Beschlussvorschlag:

Der mündliche Vortrag und die dazugehörige Vorlage werden zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung hat sämtliche Brückenbauwerke im Gemeindegebiet aufgenommen und in einem Kataster (siehe Anlage 1 und 2) zusammengefasst.

 

Es wurden insgesamt 69 Brückenbauwerke erfasst:

·         5 Holzbrücken

·         64 Brücken aus Beton und Metall

 

Diese Bauwerke müssen lt. DIN 1076 in regelmäßigen Abständen geprüft werden:

 

·         Holz (jährlich)                    

 

·         andere Materialien    

o   alle 3 Jahre einfache Prüfung

o   alle 6 Jahre eine Hauptprüfung

 

58 Brückenbauwerke befinden sich in der alleinigen Baulast der Gemeinde Nottuln. Ein Brückenbauwerk hat eine geteilte Baulast zwischen der Gemeinde Nottuln und einem privaten Anlieger. 10 Brückenbauwerke befinden sich in der Hauptbaulast von Straßen NRW; die Gemeinde Nottuln ist hier bei 5 Bauwerken für die Unterhaltung der Rampen und bei 5 Bauwerken für die Unterhaltung der Fahrbahn in der Unterführung verantwortlich. Die Prüfung der 10 Bauwerke liegt in der Verantwortung von Straßen NRW. Etwaige Schäden werden zur Regulierung an die Gemeinde Nottuln weitergegeben. Alle weiteren Bauwerke befinden sich in regelmäßiger Kontrolle und die Prüfungen werden nach Plan durchgeführt. Die hierfür notwendigen Mittel werden jährlich (nach Anzahl der anstehenden Prüfungen) im Haushalt angesetzt.

 

Insgesamt befinden sich die Bauwerke in einem guten bis durchschnittlichen Zustand mit einer durchschnittlichen Benotung von 2,13 (1=sehr gut, 4=Brücke muss gesperrt werden).

 

Bewertung:

Kurz- bis mittelfristig müssen 5 Bauwerke ersetzt werden (siehe Anlage 3).

 

Mittel- bis langfristig sollten die verbleibenden Holzbrücken gegen alternative Konstruktionen ersetzt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage 3

 


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan Brückenbauwerke im Nottulner Gemeindegebiet

Anlage 2: Brückenkataster mit Zustandsnoten

Anlage 3: Prioritäten im Ersatzneubau