hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
- Der Abwägung der Änderung des
Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Niederstockumer Weg und Auf dem Esch“ wird,
wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
- Die vorliegende Änderung des
Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Niederstockumer Weg und Auf dem Esch“,
(siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch
sowie die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 3) werden gemäß § 10
Baugesetzbuch beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates
vom 29.05.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren des
Bebauungsplanes Nr. 6 „Zwischen Niederstockumer Weg und Auf dem Esch“ gefasst
(VL 059/2018).
Das Verfahren wurde mit
dem Ziel eingeleitet, eine Verschiebung der Baugrenzen im Änderungsbereich
herbeizuführen, um die überbaubaren Grundstücksflächen im rückwärtigen
Grundstücksbereich im Sinne der Nachverdichtung anzupassen.
Während der Offenlage im
Zeitraum vom 24.06.2019 bis 26.07.2019 sowie vom 16.09.2019 bis zum 04.10.2019
sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden
können.
Das Verfahren kann nun durch den Satzungsbeschluss
zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der
Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Kosten des Verfahrens tragen die Antragssteller. Einnahmen in Höhe von 937,50 €
auf Grundlage des Vertrages „Vereinbarung zur Erstattung von Planungskosten als
städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB“.
Anlagen:
Anlage
1: Stellungnahmen mit Abwägungstabelle
Anlage
2: Planzeichnung
Anlage
3: Begründung