücksichtigen, hat die Gemeinde ihr Beschlussvorlageprogramm um eine Rubrik „Klimatische Auswirkungen“ ergänzt, so dass diese in jeder Vorlage zu berücksichtigen und zu bewerten sind.

 

2.        Seit dem 01.01.2018 bezieht die Gemeinde Nottuln zu 100 % Ökostrom. Die neue Ökostromausschreibung ist für zwei weitere Jahre bereits erfolgt.

 

3.        Um den Anteil an Windenergie bei den erneuerbaren Energien räumlich zu steuern, führt die Verwaltung derzeit ein Verfahren zur Festlegung von Konzentrationszonen für die Windenergie durch. Bei der Planung von Bürgerwindanlagen würde die Verwaltung unterstützend mitwirken. Einige der kommunalen Dächer sind bereits mit Photovoltaik- oder Solaranlagen ausgestattet. Ein mögliches Potential auf weiteren Dächern wäre zu prüfen. Bei der Planung neuer Wohngebiete wird stets versucht, die Dachausrichtung so zu planen, dass ein sinnvoller Einsatz von Photovoltaikanlagen und Solaranlagen möglich ist. Auf das Solarkataster des Kreises Coesfeld wird die Verwaltung verstärkt hinweisen.

 

4.        Selbstverständlich wird die Gemeinde Nottuln die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Aufkommens in Nottuln engagiert fortführen.

 

5.        Eine generelle Bevorrechtigung des Rad- und Fußverkehres ist nicht möglich. Die Gemeinde ist aber aktiv bestrebt, im Bereich Rad- und Fußverkehr Verbesserungen zu schaffen. Die Gemeinde beteiligt sich bei der Veloroutenplanung der Stadtregion sowie bei der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes des Kreises Coesfeld. Konkrete Maßnahmen, wie der Bau von Fahrradabstellanlagen, der Umbau von Bushaltestellen oder Radaktionen, wie das Stadtradeln, sind erfolgt bzw. in Bearbeitung. Im Rahmen der Ortskernentwicklung wurde mit der barrierefreien Umgestaltung des Innenstadtbereiches von Nottuln auch der Fußverkehr berücksichtigt. Bei der Erarbeitung des Ortskernentwicklungskonzeptes konnten die Bürger Nottulns an verschiedenen öffentlichen Beteiligungsformaten mitwirken. Ein teilweise autofreier Innenbereich von Nottuln wurde hier nicht mit aufgenommen und auch nicht einschlägig gefordert.

 

6.        Die Gemeinde Nottuln würde gern den Weg zum „Energy Award Gold“ weiter fortsetzen, da das Managementsystem des EEA-Prozesses bislang die Entwicklung, Erarbeitung und Umsetzung neuer Ideen und Projekte in der Energie- und Klimaschutzarbeit in der Gemeinde Nottuln gefördert hat. Hierzu legt die Verwaltung eine eigene Beschlussvorlage          (Vorlage 180/2019) vor.

 

Um die Bearbeitung der zunehmenden Klimaaktivitäten in der Gemeinde Nottuln zu bewältigen, ist eine personelle Aufstockung im Bereich Klimaschutz notwendig. Diese kann aus dem aktuellen Stellenplan heraus bewerkstelligt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

1.    Personalkosten

2.    Für die Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen müssen die Kosten ermittelt und ggf. in den Haushalt eingestellt werden.

 


Anlagen:

Anlage 1        Bürgerantrag der Friedensinitiative Nottuln vom 17.06.2019