hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 84.
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ im Parallelverfahren
für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für ein Planverfahren nach § 12 BauGB)
Ziel des Verfahrens ist
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung und
Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes.
Sachverhalt:
Es wird beantragt, einen
bestehenden Lebensmittelmarkt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 132
„Einkaufszentrum nördlich Appelhülsener Straße“ zu erweitern und die
Verkaufsfläche zu optimieren. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 132
soll um die angrenzenden Grundstücke Appelhülsener Straße Nr. 5 und Nr. 7
erweitert werden und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Erweiterung des Standorts sollen geschaffen werden. (s. Anlagen 1 und 2)
Einzelhandelskonzept der
Gemeinde Nottuln
Der Einzelhandelsstandort
an der Mauritzstraße/Appelhülsener Straße bekommt im Einzelhandelskonzept der
Gemeinde Nottuln eine Ergänzungsfunktion zum Standortbereich des historischen
Ortskerns zugesprochen und soll insbesondere Betrieben dienen, denen innerhalb des
Ortskerns kein entsprechendes Flächenpotential zur Verfügung steht. Die
geplante Erweiterung des Lebensmittelmarktes befindet sich innerhalb des
Zentralen Versorgungsbereichs „Ortskern Nottuln“ (s. Anlage 3). Für künftige
Modernisierungen und Erweiterungen der vorhandenen Fachmärkte wurden die
Grundstücke Appelhülsener Straße 5 und 7 bei der Aufstellung des Konzepts in
den Zentralen Versorgungsbereich des Ortskerns miteinbezogen.
Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen
Durch die Lage innerhalb
des Zentralen Versorgungsbereichs „Ortskern Nottuln“ stehen die Ziele und
Grundsätze des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen zunächst nicht
entgegen. Die landesplanerische Anfrage steht noch aus.
Flächennutzungsplan der
Gemeinde Nottuln
Der Flächennutzungsplan
der Gemeinde Nottuln stellt die Erweiterungsfläche der Grundstücke
Appelhülsener Straße 5 und 7 im südlichen Bereich als „Gemischte Baufläche“ und
im nördlichen Bereich als „Gewerbliche Baufläche“ dar. Der derzeitige
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich
Appelhülsener Straße“ ist als „SO 14 Einkaufszentrum maximale Verkaufsfläche
3.000 m²“ festgesetzt. (s. Anlage 4) Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, muss der Flächennutzungsplan in
einem Parallelverfahren geändert werden.
Die derzeitige
Verkaufsfläche innerhalb des Sondergebiets beträgt ca. 1.060 m² für einen
Lebensmittelmarkt sowie weitere 1.730 m² für Fachmärkte. Somit ist derzeit eine
Verkaufsfläche von etwa 2.790 m² vorhanden. Mit der geplanten Erweiterung um
400 m² Verkaufsfläche, wird die maximale Verkaufsflächenzahl von 3.000 m²
innerhalb des SO 14 überschritten.
Damit sich der
Bebauungsplan auch nach der Erweiterung des Geltungsbereiches aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt, muss das Sondergebiet „SO 14 Einkaufszentrum maximale
Verkaufsfläche 3.000 m²“ entsprechend geändert werden.
1. Änderung des
Bebauungsplan Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich Appelhülsener Straße“
Zur Vergrößerung des
Lebensmittelmarktes soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans um die
Grundstücke Appelhülsener Straße 5 und 7, Gemarkung Nottuln, Flur 10,
Flurstücke 593 und 594 erweitert werden. Es soll ein sonstiges Sondergebiet
gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wird ein
Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger geschlossen,
sodass für die Gemeinde ausschließlich ein interner Personalaufwand zur
Begleitung des Verfahrens entsteht.
Anlagen:
Anlage
1: Geltungsbereich
Anlage
2: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
Anlage
3: Ausschnitt Zentraler Versorgungsbereich Ortskern Nottuln
Anlage
4: Ausschnitt Flächennutzungsplan