Beschlussvorschlag:
Der
mündliche Vortrag und die dazugehörige Vorlage werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Die
Verwaltung hat sämtliche Brückenbauwerke im Gemeindegebiet aufgenommen und in
einem Kataster (siehe Anlage 1 und 2) zusammengefasst.
Es wurden
insgesamt 69 Brückenbauwerke erfasst:
·
5
Holzbrücken
·
64
Brücken aus Beton und Metall
Diese
Bauwerke müssen lt. DIN 1076 in regelmäßigen Abständen geprüft werden:
·
Holz
(jährlich)
·
andere
Materialien
o alle 3 Jahre einfache Prüfung
o alle 6 Jahre eine Hauptprüfung
58
Brückenbauwerke befinden sich in der alleinigen Baulast der Gemeinde Nottuln.
Ein Brückenbauwerk hat eine geteilte Baulast zwischen der Gemeinde Nottuln und
einem privaten Anlieger. 10 Brückenbauwerke befinden sich in der Hauptbaulast
von Straßen NRW; die Gemeinde Nottuln ist hier bei 5 Bauwerken für die
Unterhaltung der Rampen und bei 5 Bauwerken für die Unterhaltung der Fahrbahn
in der Unterführung verantwortlich. Die Prüfung der 10 Bauwerke liegt in der
Verantwortung von Straßen NRW. Etwaige Schäden werden zur Regulierung an die
Gemeinde Nottuln weitergegeben. Alle weiteren Bauwerke befinden sich in
regelmäßiger Kontrolle und die Prüfungen werden nach Plan durchgeführt. Die
hierfür notwendigen Mittel werden jährlich (nach Anzahl der anstehenden
Prüfungen) im Haushalt angesetzt.
Insgesamt
befinden sich die Bauwerke in einem guten bis durchschnittlichen Zustand mit einer
durchschnittlichen Benotung von 2,13 (1=sehr gut, 4=Brücke muss gesperrt
werden).
Bewertung:
Kurz- bis
mittelfristig müssen 5 Bauwerke ersetzt werden (siehe Anlage 3).
Mittel-
bis langfristig sollten die verbleibenden Holzbrücken gegen alternative Konstruktionen
ersetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe
Anlage 3
Anlagen:
Anlage 1:
Übersichtsplan Brückenbauwerke im Nottulner Gemeindegebiet
Anlage 2:
Brückenkataster mit Zustandsnoten
Anlage 3:
Prioritäten im Ersatzneubau